Betreuungsgeld 2013

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Die Betreuung von Kleinkindern ist enorm wichtig. Viele Eltern bringen ihre Kinder in Kindertagesstädten unter, um arbeiten zu gehen. Andere entscheiden sich bewusst gegen Kindertagesstätten und widmen sich der Erziehung ihrer Kinder in Vollzeit. Das bekannte Betreuungsgeld dient dazu Familien, die sich zu letzterem Betreuungsmodell entscheiden, zu unterstützen.

Es handelt sich beim Betreuungsgeld um eine Geldleistung, die der Staat an Eltern leistet. Bisher sollte das geplante Betreuungsgeld am 1. Januar 2013 eingeführt werden. Dieses Datum wird auf den 1. August 2013 verschoben. Die monatliche Zahlung soll für Kinder unter drei Jahren monatlich erfolgen. Aktuell herrscht in Deutschland eine rege Diskussion über das Betreuungsgeld.

Der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze

Ein großes Problem, dass Familien immer stärker zu spüren bekommen, sind die zu geringen Betreuungsplätze. Es gibt Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wonach schätzungsweise noch über 200.000 Kita-Plätze fehlen. Doch ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wie die Kommunen dieses Problem lösen wollen, ist unklar. Unter anderem aufgrund dieser Tatsachen entscheiden sich viele Eltern, die es finanziell bewerkstelligen können, für die Betreuung zu Hause.

Antragstellung

Damit das Betreuungsgeld ausgezahlt wird, muss ein Antrag gestellt werden. Welche Behörde zuständig sein wird, ist noch unklar. Beantragt wird die staatliche Leistung entweder bei der Arbeitsagentur, Kindergeldkasse oder Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die Höhe des Betreuungsgeldes

Zu Beginn soll das Betreuungsgeld 100 € monatlich betragen. Zum 1. August 2014 soll eine Erhöhung auf 150 € folgen. Sparen Eltern das Betreuungsgeld für die Ausbildung ihres Kindes erhalten sie zusätzlich 15 € monatlich. Das Gleiche gilt, wenn das Betreuungsgeld in die Altersvorsorge der Kinder investiert wird. Unklar ist aktuell ob Eltern mit Migrationshintergrund oder Hartz IV Bezieher das Betreuungsgeld in bar erhalten. Diskutiert wird hier über die Gutscheinform.

Die Aussicht

Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes im kommenden Jahr zwar beschlossen, aber es bleibt abzuwarten, ob sich die staatliche Leistung auf Dauer durchsetzt. Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie das Gesetz zurücknehmen wolle, sobald es eine SPD-geführte Bundesregierung gäbe.

Die erwartete Klagewelle

Eltern, die auf einen Kitaplatz angewiesen sind, können im Sommer 2013 auf die Zuteilung eines Kitaplatzes klagen. Ist kein Kitaplatz vorhanden, besteht ein Schadenersatzanspruch. Soll dieser rechtliche Weg eingeschlagen und das Recht auf einen Kitaplatz erfolgreich durchgesetzt werden, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.



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