Die 3 Phasen von Gesellschaften

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Die 3 Phasen von Gesellschaften

Phase 1: Die Geburt der Gesellschaft

Zur Umsetzung einer Geschäftsidee oder als Unternehmensträger macht die Gründung einer Gesellschaft Sinn. Bei mehr als zwei beteiligten Personen entsteht sowieso automatisch eine Gesellschaft. Auch die Angst vor der persönlichen Haftung ist oft ein wichtiges Argument.

Eine Gesellschaft ist schnell gegründet. Entgegen der weit verbreiteten Meinung geht die GmbH-Gründung auch recht schnell. Nach dem Termin beim Notar und der Einzahlung der Kapitaleinlage ist die GmbH mit der Eintragung ins Handelsregister gegründet. Die Gründungskosten sind überschaubar und werden gerne investiert. Schließlich geht es nun los.

Phase 2: Die lebende Gesellschaft

Während die Gesellschaft ihre Geschäfte betreibt, können die notwendigen Notartermine auf wenige Sachverhalte beschränkt werden: Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern und Änderung der Satzung inkl. Sitzverlagerung und Kapitalerhöhung.

Was bei der Gründung oft übersehen wird, sind die laufenden Kosten einer Gesellschaft. Für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen muss mit einigen Tausend Euro pro Jahr gerechnet werden. Besprechen Sie das am Besten vorab mit Ihrem Steuerberater.

Phase 3: Das Ende der Gesellschaft

Was passiert, wenn die Gesellschafter oder Mitglieder nicht mehr weitermachen wollen? Die Körperschaft nicht mehr gebraucht wird? Da es noch Sachwerte gibt, soll die Insolvenz vermieden werden.  Ziel ist dann die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Mit der Löschung aus dem Handelsregister, hört die Körperschaft auf zu existieren. Die Beteiligten müssen sich deshalb fragen, welche Schritte hierfür notwendig sind. Beim Recherchieren stellt sich dann heraus, dass es kompliziert ist, eine Gesellschaft aus dem Handelsregister löschen zu lassen. Hierbei ist ein strenger juristischer Weg einzuhalten, ansonsten drohen hohe Haftungsrisiken. Diesen juristischen Weg nennt man Liquidation.

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Was ist eine Liquidation?

„Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.“

(Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liquidation)

Über den Liquidator

Rechtsanwalt Florian Braune, LL.M., ist (bundesweit) als Liquidator für Vereine, Genossenschaften, GmbHs und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) tätig.

Wenn Sie als Vorstand eines Vereins oder einer Genossenschaft, als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Gesellschaft die Tätigkeit einstellen wollen, dann brauchen Sie einen Liquidator:

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FAQ – Häufige Fragen

Ich bin Gesellschafter und will meine Gesellschaft liquidieren. Was muss ich machen?

Jede Beendigung der Gesellschaft beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafter oder der Mitgliederversammlung. Hierbei ist zu beachten, dass es oft einer qualifizierten Mehrheit bedarf.

Wie läuft eine Liquidation praktisch ab?

Mit dem Beschluss die Körperschaft zu liquidieren, wird gleichzeitig der Liquidator bestimmt. Ab diesem Moment leitet er die Gesellschaft bis zur Löschung aus dem Register. Der Liquidator bereitet die erforderlichen Beschlüsse vor und sorgt dafür, dass diese wirksam sind. Auch die Anmeldung beim Registergericht inkl. notarieller Beglaubigung werden vorbereitet und durchgeführt.

Wie lange dauert die Liquidation?

In den meisten Fällen kann die Gesellschaft erst nach rd. einem Jahr Liquidation aus dem Register gelöscht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Geschäfte beendet und alle Schulden bezahlt sind.

Wann bekomme ich meine Einlage zurück?

Nach Abzug aller Verbindlichkeiten steht die Einlage den Gesellschaftern zu. Da der Liquidator für falsche Auszahlungen haftet, erfolgt eine Auszahlung grundsätzlich erst am Ende der Liquidation. Ggf. kann eine (Teil-) Auszahlung auch bereits in der Liquidationsphase erfolgen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die laufenden Kosten werden so schnell wie möglich auf ein Minimum reduziert. Bis zur Löschung müssen jedoch für die Gesellschaft Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellt werden. Die Arbeit des Liquidators wird in der Regel nach Aufwand (Stundenbasis) vergütet. In einigen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden.

Kann die Liquidation rückgängig gemacht werden?

Die Entscheidung, die Gesellschaft zu liquidieren, kann bis zur Löschung aus dem Handelsregister jederzeit rückgängig gemacht werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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