Austritt aus der privaten Krankenversicherung (PKV) und Verlust der Altersrückstellungen

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Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Versicherte eine wichtige Entscheidung. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, was mit den angesparten Altersrückstellungen in der PKV geschieht.  

Was sind Altersrückstellungen in der PKV?

Altersrückstellungen sind finanzielle Reserven, die private Krankenversicherer für ihre Versicherten ansparen. Ziel dieser Rücklagen ist es, die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern und somit eine Beitragsstabilität zu gewährleisten. Diese Rückstellungen werden während der Versicherungszeit durch einen Teil der monatlichen Beiträge gebildet.

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Austritt aus der PKV?

Der Verlust der Altersrückstellungen ist ein zentraler Punkt, der bei einem Wechsel aus der PKV bedacht werden muss. Grundsätzlich gilt:

Verlust der Altersrückstellungen bei Wechsel in die GKV: Wenn ein Versicherter aus der PKV in die GKV wechselt, verfallen die angesparten Altersrückstellungen in der Regel vollständig. Dies liegt daran, dass diese Rückstellungen an den Versicherungsvertrag gebunden sind und nicht an die versicherte Person.

Teilübertragbarkeit bei Wechsel zu anderer PKV: Bei einem Wechsel aus Verträgen ab 2009 zu einem anderen privaten Krankenversicherer können nur die Rückstellungen übertragen werden, die nach den gesetzlichen Vorgaben für den Basistarif angespart wurden. Andere Rückstellungen bleiben beim bisherigen Versicherer. Bei Verträgen mit Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verliert man bei einem Wechsel seine Altersrückstellungen vollständig.

Rückstellungen bei Tarifwechsel innerhalb derselben PKV: Innerhalb eines Versicherers bleiben die Altersrückstellungen vollständig erhalten, wenn der Versicherte in einen anderen Tarif wechselt. Ein solcher interner Tarifwechsel ist oft eine Alternative zur Kündigung.

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Die Regelungen zur Altersrückstellung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Nach § 204 VVG hat der Versicherte ein Recht auf den Tarifwechsel innerhalb der PKV, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Für den Wechsel in die GKV existiert jedoch keine vergleichbare Regelung, die den Erhalt der Altersrückstellungen sicherstellt.

Der Verlust der Altersrückstellungen beim Wechsel aus der PKV ist ein bedeutender Nachteil, den Versicherte sorgfältig abwägen sollten. Es ist ratsam, alle Alternativen – wie den internen Tarifwechsel – auszuschöpfen und sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Eine fundierte Beratung hilft, finanzielle Verluste zu minimieren und langfristige Entscheidungen zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen.

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Foto(s): pixabay

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