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Disclaimer - was Sie wissen und beachten müssen!

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Disclaimer - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Disclaimer?

Die Bezeichnung „Disclaimer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „abstreiten“. Gemeint ist damit ein Haftungsausschluss. Haftungsklauseln, die die Haftung einer Person in bestimmten Situationen ausschließen sollen, sind fester Bestandteil des Vertragsrechts. Das kommt beispielsweise im Kaufrecht vor: Der Verkäufer kann mit dem Käufer vertraglich vereinbaren, dass die Gewährleistung für einen Mangel an der Kaufsache ausgeschlossen ist. Dann hat der Käufer später keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer mehr. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer den Mangel nicht in böser Absicht (arglistig) verschwiegen hat.

Häufig kommen diese Disclaimer auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, z. B. bei Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Onlineshops. Dann unterliegen sie auch den gesetzlichen Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (§§ 305 ff. BGB). Das heißt beispielsweise, dass ein Verbraucher gegenüber dem Unternehmer durch die AGB nicht benachteiligt werden darf.

Mittlerweile finden sich Disclaimer aber auch auf vielen Internetseiten und in E-Mails wieder, obwohl dort keine Geschäfte (Verträge) geschlossen werden. Die Betreiber der Webseiten wollen sich damit pauschal von verlinkten Inhalten auf ihrer Seite distanzieren und die Haftung für mögliche Rechtsverletzungen ausschließen.

Wo werden Disclaimer eingesetzt?

Disclaimer findet man vor allem im Internet, sowohl auf Webseiten als auch in E-Mails (meist unterhalb der Signatur). Die meisten E-Mail-Disclaimer haben das Ziel, dem Empfänger zu erklären, wie er mit der E-Mail umzugehen hat. Häufig geht es dabei zum Beispiel darum, dass ein Empfänger, für den die E-Mail nicht bestimmt war, diese unverzüglich zu löschen hat, oder um Geheimhaltungspflichten des Empfängers.

Schließt ein Disclaimer wirklich jegliche Haftung aus?

Niemand kann pauschal die Haftung für rechtswidrige Taten ausschließen, schon gar nicht einseitig. Dennoch gibt es die Option, durch eine Haftungsklausel die Haftung für bestimmte Schäden einzuschränken. Das geht aber nur, wenn darüber im Vorfeld ein Vertrag geschlossen wird. Der Vertragspartner muss dem Haftungsausschluss zustimmen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Dies gilt für jede Klausel.

Ein Disclaimer auf der Internetseite stellt schon deshalb keine Haftungsklausel dar, weil zwischen dem Webseitenbetreiber und dem Webseitennutzer gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Insofern ist der Disclaimer nur eine einseitige Erklärung des Betreibers, die der Nutzer erst nach Öffnen der Webseite zur Kenntnis nehmen kann. Für einen Haftungsausschluss reicht das nicht. Denn dann müsste die Vereinbarung über den Ausschluss der Haftung vor dem Öffnen der Internetseite getroffen worden sein. Dies gilt folglich auch für E-Mail-Disclaimer.

Im Übrigen kann eine gesetzliche Haftung auch durch einen Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Das ist im Kaufrecht z. B. die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung der Kaufsache. Obwohl keine Beschaffenheit vereinbart wurde, und auch wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, muss der Verkäufer die gewöhnliche Verwendungseignung dennoch gewährleisten (z. B. beim Verkauf eines Stuhls, dass man auch darauf sitzen kann).

Das missverstandene Urteil des LG Hamburg

Die Überfülle an Disclaimern auf Webseiten hat sich nicht zuletzt aus einem Missverständnis heraus entwickelt. Häufig wird ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 (312 0 85/98) im Disclaimer sogar fehlerhaft zitiert. So heißt es in den Disclaimern:

„Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mitzuverantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“

Dem liegt der Irrglaube zugrunde, das Landgericht hätte entschieden, dass mit einer pauschalen Distanzierung (quasi in Reserve) von den verlinkten Inhalten die Haftung für diese ausgeschlossen werden könne. Vielmehr entschied das Landgericht jedoch genau das Gegenteil: In dem entschiedenen Fall ging es um die Verlinkung von Webseiten, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen, indem beleidigende Inhalte über diese verbreitet werden. Der Webseitenbetreiber verwies in einem Disclaimer auf die Verantwortlichkeit des Betreibers der verlinkten Seite. Das Landgericht entschied in dem Urteil, dass der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der verlinkten Inhalte gerade nicht als ausreichende Distanzierung ausreiche. Dieser Verweis sei als nicht verantwortete Weitergabe eine eigene Verbreitung der rechtsverletzenden Inhalte und schließe die Haftung keinesfalls aus.

Wann hafte ich für verlinkte Inhalte?

Der Linksetzende haftet für rechtswidrige Inhalte auf den Verlinkungen jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen gemacht hat. Das wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass ich eine pauschale Erklärung abgebe, dass ich „damit nichts zu tun habe“. Das wäre ja auch widersprüchlich: Warum einen Link setzen, um mich dann klar davon zu distanzieren? Diese Frage würde im Zweifel auch der Richter stellen.

Eine Haftung ist aber auch erst dann denkbar, wenn die Rechtswidrigkeit der verlinkten Inhalte für den Linksetzenden erkennbar war.

In bestimmten Fällen führen Disclaimer nicht nur zu keiner Haftungsprivilegierung, sondern sogar zu einer Verschärfung der Verantwortung des Linksetzenden. Der Disclaimer zeigt schließlich, dass man sich mit der möglichen Rechtswidrigkeit der Inhalte auseinandergesetzt hat. Wenn sich später herausstellt, dass die Inhalte zu diesem Zeitpunkt schon rechtswidrig waren, kann der Linksetzende sich nicht auf Unkenntnis berufen.

Brauche ich einen Disclaimer auf meiner Webseite?

Diese Frage ist klar zu verneinen. Überprüfen Sie stattdessen gewissenhaft Ihre Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte. Ein Disclaimer ist im besten Fall rechtlich wirkungslos, im schlimmsten Fall schadet er aber sogar.

Foto(s): ©Pexels/Victoria Borodinova

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