Die Gefahr des Subventionsbetrugs bei Kurzarbeitergeld - Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht

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Einleitung in das Thema, Erklärung der Relevanz

Die Corona-Pandemie hat Unternehmen weltweit vor beispiellose Herausforderungen gestellt. In Deutschland wurde das Kurzarbeitergeld als eine der zentralen Maßnahmen eingeführt, um Betriebe in dieser Krisenzeit zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld, die ursprünglich als Rettungsanker gedacht war, birgt jedoch erhebliche rechtliche Risiken. Insbesondere der Vorwurf des Subventionsbetrugs hat viele Unternehmer in ein juristisches Minenfeld geführt, das nicht nur finanziellen Ruin, sondern auch langjährige Haftstrafen nach sich ziehen kann.

Überblick über die Pandemie und die Einführung des Kurzarbeitergeldes

Mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Regelung für das Kurzarbeitergeld“ vom 14. März 2020 erleichterte der Gesetzgeber den Zugang zu Kurzarbeitergeld erheblich. Diese Maßnahme war notwendig, um den massiven wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begegnen. Über 1 Million Unternehmen haben seither Kurzarbeit angemeldet, um die wirtschaftlichen Belastungen abzufedern. Doch mit der Inanspruchnahme dieser staatlichen Unterstützung gingen auch zahlreiche rechtliche Verpflichtungen einher, deren Missachtung unter Umständen als Subventionsbetrug geahndet wird.

Kurzarbeitergeld und Subventionsbetrug – Ein juristisches Minenfeld

Definition und rechtliche Einordnung von Kurzarbeitergeld als Subvention

Obwohl das Kurzarbeitergeld zunächst als soziale Leistung verstanden wird, hat sich in der juristischen Praxis die Auffassung durchgesetzt, dass es sich dabei auch um eine Subvention im Sinne des § 264 StGB handelt. Dieser Tatbestand wird erfüllt, wenn eine Leistung aus öffentlichen Mitteln ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dient. Damit unterliegt das Kurzarbeitergeld denselben strengen Auflagen und Prüfungen wie andere staatliche Subventionen.

Subventionsbetrug nach § 264 StGB: Tatbestände und Besonderheiten

Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs umfasst verschiedene Handlungen, die dazu führen können, dass das Kurzarbeitergeld unrechtmäßig erlangt wird. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag gemacht werden oder wesentliche Umstände verschwiegen werden. Besonders heikel ist, dass auch leichtfertiges Verhalten, also eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht, strafbar ist. Unternehmen, die bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld etwa die wirtschaftliche Lage falsch einschätzen oder unvollständige Unterlagen einreichen, können daher schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Risiken und Konsequenzen für Unternehmen: Enorme Haftstrafen und hohe Rückforderungen

Die Folgen eines Subventionsbetrugs sind gravierend. Neben der vollständigen Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kurzarbeitergeldes drohen empfindliche Geldstrafen und – je nach Höhe des Schadens – Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Die strafrechtlichen Risiken werden zusätzlich dadurch erhöht, dass die gewährten Subventionen in der Regel sehr hohe Beträge umfassen, wodurch die Tat als besonders schwerwiegend eingestuft wird. Für viele Unternehmer kann eine Verurteilung das wirtschaftliche und persönliche Aus bedeuten.

Praktische Fälle und häufige Fehler

Beispiele für typische Fallstricke bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld

In der Praxis haben sich bestimmte Fallkonstellationen als besonders risikobehaftet herausgestellt. Ein typisches Beispiel ist die fehlerhafte Angabe zur tatsächlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter. So kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer offiziell in Kurzarbeit geschickt werden, während sie tatsächlich weiterarbeiten. Auch die Nichterfüllung der betrieblichen Voraussetzungen, wie etwa das Erreichen der erforderlichen Entgeltausfallquote, kann zum Verlust des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld führen und den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen.

