BMW im Abgasskandal vom Landgericht Düsseldorf zu Schadensersatz verurteilt
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Der Begriff Thermofenster taucht im Abgasskandal immer wieder auf. Autohersteller benutzen sie bei der Abgasreinigung und halten sie aus Motorschutzgründen für notwendig und zulässig. Verschiedene Gerichte sehen das anders. Sie halten Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilen die Hersteller zum Schadensersatz. Nun wurde auch erstmals BMW im Dieselskandal verurteilt. Das Landgericht Düsseldorf hat BMW mit Urteil vom 31. März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 67/19).
Der Kläger hatte einen BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft und verlangte nun aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das LG Düsseldorf gab ihm Recht.
BMW habe bei der Abgasreinigung ein Thermofenster verwendet, dass dazu führe, dass die Abgasreinigung nur in einem Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad vollständig arbeite. Bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen werde die Abgasrückführung gedrosselt oder ganz ausgeschaltet, sodass mehr giftige Stickoxide in die Luft ausgestoßen werden. Derartige Abschalteinrichtungen seien grundsätzlich verboten und wenn die Abgasreinigung nur in einem engen Temperaturfenster vollständig arbeite, könne von einer Ausnahme nicht die Rede sein. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Düsseldorf. Der Argumentation, dass eine solche Funktion ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig sei, mochte das Gericht nicht folgen.
BMW hält die Entscheidung des Gerichts für falsch und hat Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt.
„Laut EG-Verordnung 715/2007 müssen die Hersteller Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren, dass sie die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen einhalten. Abschalteinrichtungen sind unzulässig und können nur ausnahmsweise erlaubt sein, wenn sie zum Schutz des Motors notwendig sind“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bei der Diskussion um die Zulässigkeit von Thermofenstern argumentieren Autohersteller immer wieder, dass sie aus Gründen des Motorschutzes notwendig und daher ausnahmsweise zulässig seien. „Allerdings wird dadurch die Abgasreinigung schon bei Temperaturen gedrosselt, die über viele Wochen im Jahr herrschen. Von einer Ausnahme kann dann keine Rede mehr sein. So haben das auch schon diverse Gerichte gesehen und die Autohersteller zum Schadensersatz verurteilt. Nun wurde auch BMW erstmals im Abgasskandal verurteilt. Die Entscheidung lässt sich aber auch auf andere Marken übertragen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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BRÜLLMANN Rechtsanwälte
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