Bewährungswiderruf: Wann kommt Widerruf einer Bewährungsstrafe?

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Freiheitsstrafen können unter verschiedenen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet für den Verurteilten nicht weniger, als dass er seine Freiheit behält bzw. wiedererlangt. 

Grundgedanke der Strafaussetzung zur Bewährung ist immer eine günstige Sozialprognose für den Verurteilten und die Annahme, dass er schon die durchgeführte Gerichtsverhandlung bzw. die bereits erlittene Haft (zB U-Haft) als Warnung hinnehmen und davon so beeindruckt sein wird, dass von ihm keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. 


Wann droht der Widerruf? Widerruf für den „Bewährungsversager“

Der Widerruf einer Bewährung ist nach § 56f StGB in drei Fällen möglich, aber nicht zwingend: 

  • Begehen neuer Straftaten in der Bewährungszeit 
  • (gröblicher / beharrlicher) Verstoß gegen Weisungen bzw. (beharrliches) Entziehen aus der Aufsicht des Bewährungshelfers
  • (gröblicher / beharrlicher) Verstoß gegen Bewährungsauflagen 


Schon die Formulierungen des Gesetzgebers lassen bei der Widerrufsentscheidung Spielraum. 

Grundgedanke des Bewährungswiderrufs ist aus Sicht des Gerichts, dass aus dem Verhalten des Verurteilten hervorgeht, dass er aus seiner Verurteilung „nichts gelernt“ hat und daher neue Straftaten von ihm zu erwarten sind. 

In der Strafgerichtsbarkeit gebraucht man den so harten wie falschen Begriff des „Bewährungsversagers“.


Was kann ich tun wenn mir der Widerruf meiner Bewährung droht? 

Bewährungswiderruf kann Ihnen in verschiedenen Konstellationen drohen. 

Im Falle von Verstößen gegen Auflagen / Weisungen / Bewährungshelfer wird in der Regel über den Widerruf nicht entschieden, ohne Ihnen vorher Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. 

Wird Ihnen eine neue Straftat vorgeworfen, haben Sie ohnehin das Recht auf angemessene Verteidigung. 


Bewährungsversagen: In der Regel bekommen Sie einen Pflichtverteidiger! 

In den meisten Fällen kann ich bei Bewährungsversagen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger für Sie erreichen. Das bedeutet, dass Sie zunächst keine Kosten übernehmen müssen. Die Kosten müssen Sie am Ende nur tragen, wenn sie rechtskräftig verurteilt werden. 

Die Justiz geht bei Bewährungsverstößen von einer ungünstigen Prognose für Sie aus. Sie erwartet, dass Sie zukünftig Straftaten begehen. Ziel der Verteidigung muss also sein, das zu widerlegen.

Gemeinsam muss von Anfang an anhand von Tatsachen erarbeitet werden, warum es sich bei Ihnen gerade nicht um einen Bewährungsversager handelt. 

Nur dann haben Sie eine wirkliche Chance, dem Gefängnis ein zweites Mal zu entgehen. 

Ihre Bewährung soll widerrufen werden? 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm 216 in Berlin. Melden Sie sich dazu unter 030 43207686 bei meinem Sekretariat.  

In dringenden Fällen melden Sie sich direkt bei mir unter 01737095909 (auch per WhatsApp, Signal, Telegram).

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Und denken Sie daran: Keine Aussage ohne Anwalt! 


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