Bossing - Was tun als Arbeitnehmer*in/Arbeitgeber*in
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„Bossing“
Jede neunte Person im Erwachsenenalter hat bereits Mobbing am Arbeitsplatz erfahren. Eine nicht zu unterschätzende Variante des Mobbings stellt das Bossing dar. Bossing bedeutet, dass der/ die Vorgesetzte selbst zum/ zur Täter*in wird. Dabei werden Mitarbeiter*innen durch diese/n systematisch und über einen längeren Zeitraum angegriffen, wobei das Mobbingopfer dem/ der Täter*in hierarchisch untergeordnet ist und somit eine gewisse Abhängigkeit des Opfers besteht. Der/ Die Täter*in nutzen hierbei Ihre Stellung als Vorgesetzte taktisch zum mobben Ihrer Mitarbeiter*innen aus. Die Gründe für Bossing sind vielschichtig. Das kann beispielsweise eine Unsicherheit der/des Vorgesetzten sein oder eine fachliche Unüberlegtheit. Das Gegenteil vom Bossing stellt das „Staffing“ da, bei dem von „unten nach oben“ gemobbt wird.
Die wichtigsten Merkmale des Bossings
Bossing charakterisiert sich durch diese häufig zu beobachtenden Merkmale:
- Die zielgerichtete und somit systematische Schikane durch den/ die in der Unternehmenshierarchie höher stehende/n
- Das Bossing muss wiederholt auftreten. Einzelne Aktionen können nicht direkt als Bossing bezeichnet werden
- Der/ Die Mobbende muss zwangsläufig dem/ der Gemobbten gegenüber eine leitende Funktion inne haben, bzw. hierarchisch über dieser/ diesem stehen
Es äußert sich vor allem durch folgendes:
- Unsinnige oder überaus schwere Aufgaben werden angeordnet, an denen der/ die Gemobbte verzweifelt
- Der/ Die Vorgesetzte macht die Arbeit des/ der Gemobbten schlecht, unterschlägt getätigte Aufgaben oder äußert sich unsachlich über den/ die Mitarbeiter*in und dessen/ deren getätigte Arbeit
- Überschwängliche Kontrolle des/ der Mitarbeiter*in durch Vorgesetzte
Weitere Formen des Bossing
Bossing kann sich nicht nur auf der Arbeitsebene, sondern auch auf der persönlichen Ebene niederschlagen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Mitarbeiter*innen durch Ihre Vorgesetzten aus dem Team ausgegrenzt, ihnen Privilegien entzogen oder sie vor anderen Mitarbeiter*innen schlecht gemacht werden.
Was kann man gegen Bossing tun?
Betroffene Arbeitnehmer*innen sollten zunächst das Gespräch mit dem/ der Vorgesetzten suchen. Sollte ein solches Gespräch dann nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen, sollten Betroffene ein Mobbingprotokoll führen und belegt durch Zeugen, Fotos und ggf. E-Mails das Gespräch mit dem/ der Arbeitgeber*in suchen. Ein Mobbingprotokoll oder auch „Bossing-Tagebuch“ kann Ärzten, Psychologen, Mediatoren etc. dabei helfen, das Geschehende nachzuvollziehen und aufzuarbeiten.
Erfahren Arbeitgeber*innen von dem Bossing, sollten diese schnell handeln. Diese/r ist aufgrund seiner/ ihrer Fürsorgepflicht dem/ der Arbeitnehmer*in gegenüber verpflichtet, einem Verdacht nachzugehen und das Bossing zu unterbinden. Diese Pflicht kann über Abmahnung oder Versetzung des/ der mobbenden Mitarbeiter*in bis hin zu dem Ausspruch einer Kündigung reichen. Vorbeugend sollten Arbeitgeber*innen dafür sorgen, dass flache Hierarchien und klare Arbeitsaufgaben zugeteilt werden, sodass dem Bossing bereits da kein Einhalt geboten wird.
Da Arbeitnehmer*innen durch das Bossing sogar an Depressionen erkranken oder andere gesundheitliche Beschwerden aufweisen können, kann durch Untätigkeit des/ der Arbeitgeber*in Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen diese/n erwachsen.
Unterlässt der/ die Arbeitgeber*in geeignete Schutzmaßnahmen, sollten Arbeitnehmer*innen die Arbeit einstellen.
Es ist zudem ratsam, sich als Betroffene/r rechtliche Unterstützung zu suchen, die im Falle von Ehrverletzungen sowie Beleidigung bei einem Gerichtsprozess beratend zur Seite steht.
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