Der Präsident W. Putin erlaubt Konfiszierung von US-Vermögen, falls russisches Vermögen in den USA beschlaggenommen wird

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Am 23. Mai 2024 unterzeichnete der russische Präsident W. Putin den Erlass Nr. 442 „Über das besondere Verfahren von Ersatz eines Schadens, der der Russischen Föderation und der Zentralbank der Russischen Föderation infolge von unfreundlichen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika zugefügt wurde“.

Den Präsidialerlass sieht man als eine vorbeugende Maßnahme gegen mögliche Expropriierung der eingefrorenen russischen staatlichen Aktiva in Höhe von ca. USD 300 Mlrd.

Der Erlass erschien als Reaktion auf Rebuiding Economic Prosperity and Opportunuty for Ukrainians Act vom 25.04.2024 (“REPO Act“), der es dem US-amerikanischen Präsidenten erlaubt hat, die russischen staatlichen Aktiva (ca. USD 5 Mlrd.) ohne ein gerichtliches Urteil zu konfiszieren. Der Erlass erging ganz kurz nach der Verordnung (EU) 2024/1469 des Rates vom 21.05.2024, mit der die EU-Staaten beschlossen haben, die Zinserträge aus in der EU eingefrorerem Vermögen der russischen Zentralbank künftig zur Finanzierung von Militärhilfen für die Ukraine zu nutzen. 

Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß dem Präsidialerlass kann ein russisches Gericht Vermögen (i) der USA, (ii) der ausländischen - natürlichen und juristischen - Personen mit (Wohn-)Sitz, Staatsbürgerschaft, Registrierung, usw. in den USA, sowie (iii) der Personen, die unter Kontrolle dieser ausländischen Personen stehen, unabhängig davon, wo sie registriert sind, - der „Personen der USA“ -, beschlagnahmen.

Im Vergleich zum US-amerikanischen REPO Act ist sein persönlicher Anwendungsbereich weiter bestimmt. Er erstreckt sich auf die verbleibenden russischen Aktiva von privaten Unternehmen, wie z.B. russische Tochter des Tabakproduzenten Philip Morris (mit Wert von USD 2,5 Mlrd.), der PepsiCo, der Banken Citibank und JPMorgan Chase.

Die asymmetrische Antwort lässt sich - so der erste Stellvertretende Vorsitzende des russ. Sicherheitsrates Dmitry Medvedev - dadurch erklären, dass der Wert eingefrorener Aktiva des russischen Staates in den USA den Wert der US-amerikanischen staatlichen Aktiva in Russland wesentlich übersteigt.

Verfahren

Ein russischer Rechtsinhaber - die zuständige staatliche Behörde, die die Regierung noch zu bestimmen hat, oder die Zentralbank und jedenfalls keine private Person - können eine Klage auf Feststellung einer Tatsache der Enteignung durch Beschluss eines amerikanischen Gerichts bzw. der amerikanischen Verwaltungsbehörde und auf Schadenersatz erheben.    

Wenn das Gericht die Klage angenommen hat, übermittelt es sodann eine Anfrage auf Offenlegung einer Liste des einzelnen Vermögens der USA und der Personen der USA, das zwecks Schadenersatzes benutzt werden könnte. Zuständig ist die Regierungskommission für Kontrolle über Ausführung von ausländischen Investitionen in der RF. 

Ab 2022 stellt diese Behörde auch Zustimmungen für Unternehmensverkauf durch einen Gesellschafter, der eine juristische oder natürliche Person aus einer "unfreundlichen Jurisdiktion" ist, aus. Vgl. Rustem Karimullin, Was 2024 für Verkauf eines Anteils an einer russischen OOO wichtig ist.

Im Laufe von Bearbeitung der gerichtlichen Anfrage sollte die Kommission das vollstreckungsfähige Vermögen ermitteln und dem Gericht seine Liste vorlegen. Für Frage, ob die Einzelaktiva in Russland expropriiert sein sollten, ist das Verschulden bzw. der vorliegende Rechtsbruch seitens ihrer Eigentümerin - der betroffenen Person der USA - nicht ausschlaggebend.

Als solches Vermögen kommen Immobilien und bewegliche Sachen, Aktien und Anteile an russischen Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Kontoguthaben und andere Vermögensrechte in Betracht.

