Chatnachrichten - welchen Beweiswert haben Nachrichten aus Whatsapp, Telegramm und Co. in einem Strafverfahren?
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Kokstaxi gerufen und jetzt steht die Polizei vor der Tür?
In Zeiten der Digitalisierung öffnen sich auch für den Drogenhandel neue Möglichkeiten. Man denke nur an sogenannte Kokstaxis und Telegram-Gruppen, in denen verschiedenste Drogen verkauft werden. Neben dem Vorteil, schnell an die gewünschten Substanzen zu kommen, ohne in einschlägige Gegenden fahren zu müssen, besteht der Nachteil, dass Bestellungen in irgendeiner Form verschriftlicht werden.
Gelangen die Ermittlungsbehörden an ein Mobiltelefon und können sie dort Daten auslesen und Chats verfolgen, können sie häufig eine Vielzahl an Konversationen mitlesen, bei denen es augenscheinlich um den Austausch von Drogen gegen Geld geht. In den wenigsten Fällen werden die beteiligten Personen offen die genaue Droge und den Veräußerungspreis benennen. Damit stellt sich die grundlegende Frage, inwieweit anhand kryptische Nachrichten die Überführung gelingen kann.
Beweiswert in Btm-Verfahren: Chatnachrichten lassen mehrere Auslegungen zu
Grundsätzlich stehen für beschuldigte Personen die Chancen am besten, je kryptische die Nachrichten erscheinen. Schreibt eine Person etwa: „Hast du 20 G Koks?“, Und die andere Person antwortet: „klar, verkaufe ich dir für 1000 €. Komm um 18:00 Uhr zum Hauptbahnhof.“, Ist die Angelegenheit recht klar. Die Parteien haben sich über Substanz, Menge, Preis und Ort der App Name verständig. Diesen Chat-Verlauf käme daher erheblicher Beweiswert zu.
Lautet der Chat hingegen: „geht bei dir für 20?“, und die andere Person antwortet: „klar komm vorbei“, ist die Angelegenheit schon deutlich schwieriger. Denn aus dem Chat geht weder hervor, um welche Droge es sich handelt, noch ist klar ob es sich bei der „20“ um eine Mengen- oder eine Geldangabe handelt. Es ist nicht einmal gesagt, dass der Chat überhaupt Drogen zum Inhalt hat. Diese Konversation kann daher allenfalls Indizwirkung in einem Strafverfahren entfalten. Es sind weitere Beweismittel, wie zum Beispiel eine Aussage erforderlich.
Mengenangaben für Drogen: Cannabis, Kokain, Amphetamin?
Selbst wenn das Gericht es für erwiesen hält, dass es in einem Chat eindeutig um ein Drogengeschäft geht, ist damit keine Aussage über die Art der Droge getroffen. Dies spielt insbesondere für die Strafzumessung eine wichtige Rolle. Denn die Veräußerung von Cannabis ist, erst recht nach der Teil-Legalisierung, mit einer deutlich geringeren Strafe belegt als die Veräußerung von bspw. Kokain. Die Verteidigung wird daher immer auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Chat nicht zwangsläufig zehn Austausch harter Drogen beinhaltet.
Polizei steht vor der Tür - was tun?
Sobald die Polizei sie zu einer Befragung lädt oder sogar vor Ihrer Tür steht, um Ihr Haus zu durchsuchen, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Solange dieser noch nicht zum gegen ist, sollten Sie zur Sache keine Angaben machen. Denn in fällen, in denen los lediglich ein Chat zu Grunde liegt, haben sie regelmäßig gute Chancen. Diese bestehen natürlich nicht mehr, wenn sie eine belastende Aussage tätigen.
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