Das Nottestament – die letzte Möglichkeit in einer Notsituation
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Um den letzten Willen einer Person zu regeln, wird oftmals ein Testament angefertigt. Ordentlich wird es entweder von der Person eigenhändig (bzw. meist von deren Anwalt) erstellt oder beim Notar zur Niederschrift errichtet. Doch was, wenn das aufgrund von Zeitgründen oder einer Todesgefahr nicht mehr möglich ist? In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Nottestament anzufertigen.
Wann kommt ein Nottestament in Betracht?
Durch ein Nottestament kann trotz Vorliegen einer Notsituation der letzte Wille einer Person festgehalten werden. Eine Notsituation liegt dann vor, wenn der Testator sich entweder in einer nahen Todesgefahr oder an einem abgesperrten Ort befindet und deshalb nicht mehr in der Lage ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten.
Insbesondere in der Corona-Pandemie wurden viele Nottestamente angefertigt. Denn aufgrund von Quarantäne-Regelungen entstanden häufig Notsituationen. Dabei haben Pfleger, Ärzte und Mitarbeiter von Krankenhäusern eine erhebliche Verantwortung für die Erklärung des letzten Willens von Patienten übernommen.
Voraussetzungen: Notsituation, Testierfähigkeit, eindeutig letzter Wille, mindestens vom Testator unterschrieben und schriftlich bei dem Bürgermeister und zwei Zeugen oder mündlich vor drei Zeugen
Damit ein Nottestament wirksam erstellt werden kann, müssen, neben einer Notsituation, bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Testator fähig sein, den Inhalt und die Folgen eines Testaments zu verstehen (sogenannte Testierfähigkeit). Auch ist erforderlich, dass das Testament eindeutig den letzten Willen des Testators wiedergibt. Weiter muss der Testator entweder selbst das Testament verfassen oder es einem Zeugen diktieren, welcher es niederschreibt und welches dann vom Testator unterschrieben wird. Zuletzt ist notwendig, dass das Testament entweder bei dem Bürgermeister der Gemeinde, bei dem der Testator sich aufhält, vor zwei Zeugen beurkundet oder mündlich vor drei Zeugen errichtet wird.
Beschränkungen des Nottestaments: Es kann seine Gültigkeit verlieren!
Jedoch bestehen einige Beschränkungen hinsichtlich des Nottestaments. Das Nottestament ist nur solange wirksam, wie die Gefahr für Leib oder Leben besteht. Endet diese Notsituation, so wird es unwirksam. Auch kann es nicht jede erbrechtliche Fragestellung lösen, speziell hinsichtlich komplexer erbrechtlicher Verhältnisse.
Fazit
Der Name ist Programm: Das Nottestament ist lediglich eine Nothilfe. Aufgrund seiner Beschränkungen stellt es nur eine temporäre Lösung dar. Vielmehr sollte, sobald die Notsituation überwunden worden ist, ein ordentliches Testament erstellt werden. Überdies gilt zu beachten, dass bestimmte formale Voraussetzungen vorliegen müssen, damit es überhaupt wirksam wird. Beachtet eine Person das, so kann sie sichergehen, dass ihr letzter Wille nach ihrem Tod umgesetzt wird.
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