Berechtigungsanfrage/Abmahnung v. Taylor Wessing i.A.d. FC Bayern wegen Fanartikel-Plagiat
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Taylor Wessing wird im Auftrag der FC Bayern München AG, „FC Bayern“, tätig und vertritt die markenrechtlichen Interessen des Fußballvereins.
Allgemein bekannt ist, dass der FC Bayern Markeninhaber diverser Schriftzüge und Logos ist, die mit dem Verein in Verbindung stehen, wie z.B. das Vereinsemblem oder auch die Bezeichnung „FC Bayern“. Auch die Fanartikel des Vereins sind daher markenrechtlich geschützt.
Vorliegend sollen laut Taylor Wessing Online-Anbieter unberechtigterweise Plagiats-Fanartikel über eBay.de angeboten haben.
Was fordert Taylor Wessing von den Anbietern?
1) Berechtigungsanfrage
Die Abgemahnten werden im Rahmen der Berechtigungsanfrage aufgefordert zunächst die Rechtmäßigkeit ihrer eBay-Angebote nachzuweisen.
2) Abmahnung als Alternative?
Alternativ wird den Abgemahnten angeboten, direkt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (festgelegte Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 €).
Was Sie tun können:
Wichtig ist, dass sie nicht einfach vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben! Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sein sollten, sind die Unterlassungserklärungen der Gegenseite oftmals viel zu weit gefasst. Gerade bei dem Verkauf von Plagiaten können noch weitere Ansprüche des FC Bayern hinsichtlich der Vernichtung der Plagiate oder Schadensersatz auf Sie zukommen.
Im besten Fall schalten Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung einen Fachanwalt für Markenrecht ein!
Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg:
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