Ausflug zum Bundessozialgericht: Wegweisende Verhandlung zur Künstlersozialversicherung für Tätowierer
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Am 27. Juni 2024 wird ein wichtiger Tag für die deutsche Tattoo-Branche: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt über die Versicherungspflicht von Tätowierern in der Künstlersozialversicherung. RA Lars Rieck wird vor Ort sein, um über diesen richtungsweisenden Fall zu berichten.
Der Fall: Tätowiererin kämpft um Anerkennung als Künstlerin
Der Fall, der nun vor dem BSG verhandelt wird, hat seinen Ursprung in Hamburg. Eine Tätowiererin hatte erfolgreich vor dem Landessozialgericht (LSG) Hamburg gegen die Künstlersozialkasse (KSK) geklagt. Die KSK hatte zuvor die Aufnahme der Tätowiererin in die Künstlersozialversicherung abgelehnt.
Der Weg zum Bundessozialgericht
Nicht jeder Fall schafft es bis zum Bundessozialgericht. Der Weg dorthin ist lang und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Zunächst muss das Landessozialgericht die Revision zum BSG zulassen.
- Liegt keine Zulassung vor, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden.
- Am BSG muss man sich durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bedeutung des Falls für die Tattoo-Branche
Die Entscheidung des BSG könnte weitreichende Folgen für die gesamte Tattoo-Branche haben:
- Bei einem positiven Urteil könnten Tätowierer künftig als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung anerkannt werden.
- Dies würde ihnen den Zugang zu einer günstigeren Sozialversicherung ermöglichen.
- Die Anerkennung als Künstler könnte auch das gesellschaftliche Ansehen des Berufs stärken.
RA Rieck vor Ort beim Bundessozialgericht
Als Experte für Tattoorecht wird RA Lars Rieck die Verhandlung am 27. Juni 2024 live verfolgen. Seine Anwesenheit unterstreicht die Bedeutung dieses Falls für die Branche. Wir werden zeitnah über den Ausgang und die möglichen Konsequenzen berichten.
Fazit: Ein wegweisender Tag für Tätowierer in Deutschland
Die Verhandlung am Bundessozialgericht markiert einen wichtigen Meilenstein für die rechtliche Anerkennung von Tätowierern als Künstler. Unabhängig vom Ausgang wird das Urteil die Zukunft der Branche maßgeblich beeinflussen. Bleiben Sie mit RA Lars Rieck am Puls der Entwicklungen im Tattoorecht!
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