Die Blaue Karte EU: Ein Überblick zum Aufenthaltsrecht für hochqualifizierte Fachkräfte

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Einleitung: Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in der Europäischen Union arbeiten möchten. Sie wurde eingeführt, um dem Fachkräftemangel in Europa entgegenzuwirken und talentierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen. In Deutschland ist die Blaue Karte im Aufenthaltsgesetz geregelt und bietet Fachkräften aus dem Ausland attraktive Möglichkeiten, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium: In der Regel wird ein Hochschulabschluss vorausgesetzt, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Alternativ kann auch eine gleichwertige Qualifikation in Verbindung mit langjähriger Berufserfahrung ausreichen. Ausnahme vom Erfordernis des Hochschulabschlusses: IT-Spezialisten können mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgsetz eine blaue Karte auch ohne Hochschulabschluss bekommen. Bedingung ist, dass mindestens 3 Jahre Berufserfahrung belegt werden können.
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot: Der Antragsteller muss ein Arbeitsverhältnis oder ein konkretes Jobangebot vorweisen können. Dabei ist besonders wichtig, dass die Position seiner Qualifikation entspricht.
  • Mindestgehalt: Es gibt eine Gehaltsgrenze, die der Arbeitsvertrag erfüllen muss. Für das Jahr 2024 liegt die Gehaltsgrenze bei 45.300 EUR brutto jährlich (bis 2023: 58.400 EUR). Für bestimmte Mangelberufe wie IT oder Ingenieurwesen gelten geringere Mindestgehaltsschwellen).


Vorteile der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU bietet im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln besondere Vorteile:

  • Beschleunigter Erhalt des unbefristeten Aufenthalts: Inhaber einer Blauen Karte können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 27 Monaten, bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen (B1), sogar nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
  • Familiennachzug: Ehepartner und Kinder können unter erleichterten Bedingungen nachziehen. Ehepartner dürfen sofort in Deutschland arbeiten, ohne selbst eine Blaue Karte zu benötigen.
  • Mobilität innerhalb der EU: Nach 12 Monaten Aufenthalt in Deutschland können Inhaber der Blauen Karte unter bestimmten Voraussetzungen in ein anderes EU-Land ziehen und dort arbeiten.

Das Antragsverfahren

Der Prozess zur Beantragung der Blauen Karte EU gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Vorbereitung: Zunächst müssen die notwendigen Dokumente zusammengestellt werden, darunter ein gültiger Reisepass, der Arbeitsvertrag oder das Jobangebot sowie der Nachweis über die Qualifikation (Hochschulabschluss).
  2. Antragstellung: Vor der Einreise muss zunächst das nationale Visum beantragt werden. Nach der Einreise muss der Antrag auf die Blaue Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums beantragt werden.
  3. Prüfung der Qualifikation und des Gehalts: Die Ausländerbehörde prüft, ob der Antragsteller die Qualifikationsanforderungen erfüllt und ob das Arbeitsverhältnis den Mindestgehaltsanforderungen entspricht.
  4. Erteilung der Blauen Karte: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Blaue Karte EU für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren ausgestellt. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen wird die Karte zunächst auf vier Jahre befristet.

Besondere Regelungen für Mangelberufe

Für Berufe, in denen es in Deutschland einen Fachkräftemangel gibt (z.B. Ingenieure, IT-Spezialisten, Ärzte), gelten besondere Gehaltsgrenzen. Diese Mangelberufe werden regelmäßig aktualisiert und bieten eine weitere Möglichkeit, mit niedrigeren Einkommensanforderungen (2024: 41.041,80 EUR) die Blaue Karte EU zu erhalten.

Die sog. ,, kleine Blaue-Karte‘‘.

Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger können die Blaue Karte EU beantragen, wenn ihr letzter Hochschul- oder gleichwertiger Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt und das angebotene Jahresbruttogehalt mindestens 41.041,80 Euro (Stand 2024) beträgt. Dies gilt für alle Berufsbereiche. Im Gegensatz zu den allgemeinen Voraussetzungen der Blauen-Karte muss hier jedoch im Rahmen des Visumverfahrens die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.

Dokumente, die für den Antrag benötigt werden

Zu den notwendigen Unterlagen gehören in der Regel:

  • Gültiger Reisepass
  • Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation
  • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
  • Übersetzung ins Deutsche
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebot
  • Nachweis über das Gehalt (Mindestgehaltsgrenze beachten)
  • Krankenversicherung

Rechtsgrundlage der Blauen Karte EU

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Blaue Karte EU finden sich im § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Diese Norm regelt die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für Drittstaatsangehörige, die die Blaue Karte beantragen.

Fazit

Die Blaue Karte EU ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen und europäischen Einwanderungsrechts und bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Mit klaren Vorteilen wie der schnelleren Niederlassungserlaubnis, dem einfachen Familiennachzug und der Mobilität innerhalb der EU ist die Blaue Karte ein lohnenswerter Weg für Fachkräfte, die ihre berufliche Zukunft in Deutschland sehen.

Foto(s): RA Gökhan Akbas

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