Betäubungsmittel, Drogen, Strafverfahren - Was tun? Anwalt für BtM in Hannover

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Drogen auf der Straße


Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind oder möglicherweise sogar bereits Anklage gegen Sie erhoben worden ist, ist es wichtig schnellstmöglich zu agieren und sich einem Spezialisten seines Fachs anzuvertrauen, bestenfalls einem Fachanwalt für Strafrecht. Ein kleiner Leitfaden über die Grundzüge des Betäubungsmittelstrafrechts und Ihr weiteres Vorgehen.


1. Grundzüge des Betäubungsmittelstrafrechts

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist geprägt von dem Bestreben, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die fortlaufenden medizinischen und gesellschaftlichen Diskussionen über Drogen und deren Legalisierung beeinflussen maßgeblich die Rechtsprechung und die damit verbundenen Gesetze. Die rechtliche Grundlage des Betäubungsmittelstrafrechts in Deutschland ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verankert, dort insbesondere in § 29 BtMG. Dieses Gesetz regelt die illegale Herstellung, den Handel und den Besitz von Betäubungsmitteln.

Das BtMG unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Betäubungsmitteln, die im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind. Diese Kategorien sind wichtig, da sie die Schwere der Strafen, die im Fall eines Verstoßes gegen das Gesetz verhängt werden können, mitbestimmen.

Die Tatbestandsmerkmale, die für die Beurteilung von Betäubungsmitteldelikten herangezogen werden, sind vielfältig und müssen im Einzelnen betrachtet werden. Hier ein erster, aber nicht abschließender Überblick über die gängigsten Formen:

  • Besitz 
  • Herstellung
  • Handel
  • Ein- und Ausfuhr
  • Erwerb

Der Konsum selbst ist nicht strafbar. Das heißt konkret: Sollten Sie von der Polizei mit einer weißen Nase angetroffen werden und zufällig nicht gerade an einer Mehlverkostung in der örtlichen Dorfbäckerei teilgenommen haben, ist dies für Sie nicht strafbar. Sorgen machen müssen Sie sich erst, wenn die nächste Ladung Discoschnupfen sich noch in Ihrer Tasche befindet.


2. Was droht mir?

Die Strafen für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz variieren stark, je nach Schwere der Tat und der Menge der Drogen, die im Spiel ist. Die Schwere der Sanktionen wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Menge der Drogen 
  • Art der Drogen
  • (einschlägige) Vorstrafen
  • Handlungsmodalitäten: Handelt es sich nur um eine geringe Menge zum Eigenbedarf? Oder um eine größere Menge, sodass Ihnen Handeltreiben unterstellt wird?


Wichtig zu beachten ist, dass auch die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige unabhängig von der tatsächlichen Menge der Drogen mit besonders hohen Strafen sanktioniert wird. Problematisch wird es auch, wenn gewerbsmäßiges Handeln vorliegt oder Waffen im Spiel sind.


3. Wie verhalte ich mich richtig?

Stellen Sie sich als Beschuldigter keineswegs einer Vernehmungssituation, sondern  machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Eine Aussage ohne Anwalt ist prinzipiell "tödlich" und unbedingt zu vermeiden. Konsultieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens; dieser wird für Sie die zwingend notwendige Akteneinsicht beantragen und im Anschluss die weitere Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen. 

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht werden Vorwürfe oftmals unnötig aufgebauscht: Sollten Sie nach einem etwas großzügigeren Einkauf zum Eigenkonsum beispielsweise in Ihrer Wohnung mit mehreren Klemmbeuteln und einer Waage angetroffen werden und sich zufällig in der Nähe noch ein Küchenmesser befinden, mit dem Sie tags zuvor noch nichtsahnend auf der Couch Ihre Pizza angeschnitten haben, wird man Ihnen schnell den Vorwurf des Handeltreibens machen und Sie sehen sich mit einer drohenden Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren konfrontiert, was nicht selten mit der Anordnung von Untersuchungshaft verbunden wird - alles schon erlebt. Nach einer rationalen Zurückführung der Vorwürfe auf den Tatsachenkern lassen sich übereifrig geführte Ermittlungsverfahren hingegen mitunter auch zur Einstellung führen.

Kontaktieren Sie mich jetzt gleich, um Ihre bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. In Hannover ansässig, bundesweit für Sie im Einsatz.



AS-Strafverteidigung

Adrian Schmid

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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