Darf mich die Polizei über die Grenze verfolgen?

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Die Frage, ob Polizei tatsächlich die Verfolgung über eine Staatsgrenze fortsetzen dürfen, stellt sich angesichts der weitgehend offenen Grenzen in Europa durchaus öfter. Dafür gibt es sogar einen Fachbegriff: die sogenannte „Nacheile“. Dies wird definiert als „Verfolgung eines flüchtigen Tatverdächtigen, Verurteilten oder auf frischer Tat Betroffenen durch Polizeibeamte über Landesgrenzen hinweg“.

Nachbarländer sind souveräne Staaten

Eigentlich hat natürlich ein deutscher Polizist etwa auf niederländischem Boden nichts zu suchen. Schließlich sind die Nachbarländer souveräne Staaten, über die deutsche Behörden eigentlich keine Gewalt haben. Daher braucht es für eine solche Nacheile eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage, und die gibt es tatsächlich.

Die Nacheile ist im „Schengen-Raum“, also für alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik, ist etwa zur Fortsetzung von Observationen oder grundsätzlich zulässig. Aber grundsätzlich nur mit vorherigem Rechtshilfeersuchen, also eigentlich wenig praktikabel.

Schwere Straftat nötig

Bei bestimmten schweren Straftaten und bei besonderer Dringlichkeit, etwa bei Verfolgung von auf frischer Tat ertappten Personen, ist eine „Nacheile“ ohne vorherige Zustimmung möglich. Auch dann müssen allerdings solche schweren Straftaten sein:

- Mord

- Totschlag,

- Vergewaltigung,

- vorsätzliche Brandstiftung,

- Falschmünzerei,

- schwerer Diebstahl, Hehlerei und Raub,

- Erpressung,

- Entführung und Geiselnahme,

- Menschenhandel,

- unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln,

- Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften über Waffen und Sprengstoffe,

- Vernichtung durch Sprengstoffe,

- unerlaubter Verkehr mit giftigen und schädlichen Abfällen,

- unerlaubtes Entfernen nach einem Unfall mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge;

Polizeiabkommen

Außerdem gibt es auch noch Polizeiabkommen von Deutschland mit seinen Nachbarländern zum Zweck der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Auch hiernach gibt es entsprechende Möglichkeiten der Nacheile, die der Polizei mit unter noch mehr Befugnisse einräumen. Es gibt beispielsweise einen deutsch-niederländischen Vertrag, der unter gewissen Umständen die Verfolgung von Personen bis zu einer Entfernung von 150 Kilometern bis zur Grenze erlaubt.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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