Drogen und Alkohol im Verkehr: Rechtliche Konsequenzen und Strafandrohungen

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**Drogen und Alkohol im Verkehr: Rechtliche Konsequenzen und Strafandrohungen**

Drogen und Alkohol am Steuer gehören zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle und sind in Deutschland streng reguliert. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss dieser Substanzen stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für die eigene Sicherheit, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die rechtlichen Folgen bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt sind weitreichend und können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche persönliche Einschnitte nach sich ziehen.

### Alkohol im Straßenverkehr

Die Grenze für Alkoholkonsum am Steuer ist in Deutschland klar geregelt. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Bei allen anderen Verkehrsteilnehmern gelten folgende Promillegrenzen:

- **Ab 0,3 Promille**: Es droht eine Strafbarkeit, wenn es zu auffälligem Fahrverhalten kommt oder ein Unfall verursacht wird. Dies kann als sogenannte "relative Fahruntüchtigkeit" gewertet werden.
- **Ab 0,5 Promille**: Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Wiederholte Verstöße erhöhen die Strafen erheblich.
- **Ab 1,1 Promille**: Hier greift die absolute Fahruntüchtigkeit. Eine Trunkenheitsfahrt wird als Straftat geahndet, auch ohne zusätzlich auffälliges Fahrverhalten. Es drohen Freiheits- oder Geldstrafen, ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie Punkte in Flensburg.

Bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschäden verschärfen sich die Strafen erheblich. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kommt es oft zu Freiheitsstrafen, die unter Umständen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

### Drogen im Straßenverkehr

Ähnlich wie bei Alkohol werden auch Drogen im Straßenverkehr streng geahndet. Hierzu zählen sowohl illegale Drogen wie Cannabis, Kokain und Amphetamine als auch bestimmte Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Die Strafen bei Drogen am Steuer orientieren sich am Nachweis der Substanzen im Blut.

- **Nachweis von Drogen**: Bereits der Nachweis von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen im Blut zieht eine Ordnungswidrigkeit nach sich. Hier drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Auch hier steigen die Strafen bei wiederholten Verstößen.
- **Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit**: Wer unter dem Einfluss von Drogen am Steuer auffällt und seine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, begeht eine Straftat. In diesem Fall drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, der Führerscheinentzug sowie Punkte im Fahreignungsregister.

### Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wer durch Alkohol- oder Drogenfahrten auffällig wird, muss häufig zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass die betreffende Person in Zukunft keine Gefährdung mehr für den Straßenverkehr darstellt.

### Straftaten und Unfallflucht

Kommt es unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu einem Unfall, verschärfen sich die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Neben dem Vorwurf der Trunkenheit oder Drogenfahrt können auch Delikte wie **gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr** (§ 315c StGB) oder **fahrlässige Körperverletzung** (§ 229 StGB) hinzukommen. Besonders schwerwiegend ist es, wenn der Unfallverursacher anschließend Fahrerflucht begeht. In solchen Fällen drohen nicht nur Freiheitsstrafen, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis für einen langen Zeitraum.

### Fazit

Die rechtlichen Konsequenzen bei Alkohol- und Drogenfahrten sind in Deutschland erheblich und sollen abschreckend wirken. Jeder, der unter Einfluss dieser Substanzen am Steuer sitzt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer. Neben Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten können im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen verhängt und die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Eine kompetente rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und mögliche Strafmilderungen zu erwirken.

Für eine fundierte Rechtsberatung in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter **info@rechtsanwalt-ertunc.de** oder telefonisch unter **0421 16108826**.


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