April 2020: Abmahnungen von Harald Durstewitz durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Zurzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Harald Durstewitz, handelnd unter der Einzelfirma Dachs Germany ab. Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung ist ein Wettbewerbsverstoß. Der Abgemahnte hielte in seinem Ebay-Onlineshop irreführend widersprüchliche Widerrufsfristen vor.

1. Was ist passiert?

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (dort: RA Christoph Rapatz) mahnt in dem mir vorliegenden Fall konkret Folgendes ab: Der Online-Händler soll in seinem Shop im geschäftlichen Verkehr bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern Angebote veröffentlichen oder unterhalten, ohne ihnen vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB mit einer einheitlichen Widerrufsfrist zur Verfügung zu stellen. Vielmehr soll der Händler widersprüchliche Widerrufsfristen vorhalten.

2. Was wird gefordert?

Herr Durstewitz / Dachs Germany fordert eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung mit einer offenen Vertragsstrafe. Diese kann im Zweifel über 5.000 EUR je Wiederholung des gerügten Wettbewerbsverstoßes betragen. Auch fordert sie die Erstattung von rechtsanwaltlichen Kosten für die Abmahnung. Diese Kosten betragen 745,40 Euro zzgl. MwSt.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Sie sollten äußerste Vorsicht walten lassen. In keinem Fall sollten Sie die von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach unterschreiben. Sparen Sie hier am falschen Ende, kann dies die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für Sie um ein Vielfaches vergrößern. Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie mich gleich an!

4. Meine Empfehlungen, damit ich Ihnen helfen kann:

  • Geben Sie unter keinen Umständen mündliche oder schriftliche Erklärungen an die Gegenseite ab.
  • Rufen Sie die Gegenseite oder deren Anwalt auch nicht an, denn dies kann bereits Anwaltskosten verursachen.
  • Erteilen Sie zunächst keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Rufen Sie mich an und lassen Sie sich durch einen Fachanwalt beraten.

6. Darum DAMM LEGAL!

Ich bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Ein Fachanwalt, wie ich, muss nicht teurer sein, als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“.

Ich habe aber aufgrund meiner obigen Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Wussten Sie schon? Ich helfe Ihnen auch gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internet-Handelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiwebsite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, auch zum Designrecht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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