Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Augsburg - Drogen, Sexualstraftäter, elektronische Fußfessel

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Wird ein Straftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, steht er unter der Aufsicht der Bewährungshilfe. Im Landgerichtsbezirk Augsburg hat jeder Bewährungshelfer im Durchschnitt 96 Straftäter unter Aufsicht. Wird ein Inhaftierter aus der Haft entlassen, erteilt das Gericht in der Regel vor der Entlassung gewisse Auflagen. Als solche kommen Kontaktverbote, Schadenswiedergutmachung, Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder zugunsten der Staatskasse in Betracht. Daneben sind Weisungen möglich. Beispielsweise kann dem Täter auferlegt werden, sich in regelmäßigen Abständen bei Gericht zu melden, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen oder sich einer Entziehungskur zu unterziehen.

Jeder sechste Täter unter Bewährung ist als Risikotäter einzustufen. Wenn er rückfällig wird, drohen anderen Gefahren für Leib oder Leben. In der Heads-Datei der bayerischen Polizei werden Täter erfasst, die wegen Sexualdelikten verurteilt wurden und unter besonderer Beobachtung der Polizei stehen. Für Sexualtäter besteht die Möglichkeit, mit einer „elektronischen Fußfessel" wieder auf freien Fuß zu kommen. Diese Fälle stehen zwar im Interesse der Medien und der Öffentlichkeit. In der Statistik stehen sie von der Häufigkeit jedoch ganz unten.

Abhängig von der jeweiligen Altersgruppe gelangen mehr als 60 Prozent ohne Rückfall durch die Bewährungszeit.


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