Bäume: Umknicken ist kein Umstürzen
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Ist "Umknicken" mit "Umstürzen" gleichzusetzen? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Köln auseinandersetzen.
Geklagt hatte ein Hauseigentümer gegen seine Wohngebäudeversicherung. Denn eine Fichte von über 10 Metern Höhe knickte ca. 1 Meter über dem Boden ab. In den dem Vertrag zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen wurde unter anderem geregelt, dass
"Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück"
ersetzt werden.
Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Denn der Baum sei umgeknickt und nicht umgestürzt. Das GEricht gab dem Versicherer Recht. Denn abgeknickte Bäume seien nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht mir umgestürzten Bäumen gleichzusetzen.
(AG Köln, Urt. v. 5.11.2008 - 143 C 163/08)
Melzer + Penteridis Anwälte
Medizinrecht - Sozialrecht - Versicherungsrecht
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