Aufhebungsvertrag angeboten? So erreiche ich die höchstmögliche Abfindung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an, darin: ein Abfindungsangebot. Wie erreicht der Arbeitnehmer jetzt die höchstmögliche Abfindung? Wie vermeidet er dabei eine Sperrzeit und eine Anrechnung der Abfindung auf seinen Arbeitslosengeldanspruch? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Häufig bekommen Arbeitnehmer zu hören, das Angebot des Arbeitgebers sei das letzte und beste, was er bekommen könne. Manchmal wird mit einer Kündigung gedroht für den Fall, dass der Arbeitnehmer ablehnt. Viele lassen sich davon einschüchtern; sie befürchten, leer auszugehen, sowie Einbußen beim Arbeitslosengeld – und unterschreiben.


Das ist ein Fehler. Der Arbeitnehmer würde aber auch dann einen Fehler begehen, wenn er auf eigene Faust mit seinem Arbeitgeber weiterverhandelt und selbst versucht, ein besseres Ergebnis zu erreichen. Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Abfindungsverhandlungen weiß ich, dass dort regelmäßig nicht auf Augenhöhe verhandelt wird. Fast immer hat der Arbeitgeber mehr Erfahrung und Expertise bei den Verhandlungen; so gut wie nie gelingt dem Arbeitnehmer auf diesem Weg ein gutes Abfindungsergebnis, das darüber hinaus die Sperrzeit und die Anrechnung abwendet.


Dieses Ungleichgewicht ändert sich schlagartig, wenn der Arbeitnehmer einen Abfindungsprofi, einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt. 


Das Ziel des Arbeitnehmers sollte es sein, seinen Kündigungsschutz möglichst teuer zu verkaufen und eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Das Angebot sollte soweit optimiert sein, dass dabei keine Sperrzeit und Anrechnung riskiert wird. Ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis und Ansprüche wegen Resturlaubs und Überstunden sollten ebenfalls davon umfasst sein. Erreichbar ist dies regelmäßig nur mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt.


Sie wollen den Wert Ihres Kündigungsschutzes erfahren? Sie haben Fragen zur möglichen Höhe Ihrer Abfindung? Sie haben Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung klärt er mit Ihnen:


  • Haben Sie Kündigungsschutz? Wie stark ist dieser?
  • Wie ist das aktuelle Angebot Ihres Arbeitgebers vor diesem Hintergrund zu bewerten?
  • Was ist Ihr Ziel, besonders im Hinblick auf die Abfindung und die Länge der Freistellung?


Sie erhalten von Fachanwalt Bredereck dann ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine weitere Vertretung. Dort stellt er seine Vorgehensweise vor und gibt Ihnen grundsätzliche Tipps zur Optimierung Ihrer Position und Ihres Verhaltens. Zusätzlich fragt er nach bestimmten Informationen, die für einen optimalen Aufbau Ihrer Verhandlungsposition benötigt werden. Sie entscheiden dann, ob Sie seine Fachanwaltskanzlei mit der Vertretung beauftragen.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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