DAC8 genehmigt - was bedeutet das für Kryptobörsen und weitere Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen?
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Der Europäische Rat hat am 16. Mai die achte Version der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) genehmigt. Wir geben eine Einschätzung und Einordnung zu den wesentlichen Neuerungen.
Was ist DAC8?
Nach der DAC8 (Directive on Administrative Cooperation) sind Kryptobörsen und andere Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen zukünftig dazu verpflichtet, sämtliche Transaktionen ihrer Kunden an die Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu melden.
Wir kennen vergleichbare Regelungen bereits aus dem Abkommen zum Automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Banken und Versicherungen, bzw. auch aus der Verpflichtung der Internetplattformen. Nunmehr trifft es die Kryptobörsen, bei denen vielfach eine E-Mailadresse und ein „Public Key“ genügten, um Transaktionen zu tätigen.
Offizielle Begründung zur Richtlinie: Mit der Einführung dieser Meldepflichten für Kryptowerte strebt die Europäische Union eine erhöhte Transparenz an und beabsichtigt eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen illegalen Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen.
Wer ist von der Meldepflicht betroffen?
- Privatpersonen und
- Crypto Asset Service Provider (CASPs)
CASPs sind Unternehmen, die die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten. Hierzu zählen unter anderem Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter, ICO-Plattformen (Initial Coin Offering), Zahlungsdienstleister für Kryptowährungen und ähnliche Organisationen. In Europa fallen unter diese Regelung Krypto-Börsen wie Coinbase, Bitpanda oder Bitstamp. Ebenfalls sind Unternehmen betroffen, die eine Lizenz in der EU haben, wie beispielsweise Binance.
Was muss gemeldet werden?
Eine der Hauptanforderungen von DAC8 ist, dass Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) nun Informationen über alle Krypto-Transaktionen sammeln müssen, unabhängig von deren Höhe.
In diesem Zusammenhang werden von den CASPs folgende Informationen gefordert:
- der Name des Empfängers,
- die Distributed-Ledger-Adresse des Empfängers in den Fällen, in denen eine Übertragung von Krypto-Vermögenswerten in einem Netzwerk mit DLT oder ähnlicher Technologie registriert wird, und
- die Kontonummer des Empfängers in den Fällen, in denen ein solches Konto existiert, angegeben werden.
Verschärfte Strafen
Laut DAC8 wird ein einheitliches Mindeststrafmaß für Verstöße festgelegt. Als schwerwiegende Verstöße gelten
- die Nichtmeldung nach zwei Mahnungen sowie
- die Übermittlung unvollständiger oder inkorrekter Informationen.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Geldbußen belaufen sich je nach Schwere des Verstoßes auf 50.000 bis 150.000 EUR. Die EU-Mitgliedstaaten können auch strengere Strafen verhängen.
Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten findet ab 2026 statt
Ab dem Jahr 2026 tritt der automatische Informationsaustausch über Kryptowährungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Steuerbehörden Zugang zu relevanten Informationen über Kryptowerttransaktionen haben.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Informationsaustauschs ist die Offenlegung der Steueridentifikationsnummern (TIN) der Betroffenen. Dies ermöglicht den Behörden eine eindeutige Zuordnung der Transaktionen zu den jeweiligen Steuerpflichtigen. Um diesen Prozess zu unterstützen, plant die EU-Kommission die Entwicklung eines IT-Tools, das die Verifizierung der TINs erleichtert. Dies wird den Austausch von Informationen deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Fazit
In den letzten Jahren hat die EU bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Regulierung von Kryptowährungen herbeizuführen. Die Möglichkeiten für anonyme Transaktionen werden damit deutlich beschränkt. Das Bundesamt für Steuern wird wesentliche Informationen erhalten und diesen Informationen auch nachgehen. DAC8 ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg und wird voraussichtlich zu einer engeren Zusammenarbeit und einem effektiveren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten führen. Dies ist aus fiskalischer Sicht ein notwendiger Schritt, um Kryptowährungen weiter zu legitimieren und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herbeizuführen.
Fragen?
Bei Fragen zu diesem Thema melden Sie sich bitte gerne bei mir - ich unterstütze Sie gerne.
Ihr Dr. Christopher Arendt
089 / 54 714 3
c.arendt@acconsis.de
Meine Medienbeiträge zu Krypto & Steuern:
Börse-Online, Kryptogewinne: Fiskus macht Jagd auf Steuerhinterzieher, 02.06.2023
Börse-Online, Kryptogewinne immer steuerfrei? So hat der Bundesfinanzhof entschieden, 28.02.2023
€uro/ Börse-Online, Kryptische Steuerregeln, Ausgabe 07/2022
Börse-Online, Krypto-Investments bei Teenagern: “Gefahr von Steuerstraftaten”, 17.02.2022BR24, Krypto-Investoren im Steuerdschungel, 04.02.2022
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