Gerichtliche Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf betroffene Unternehmer

Gerichtliche Entscheidungen haben in den letzten Jahren immer wieder verdeutlicht, dass die Justiz bei Verdacht auf Subventionsbetrug konsequent und mit harter Hand vorgeht. So hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klargestellt, dass auch geringfügige Abweichungen von den Vorgaben zur Kurzarbeit als strafbare Handlung gewertet werden können. Die Behörden prüfen nachträglich in sogenannten Abschlussprüfungen sehr genau, ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes vorlagen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dabei schnell zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Rolle der Abschlussprüfung und die Risiken der „Nullfestsetzung“

Ein besonders kritischer Punkt ist die Abschlussprüfung, die einige Monate nach dem Ende der Kurzarbeit durchgeführt wird. Dabei wird unter anderem überprüft, ob die gemeldeten Arbeitsausfälle tatsächlich in dem angegebenen Umfang eingetreten sind und ob alle betriebsinternen Vorgänge korrekt dokumentiert wurden. Kommt es dabei zu Unstimmigkeiten, neigen die Behörden dazu, die gesamte Bewilligung des Kurzarbeitergeldes auf Null festzusetzen und die Rückzahlung der gesamten Summe zu verlangen. Dies kann für betroffene Unternehmen schnell existenzbedrohend werden.

Verteidigungsstrategien und Prävention

Möglichkeiten der Verteidigung bei Vorwürfen des Subventionsbetrugs

Wenn Unternehmen wegen Subventionsbetrugs angeklagt werden, ist eine frühzeitige und umfassende Verteidigung entscheidend. Die Verteidigungsstrategie hängt stark von den individuellen Umständen des Falls ab. Oftmals lässt sich der Vorwurf durch eine genaue Analyse der Antragsunterlagen und der betrieblichen Situation entkräften. Es ist wichtig, sämtliche Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten, die die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Subventionen belegen. In vielen Fällen kann auch der Nachweis, dass keine vorsätzliche Täuschung vorlag, eine Strafmilderung bewirken.

Präventive Maßnahmen, um sich vor juristischen Konsequenzen zu schützen

Um gar nicht erst in eine solche Situation zu geraten, sollten Unternehmer präventiv handeln. Dies umfasst eine sorgfältige und vollständige Dokumentation aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit sowie eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte und die Bedeutung einer frühen Beratung

Bei einem Verdacht auf Subventionsbetrug ist es unerlässlich, sofort juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei verfügt über ein erfahrenes Team aus drei Fachanwälten für Strafrecht und einem Professor Dr. im Bereich Wirtschaftsrecht. Wir haben bereits zahlreiche Fälle erfolgreich verteidigt und können auch in Ihrem Fall eine umfassende und kompetente Vertretung gewährleisten.

Ihre Vorteile bei uns: Expertise und Erfahrung

Vorstellung Ihrer Kanzlei: Über 900 positive Bewertungen, Fachanwälte, Professor Dr., zertifizierte Verteidiger

Unsere Kanzlei kann auf über 900 positive Bewertungen und jahrelange Erfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität zurückblicken. Mit drei Fachanwälten für Strafrecht und einem Professor Dr. im Team bieten wir Ihnen eine Expertise, die weit über das Übliche hinausgeht. Als zertifizierter Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen verfüge ich zudem über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die es uns ermöglichen, auch in komplexen und schwerwiegenden Fällen die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Ihre Erfahrung im Bereich der Coronastraftaten und erfolgreiche Verteidigungen

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir zahlreiche Mandanten in Fällen von Subventionsbetrug und anderen Coronastraftaten erfolgreich verteidigt. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige und fundierte Verteidigung der Schlüssel zum Erfolg ist. Durch unsere umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und unserer Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen kreative Lösungsansätze zu entwickeln, konnten wir in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Milderung der Strafe erreichen.

Warum Sie als Unternehmer auf uns setzen sollten: Erfolgsbilanz und individuelle Beratung

Als Unternehmer, der in der Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt hat, sollten Sie kein Risiko eingehen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen nicht nur umfassende rechtliche Expertise, sondern auch eine individuelle Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und die Besonderheiten Ihres Falls zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unsere Erfolgsbilanz und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihre unternehmerische Zukunft sichern.

Fazit: Sichern Sie sich rechtzeitig ab

Zusammenfassung der Risiken und der Notwendigkeit professioneller Verteidigung

Subventionsbetrug ist ein schwerwiegender Vorwurf, der weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Freiheit haben kann. Die rechtlichen Fallstricke bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld sind vielfältig und oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Daher ist es unerlässlich, sich frühzeitig professionellen Rat einzuholen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Aufruf zur Kontaktaufnahme für eine erste Beratung

Zögern Sie nicht, sich bei Verdacht auf Subventionsbetrug oder Unsicherheiten bezüglich der Kurzarbeitergeldregelungen an uns zu wenden. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Beratung – wir sind für Sie da, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu verteidigen.

Foto(s): @Dietmar Schmidt

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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