Beschuldigter einer Steuerhinterziehung wegen Fehlern im Fahrtenbuch- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Eine der häufigsten Ursachen für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sind Fehler bei der Erstellung eines Fahrtenbuchs. Rechtsanwalt Andreas Junge erläutert in diesem Artikel die dabei für die Beschuldigten auftretenden Probleme und Ansätze für eine optimale Verteidigung. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht.

Zweck eines Fahrtenbuchs

Ein Fahrtenbuch kann aus zwei Hauptgründen erforderlich oder sinnvoll sein:

  1. Verkehrsstraftat und Fahrtenbuchauflage : Wer eine Verkehrsstraftat begonnen hat, kann gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Diese sogenannte Fahrtenbuchauflage dient dazu, bei künftigen Verstößen leichter nachvollziehen zu können, wer das Fahrzeug genutzt hat, und erleichtert so potenzielle Ermittlungen.

  2. Steuerliche Vorteile bei Dienstwagen : In vielen Branchen stellen Unternehmen ihre mitarbeitenden Firmenwagen zur Verfügung, die für berufliche als auch private Fahrten genutzt werden dürfen. Durch das Führen eines Fahrtenbuchs lassen sich private und geschäftliche Fahrten trennen. Auf diese Weise können berufliche Fahrten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Fahrtenbuch gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Die Alternative dazu ist die sogenannte 1%-Regelung, die jedoch meist ungünstiger ist, wenn der Dienstwagen überwiegend beruflich genutzt wird.

Richtlinien zur Führung eines Fahrtenbuchs

Ein Fahrtenbuch dient der präzisen Dokumentation jeder einzelnen Fahrt. Dabei sind folgende Angaben bei jedem Eintrag erforderlich:

  • Datum der Fahrt
  • Name des Fahrers
  • Start- und Zielort
  • Genau zurückgelegte Route
  • Kilometerstand vor Fahrtbeginn und nach Fahrtende

Das Fahrtenbuch kann traditionell handschriftlich im Handschuhfach geführt werden oder auch digital. Die Einträge müssen jedoch unbedingt vollständig, chronologisch und ohne nachträgliche Änderungen erfolgen. Das Nachtragen von Einträgen ist nicht gestattet. Daher sind einfache Excel-Tabellen oder Notizzettel zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht zulässig. Mittlerweile gibt es auch digitale Fahrtenbücher mit GPS-Unterstützung. Diese werden anerkannt, sofern sie nachträgliche Änderungen technisch ausschließen.

Worauf ist bei der Fahrtenbuchführung zu achten?

Damit das Fahrtenbuch anerkannt wird und steuerliche Vorteile bringt, muss es genau und lückenlos geführt werden. Insbesondere die Angabe der Route (einschließlich etwaiger Umwege) und die Kilometerstände bei Abfahrt und Ankunft müssen exakt eingetragen werden. Diese sorgfältige Führung ermöglicht eine steuerliche Absetzung der beruflichen Fahrten und kann somit Steuervorteile bieten.

Häufige Fehler beim Fahrtenbuch und deren Folgen

Um Probleme zu vermeiden, sollten folgende Fehler vermieden werden:

  • Überhöhte Anzahl an Dienstfahrten : Nur die tatsächlichen Arbeitstage (im Schnitt etwa 220 Tage pro Jahr) sind steuerlich absetzbar. Wenn mehr Arbeitstage als Dienstfahrten angegeben werden, kann dies das Misstrauen der Finanzbehörden erregen.

  • Zusätzliche Kilometer ohne nachvollziehbare Gründe : Das Finanzamt kann Routen über Google Maps überprüfen. Ungewöhnliche Umwege müssen nachvollziehbar begründet werden, z. B. durch Baustellen. Private Abstecher, wie etwa ein Stopp beim Bäcker, gelten als privat und dürfen steuerlich nicht als Dienstfahrten abgesetzt werden.

  • Widersprüchliche Angaben : Werden beim Arbeitgeber kürzere Strecken angegeben, um Lohnsteuer zu sparen, und bei der Steuererklärung längere Strecken, kann dies schnell den Verdacht einer Täuschung erregen.

Konsequenzen bei Fehlern im Fahrtenbuch

Die Folgen eines falsch geführten Fahrtenbuchs hängen von der Schwere der Fehler ab:

  • Leichte Verstöße : Kleinere Fehler, wie ein Eintrag, der am Folgetag vorgenommen wird, oder das Versäumnis, einen Umweg zu begründen, können mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro bestraft werden.

  • Schwerwiegende Mängel : Werden gravierende Fehler festgestellt, kann das Finanzamt die Anerkennung des Fahrtenbuchs verweigern und stattdessen die 1%-Regelung anwenden. Das führt zu höheren steuerlichen Belastungen, jedoch ohne weitere Konsequenzen.

  • Verdacht auf Manipulation : Wenn der Verdacht besteht, dass Einträge absichtlich manipuliert wurden, kann dies als Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) geahndet werden. In diesem Fall sollten Betroffene umgehend einen Anwalt einschalten, um sich gegen den Verdacht der Steuerhinterziehung zu verteidigen.

Strafen bei Steuerhinterziehung durch falsche Fahrtenbuchführung

Steuerhinterziehung wird gemäß § 370 AO mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. Häufig wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, sodass ein Gefängnisaufenthalt eher unwahrscheinlich ist. Allerdings können die Geldstrafen hoch fallen, und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen werden großzügig berechnet und nachgefordert.

Auch der Verdacht der Steuerhinterziehung kann für den Arbeitgeber ernsthafte berufliche Konsequenzen haben, da er das Ansehen und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen kann.

Empfohlene Verhaltensweisen bei einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung

Wenn aufgrund eines ungenauen Fahrtenbuchs der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, ist es für eine Selbstanzeige zu spät, da diese nur vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens strafbefreiend wirkt.

In diesem Fall wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Auf keinen Fall ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage tätigen : Versuchen Sie nicht, sich selbst zu verteidigen oder zu erklären. Die Ermittler sind in erster Linie daran interessiert, belastende Aussagen zu erhalten. Nutzen Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung und erscheinen Sie nicht zu polizeilichen Vorladungen, da hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Rechtsbeistand einholen : Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt und wird streng geahndet. Ein spezialisierter Anwalt kann jedoch nach Akteneinsicht möglicherweise die Vorwürfe entkräften und das Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen. Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden ohne einen Schuldspruch eingestellt und die Geltendmachung von Nachforderungen wurde von den Finanzämtern dann immer fallengelassen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.






Foto(s): Andreas Junge

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