Bei ProReal Europa 9 und 10 droht Zahlungsausfall: Was können Anleger tun?

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Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH stehen vor einem finanziellen Debakel. Besonders ernst wurde die Situation durch den Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH, der die Möglichkeit eines Totalverlustes der investierten Gelder in den Raum stellt.

Hintergrund der Investition und die Rolle der SC Finance Four GmbH


Das Emissionshaus One Group aus Hamburg hatte die Kapitalanlagen der ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 herausgegeben. Über Schuldverschreibungen investierten die Anleger insgesamt rund 278 Millionen Euro. Dieses Geld wurde an die Poolgesellschaft SC Finance Four GmbH weitergegeben, welche ihrerseits Darlehen an verschiedene Projektgesellschaften vergab. Die SC Finance Four sollte dafür 10 Prozent Zinsen erhalten und die Projektgesellschaften sollten Zinsen von 10,75 bis 12,25 Prozent zahlen. Auf dem Papier erschien dies durchaus verlockend und profitabel.


Ein entscheidender Nachteil liegt jedoch darin, dass die SC Finance Four die Darlehen ebenfalls als Nachrangdarlehen vergab. Tatsächlich gerieten mehrere Projektgesellschaften in wirtschaftliche Turbulenzen und konnten ihre Darlehen nicht mehr bedienen, was letztlich dazu führte, dass die SC Finance Four selbst zahlungsunfähig wurde und Insolvenzantrag stellen musste.  


Nachrangige Schuldverschreibungen und ihre Folgen für die Anleger


Die Schuldverschreibungen der ProReal Europa 9 und 10 GmbH sind ebenfalls nachrangig, was bedeutet, dass die Anleger im Falle der Insolvenz der Gesellschaften ihre Forderungen hinter denen anderer Gläubiger zurückstellen müssen. Das führt dann dazu, dass sie selbst ihre Ansprüche auf Zinszahlungen und Rückzahlungen nicht durchsetzen können, wenn dadurch den Gesellschaften die Insolvenz drohen könnte. Damit drohen natürlich ganz erhebliche Verluste für die Anleger.

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler prüfen


Anlageberater und Vermittler sind verpflichtet, Anleger umfassend über alle wesentlichen Risiken einer Vermögensanlage zu informieren. Dies betrifft insbesondere die Risiken, die mit den nachrangigen Investments der ProReal Europa 9 und 10 verbunden sind. Wurden Anleger nicht ausreichend über das Risiko eines Totalverlustes informiert, was grundlegend für die Anlageentscheidung ist, liegt eine Haftung des Beraters oder Vermittlers ebenfalls nahe.


Anlageberater müssen vor der Empfehlung einer Anlage auch sicherstellen, dass der Anleger die Risiken versteht und die Anlage zu ihren finanziellen Zielen und ihrer Risikobereitschaft passt. In der Praxis werden solche Prüfungen häufig nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurden, was zu nicht geeigneten Anlageempfehlungen und damit auch zur Haftung des Beraters führen kann.


Bei Nachweis einer fehlerhaften Beratung oder Vermittlung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Diese können sich auf die Rückerstattung des investierten Kapitals sowie auf entgangene Zinsen erstrecken.


Anleger sollten auch Zeichnungsunterlagen prüfen


Auch die Prospekte und Zeichnungsunterlagen, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung erhielten, sollten daraufhin untersucht werden, ob Risiken korrekt und vollständig dargestellt wurden.


Sollten Risiken im Prospekt nicht ordnungsgemäß erläutert worden sein, könnte dies zu einem Prospektfehler führen. Fehlende Hinweise auf erkennbare Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen, könnten einen solchen haftungsauslösenden Fehler darstellen. Zudem müssen die Zeichnungsunterlagen und Prospekte widerspruchsfrei sein. Diskrepanzen zwischen diesen Dokumenten können ebenfalls Haftungsansprüche begründen.


Grundsätzlich haftet die Emittentin für solche fehlerhaften Unterlagen. Jedoch sind finanzielle Rückforderungen oft problematisch, da die Gesellschaften finanziell limitiert sein können. Deshalb sollten auch andere haftbare Parteien in Betracht gezogen, wie es im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vorgesehen ist. Dazu können neben der Emittentin noch weitere Prospektverantwortliche zählen, gegen die dann ebenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Rechtstipp für Anleger der ProReal Europa 9 und 10

Angesichts der prekären Situation bei der ProReal Europa 9 und 10 sollten Anleger daher dringend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Eine fachkundige Prüfung durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt kann klären, inwieweit Haftungsansätze bestehen und welche rechtlichen Schritte zur Schadensbegrenzung möglich sind eingeleitet werden können. Dabei kommen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, aber auch gegen die Berater und Vermittler in Betracht, die durch falsche oder unvollständige Beratung und Vermittlung haftbar gemacht werden könnten. Diese Ansprüche könnten unter Umständen auch durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Berater und Vermittler abgesichert sein. Wir prüfen gerne, ob möglicherweise Ansprüche bestehen!

Wie können wir helfen?

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Foto(s): pixabay

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