Falls das Gericht der Klage stattgeben wird, indem es unbegründete Enteignung anerkannt hat, erklärt das Urteil Aufhebung des Eigentumsrechts der USA bzw. der Person der USA auf das o.g. Vermögen und anschließende Eigentumsübertragung auf die Klägerin zwecks Schadenersatzes.

Die russische Regierung hat bis Ende September 2024 - der Weisung des Präsidenten zufolge - vier Monate Zeit, die für Umsetzung des Erlasses erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Sie sollte u.a. das einzelne Verfahren für Bearbeitung der gerichtlichen Anfrage und Ermittlung des vollstreckungsfähigen Vermögens durch die Regierungskommission bestimmen.

Wie kann man Rechte ausländischer privater Personen im Fall der Enteignung aufgrund des Präsidialerlasses schützen?

Der häufigste Schutz vor Enteignung bietet sich für ausländische Investoren aus multilateralen und bilateralen Abkommen, mit deren Abschluss ein Aufnahmestaat seine Zustimmung mit der Streitbeilegung durch Investitionsschiedsverfahren erteilt hat.  

Multilaterale Abkommen

Die Sowjetunion und Russland haben das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten von 1965 - die Washington Convention oder ICSID-Konvention -, die durch 163 Staaten unterzeichnet und durch 158 Staaten ratifiziert wurde, nicht ratifiziert. 

Interessanterweise ist die Zuständigkeit des Internationalen Zentrums für Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) für Investitionsschiedsverfahren mit Beteiligung der RF derzeit nur durch das Investitionsschutzabkommen zwischen Russland und China vom 09.11.2006 vorgesehen. Es wurde angekündigt, dass ein revidiertes BIT Russland-China noch in diesem Jahre 2024 unterzeichnet sein soll. 

Das russische Parlament hat auch einen multilateralen Energiecharta-Vertrag (ECT) nicht ratifiziert. Abgesehen von dieser Tatsache basieren auf ihm drei bekannte PCA-Schiedssprüche über USD 50 Mlrd. zugunsten der Yukos-Mehrheitsaktionäre. Dabei handelt es sich um die höchsten Schiedssprüche, die in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit jemals ergangen sind. Die Schiedsrichter begründeten ihre Zuständigkeit mit Verweis auf Art. 45 ECT über vorläufige Anwendung - für die Zeit bis zur Inkraftsetzung des ECT durch den unterzeichneten Staat. Eine vergleichbare vorläufige Regelung fehlt in der ICSID-Konvention.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs)

Mit Stand zum Juni 2024 hat Russland 64 gültige bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) - einschließlich mit Deutschland, Österreich, Italien und anderen EU-Ländern sowie mit Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Canada, Japan und Korea - geschlossen. Russland tritt als Rechtsnachfolger der Sowjetunion auf.

Allerdings ist das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Russland und den USA, das am 17.06.1992 in Washington unterzeichnet wurde, in Kraft nicht getreten.

Dessen ungeachtet könnte eine Person der USA, die z.B. Anteile an einer Holdinggesellschaft in einem Staat, der ein gültiges BIT mit Russland hat - wie z.B. Zypern (mit russ. Aktiva i.H.v. USD 98,3 Mlrd.), Niederlande (USD 50,1 Mlrd.) oder auch Deutschland -, besitzt, ihre Rechte aufgrund dieses BIT durchsetzen.

So etwa darf eine Enteignung nach Art. 4 Abs. 1 des Investitionsförderungs- und -schutzvertrags vom 13. Juni 1989 zwischen Deutschland und Sowjetunion nur dann beschlossen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung erfolgt. Sofern deutscher Investor - u.a. deutsche Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens - mit Umfang und Verfahren der Entschädigung nicht einverstanden ist, kann er ein Schiedsverfahren vor der Schiedsgerichtsinstitution der Stockholmer Handelskammer (SCC) gegen Russland einleiten.

Vollstreckung

Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958, an dem auch Russland beteiligt ist, ist ein Investitionsschiedsspruch in den meisten Ländern der Welt anzuerkennen und vollstreckbar.

Vgl. Sicherung und Geltendmachung von Forderungen in der Russischen Föderation und andere Publikationen zum russischen Zivilprozessrecht auf Deutsch auf www.karimullin.com.

Foto(s): www.karimullin.com


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