Darf der Chef den Mitarbeiter videoüberwachen?

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Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema, das viele Fragen aufwirft. Gerade wenn Arbeitgeber den Verdacht haben, dass Mitarbeiter gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen, erscheint eine Überwachung als schnelle Lösung. Doch was ist rechtlich erlaubt? Welche Vorgaben gelten und welche Rechte haben die Mitarbeiter?

Videoüberwachung darf nicht heimlich erfolgen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter offen darüber informieren. Dies kann durch gut sichtbare Schilder oder durch schriftliche Mitteilungen geschehen. Die Mitarbeiter haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das geschützt werden muss.

Ein Arbeitgeber darf die Überwachung nur durchführen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dazu gehören der Schutz des Eigentums, die betriebliche Sicherheit oder die Aufklärung von Straftaten. Jedoch muss immer abgewogen werden, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Eine flächendeckende, dauerhafte Überwachung ist in den meisten Fällen unverhältnismäßig, es sei denn, es bestehen besondere Umstände.

Die verdeckte Überwachung ist rechtlich besonders kritisch. Sie darf nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat oder schwere Pflichtverletzung erfolgen. Vorab müssen jedoch alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft werden, und die Überwachung darf nur für einen begrenzten Zeitraum stattfinden.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2023 sorgt für Klarheit: Auch wenn Videoaufzeichnungen nicht allen Datenschutzrichtlinien entsprechen, können sie in einem Kündigungsschutzprozess verwendet werden, sofern sie ein vorsätzliches Fehlverhalten des Mitarbeiters dokumentieren. Damit haben Arbeitgeber eine stärkere Position, solange die Überwachung offen und erkennbar ist.

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Aspekte der Videoüberwachung am Arbeitsplatz in meinem aktuellen YouTube Video:

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