Dezember 2024: Erfahrungen mit IPPC Law Abmahnungen – Ein Überblick
- 5 Minuten Lesezeit
In den letzten Jahren ist der Name „IPPC Law“ vielen Betroffenen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnungen ein Begriff geworden. Die Kanzlei IPPC Law mahnt regelmäßig vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab, insbesondere im Bereich von Filesharing und der unbefugten Nutzung geschützter Inhalte. Doch was steckt hinter diesen Abmahnungen, wie sollten Betroffene reagieren, und welche Erfahrungen lassen sich aus anwaltlicher Sicht teilen?
Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten haben, können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de oder nutzen Sie die Anfrage-Funktion von anwalt.de.
1. Hintergrund: Wer ist IPPC Law und welche rechtlichen Grundlagen spielen eine Rolle?
IPPC Law ist eine auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Rechteinhabern, häufig aus der Unterhaltungs- oder Medienbranche, handelt. Diese Kanzlei tritt insbesondere im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung. Der Schwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht nach § 97 UrhG.
Die rechtlichen Grundlagen der Abmahnungen basieren darauf, dass das Urheberrecht dem Rechteinhaber das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Werk gewährt. Verstöße, wie etwa das unbefugte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Tauschbörsen (Filesharing), können Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche auslösen.
Des Weiteren ist häufiger Gegenstand der Abmahnung der Vorwurf einer unlizenzierten und damit unberechtigten Verwendung eines Musikstücks (z.B. HVME – Goosebumps) bzw. eines Teils hiervon in einem Video, das unter Instagram gewerblich veröffentlicht worden sein soll.
Das Musikstück sei urheberrechtlich geschützt, die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) durch den Abgemahnten bedürfe daher der Zustimmung der Rechteinhaberin B1 Recordings GmbH. Insbesondere wird unter Hinweis auf die Nutzungsbedingungen von Instagram unter https://help.instagram.com/581066165581870 darauf hingewiesen, dass Rechte von den sozialen Netzwerken nur im privaten Bereich gewährt werden könnten, nicht aber ein gewerbliches Nutzungsrecht verschafften.
Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet:
In der Tat kann unter Instagram auf Musikbibliotheken zurückgegriffen werden, die für eine Nutzung auf der Plattform lizenziert ist und damit grundsätzlich auch für private (nicht kommerzielle) Nutzung unter Instagram wirkt (§ 6 UrhDaG).
2. Typischer Inhalt einer Abmahnung von IPPC Law
Eine Abmahnung durch IPPC Law folgt einem bekannten Muster. Sie enthält in der Regel:
- Den Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes: Meist geht es um das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes über Filesharing-Plattformen oder Instagram Reels.
- Einen Unterlassungsanspruch: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die ihn verpflichtet, zukünftige Verstöße zu unterlassen.
- Einen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch: Neben dem Unterlassungsanspruch fordert IPPC Law oft einen pauschalen Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
- Eine Fristsetzung: Abgemahnte sollen die Erklärung meist innerhalb weniger Tage abgeben.
Die Höhe der geforderten Beträge kann stark variieren, bewegt sich aber oft im Bereich von mehreren Hundert bis wenigen Tausend Euro.
3. Reaktionen von Betroffenen: Keine Fehler machen!
Für viele Betroffene ist der Erhalt einer Abmahnung von IPPC Law ein Schock. Sie fühlen sich verunsichert und wissen oft nicht, wie sie reagieren sollen. Häufig sind die rechtlichen Formulierungen in der Abmahnung schwer verständlich, und die kurzen Fristen erhöhen den Druck zusätzlich.
Ein typischer Fehler in solchen Situationen ist es, vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar den verlangten Betrag ohne Prüfung zu zahlen. Dies kann langfristig negative Folgen haben, da eine unterschriebene Unterlassungserklärung meist eine Vertragsstrafe beinhaltet, falls es erneut zu einem Verstoß kommt.
