Bundesregierung will Video- und Audiokonferenzen für Betriebsräte und Personalräte zulassen

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Konkret sieht die Bundesregierung Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor. Dadurch sollen die Möglichkeiten zur Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert und die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gewährleistet werden.

Die Beteiligung der Beschäftigten in innerdienstlichen beziehungsweise betrieblichen Angelegenheiten ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur in Behörden und Betrieben.

Nutzung von Audio- und Videokonferenzen

Personalvertretungen erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen. Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020, für Personalräte bis zum 31. März 2021. 

Ziel der Maßnahme ist es, die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sicher zu stellen. Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Fundstelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/betriebliche-mitbestimmung-1739914 

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