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Betriebsschließungsversicherung bei Coronaschäden - Muss die Versicherung zahlen?

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Viele Unternehmen und Gaststätten müssen während der Corona-Pandemie ihre Betriebe schließen. Für solche Zeiten haben einige eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen. Viele Versicherungen weigern sich den Versicherungsfall anzuerkennen und Corona-Schäden zu bezahlen. Doch ist dies rechtens?

Muss die Versicherung für Corona-Schäden zahlen?

Es besteht die Möglichkeit, sich als Betrieb gegen Betriebsschließungen zu versichern. Es gibt dafür zahlreiche Anbieter die Betriebsschließungsversicherungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen anbieten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich gegen Rückwirkungsschäden zu versichern, z. B. wenn ein Zulieferer nicht mehr liefern kann. Viele Versicherer weigern sich, Corona-Schäden zu zahlen. Dies ist nicht immer rechtens. Es lohnt sich die Versicherungspolice prüfen zu lassen. Allerdings ist schnelles Handeln gefragt, um die Ansprüche zu sichern. 

Was ist zu tun, wenn Unternehmen Schäden durch Corona haben?

Unternehmer sollten schnell handeln. Insbesondere sollte 

  • der Versicherung der Schaden unverzüglich angezeigt werden.
  • bei der Versicherung nachgefragt werden, was weiter zu tun ist. 
  • Versucht werden, durch Maßnahmen den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • der Unternehmer mit Behörden und der Versicherung kooperieren.

Wieso lehnt die Versicherung den Schadensfall bei Corona ab?

Versicherungen berufen sich darauf, dass die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz nicht geändert habe. Es liege nur eine Verordnung vor. Ein Schaden liegt deshalb nicht vor. 

Kann man dagegen etwas tun

Die Auffassungen der Versicherungen sind zweifelhaft und einige Versicherungen haben auch schon eingelenkt. Es lässt sich dagegen argumentieren, dass das Infektionsschutzgesetz alle Voraussetzungen enthält, um Covid zu erfassen. 

Die Versicherungsbedingungen sind notfalls vor Gericht auszulegen. Dies kann dann auch zu Lasten der Versicherer gehen. 

Hat Ihre Versicherung auch den Versicherungsschutz abgelehnt? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Besprechungstermin. Piper & Partner Rechtsanwälte hilft Ihnen dabei den eingetretenen Versicherungsfall nachzuweisen und durchzusetzen. Eine Ablehnung der Versicherer ist oft rechtswidrig. 



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