4. Typische Fallstricke bei Abmahnungen von IPPC Law
4.1. Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung
Die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ist oft zugunsten der Rechteinhaber formuliert. Sie enthält weitreichende Verpflichtungen und kann den Abgemahnten dauerhaft binden. Eine unbedachte Unterzeichnung kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen, falls erneut ein Verstoß festgestellt wird – selbst wenn dieser unbeabsichtigt erfolgt.
4.2. Zahlung ohne Prüfung
Viele Abgemahnte zahlen den geforderten Betrag aus Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen. Dies ist jedoch nicht immer notwendig, da die Forderungen oft überhöht sind.
4.3. Ignorieren der Abmahnung
Ebenso gefährlich ist es, eine Abmahnung vollständig zu ignorieren. Ohne Reaktion kann IPPC Law gerichtliche Schritte einleiten, etwa den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage.
5. Erfahrungen aus anwaltlicher Praxis: Strategien im Umgang mit IPPC Law
5.1. Ruhe bewahren
Der wichtigste Rat ist, nicht in Panik zu verfallen. Eine Abmahnung ist zunächst nur ein rechtliches Mittel, um Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Sie bedeutet nicht automatisch, dass Sie schuldig sind oder eine Klage bevorsteht.
5.2. Abmahnung prüfen lassen
Die Abmahnung sollte stets von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Dabei wird geklärt, ob der Vorwurf berechtigt ist, und ob die Forderungen in Höhe und Umfang angemessen sind.
Ein Anwalt kann außerdem eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die den Unterlassungsanspruch anerkennt, ohne jedoch die übermäßigen Verpflichtungen der vorgefertigten Erklärung zu übernehmen.
5.3. Forderungshöhe reduzieren
Oftmals ist es möglich, die Höhe der geforderten Zahlungen zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für die Anwaltskosten, die in der Regel nach dem Streitwert berechnet werden. Ein Anwalt kann hier die Angemessenheit prüfen und gegebenenfalls eine Reduzierung aushandeln.
5.4. Rechtliche Verteidigung im Ernstfall
Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, ist eine fundierte Verteidigung wichtig. Hierbei wird geprüft, ob die Beweislage von IPPC Law tatsächlich ausreicht, um den behaupteten Verstoß nachzuweisen. Häufig gibt es Lücken in der Beweiskette, etwa bei der Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber.
6. Häufige Fragen / FAQ zur Abmahnung von IPPC LAW
6.1. Bin ich automatisch verantwortlich, wenn mein Internetanschluss betroffen ist?
Nicht zwingend. Zwar haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich für Verstöße, die über seinen Anschluss begangen wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn Dritte den Anschluss genutzt haben. Hier greift das sogenannte „Störerhaftung“-Prinzip, welches in bestimmten Fällen eine Haftung ausschließen kann.
6.2. Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Wenn die Frist verstreicht, besteht die Gefahr, dass IPPC Law eine einstweilige Verfügung beantragt oder Klage erhebt. Allerdings kann oft auch nach Ablauf der Frist eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
6.3. Wie groß ist das Risiko einer Klage?
Aus anwaltlicher Erfahrung ist das Risiko einer Klage überschaubar, wenn man frühzeitig reagiert und sich verteidigt. Die meisten Abmahnungen werden außergerichtlich beigelegt.
8. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht
Erfahrungen mit IPPC Law zeigen, dass Abmahnungen oft eine belastende Erfahrung darstellen, die jedoch mit der richtigen Herangehensweise bewältigt werden können. Der wichtigste Schritt ist, Ruhe zu bewahren und eine fundierte rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen.
Unser Kollege Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht und kann Ihnen helfen, unnötige Verpflichtungen zu vermeiden und möglicherweise die Forderung zu reduzieren. Langfristig ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko weiterer Abmahnungen zu minimieren.
Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt zu nutzen!
https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/
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