Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Bank AG nach unrechtmäßiger Kontosperre - Ordnungsgeld u. Ordnungshaft angedroht

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Bank sperrt Konto und macht GmbH handlungsunfähig 

Eine Kontosperre durch die Bank trifft die Kunden hart, denn ohne Konto geht nichts mehr. Es können keine Überweisungen getätigt, Mitarbeiter bezahlt oder Abhebungen veranlasst werden. Diese Erfahrung musste ein Dienstleistungsunternehmen machen, das seit Jahren eine Geschäftsbeziehung zur Deutsche Bank AG unterhält und international tätig ist. Eine Kontosperrung ist nicht nur ärgerlich, sie kann auch existenzgefährdend sein, wenn etwa Zahlungen an das Finanzamt nicht getätigt werden können und  die faktische Zahlungsunfähigkeit droht. „Allerdings ist nicht jede Einschränkung der Verfügungshoheit rechtmäßig und die Kunden können sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht dagegen wehren“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan.

Einstweilige Verfügung zwingt die Bank zur Freigabe des Geldes

So konnte für die Mandantschaft binnen kürzester Zeit erreicht werden, dass das Landgericht die Bank durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zwingt, die Verfügungshoheit über das Geschäftskonto, das zum Zeitpunkt der Kontosperre einen hohen sechsstelligen Betrag aufwies, sofort wiederherzustellen. 

Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung ist ohne Hauptsacheverfahren möglich. Das bedeutet, sie kann bereits wenige Tage nach Beantragung erlassen werden. Dabei kann das zuständige Gericht im Ausnahmefall die einstweilige Verfügung ohne Anhörung beschließen – eine sogenannte Beschlussverfügung. Im Regelfall wird sich der Antragsgegner jedoch aufgrund des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit vor einer Entscheidung des Gerichts äußern dürfen. Auch kann die Entscheidung in einer Urteilsverfügung mit mündlicher Verhandlung fallen. Vorliegend war der Vortrag der Anwälte der Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC zur Dringlichkeit jedoch so überzeugend, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung zugunsten der Antragstellerin wie folgt entschied:

"Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus den zwischen den Parteien bestehenden Bankvertrag. Aufgrund der fehlenden Verfügungsmacht der Antragstellerin über das Konto liegt zudem ein Verfügungsgrund vor. Die für eine - wie hier vorliegende - Leistungsverfügung besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Antragstellerin wesentlichen Zahlungsverpflichtungen durch die Kontosperrung nicht nachgekommen kann und eine etwaige Zahlungsunfähigkeit droht."

EUR 250.000 Ordnungsgeld oder Ordnungshaft

Das Gericht drohte überdies an, dass der Deutsche Bank AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also eine erneute Sperre, Nichtausführung einer Überweisung, Verweigerung einer Bargeldabhebung, etc. – ein Ordnungsgeld iHv EUR 250.000 auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen einen Geschäftsleiter vollstreckt wird. Auch die Kosten des Verfahrens wurden der Bank auferlegt.

You can’t teach an old dog new tricks

„So erfreulich diese Entscheidung für unseren Mandanten ist, so unwahrscheinlich ist, dass Banken ihr Verdachtsmeldewesen künftig mit mehr Augenmaß betreiben und von ungerechtfertigten und existenzgefährdenden Eingriffen in das Vermögen der Kunden absehen werden“, erklärt Rechtsanwalt Hasan. Es fehle an Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kundengeldern im Falle von geldwäscherelevanten Verdachtsmomenten - und meistens auch an ausreichend Sachbearbeitern in der Anti-Geldwäscheabteilung. Er ist sich jedoch sicher, dass die Bank in diesem konkreten Fall die Anfragen des Kunden und dessen Flehen und Hilferufe nicht noch einmal ignorieren wird. „Das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft will Deutschlands Vorzeigebank sicherlich nicht riskieren“, vermutet Rechtsanwalt Hasan. Wer nicht hören wolle, müsse aber eben fühlen.

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Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Partner im Frankfurter Büro der international tätigen Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Chief Compliance Officers (CCO) einer Bank. Er hat bereits hunderten Kunden der Commerzbank, N26, Comdirect, Deutsche Bank, Bunq, paypal, ING, Wise, Postbank, Qonto, Solaris, Targobank, Volksbanken und Sparkassen dabei geholfen, schnellstmöglich den Zugriff auf ihr Geld wiederherzustellen und notfalls Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder Zahlungsinstituts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf und setzt die Ansprüche seiner Mandanten - egal ob Millionenklage oder Haushaltskasse - vor allen Gerichten mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen prozessualen Finesse durch.

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Frankfurt District Court issues interim injunction against Deutsche Bank AG


Account freeze paralyzes Construction Company   

An account freeze by the bank hits customers hard, because, without a bank account, everything comes to a halt. No transfers can be made, employees do not get paid, nor can withdrawals be made. This was the experience of an international operating company that has had a long-standing business relationship with Deutsche Bank AG. Freezing an account is not only annoying, it can also threaten a company’s mere existence if, for example, payments to the tax office cannot be made. This poses a threat of de facto insolvency.

We convinced the court to make a decision without a hearing

Within days, the client was able to get the district court to issue an interim injunction without a court hearing, forcing the bank to immediately restore its customer’s control over the business account, which had a high six-figure balance at the time the account was blocked.

It is possible to obtain an interim injunction without proceedings on the merits. This means that it can be issued just a few days after the application is made. In exceptional cases, the competent court can decide on the interim injunction without a hearing – a so-called order decree (Beschlussverfügung). As a general rule, however, the defendant will be allowed to make a statement before the court makes its decision due to the principle of fair trial.

In the present case, however, the presentation by the lawyers of Michael Kyprianou & Co LLC was prepared in such a way that the court ruled in favour of the applicant without an oral hearing after giving the defendant a three-day period to respond in writing.

Court threatens the bank with coercive detention and penalty payment

The court also threatened to impose a fine of EUR 250,000 on Deutsche Bank AG for each case of non-compliance, i.e. a renewed block, non-execution of a transfer, refusal to withdraw cash, etc., and, if this cannot be collected, to enforce a coercive detention order of up to 6 months against a manager. The bank was also ordered to pay the costs of the proceedings.

As pleasing as this decision is for the client, it is unlikely that banks will operate their suspicious activity-reporting system with a greater sense of proportion in future and refrain from unjustified and existence-threatening interventions in customers’ assets. Experts say that there is a lack of sensitivity in dealing with client assets in the event of suspicious circumstances relevant to money laundering.

Benjamin Hasan is a litigator and specialist lawyer for banking and capital market law. He is a partner in the Frankfurt office of the international commercial law firm Michael Kyprianou & Co LLC. In his more than ten years of experience as a lawyer, he combines the expertise of a litigation-experienced specialist lawyer for banking law with that of a Chief Compliance Officer of a bank. In the event of unjustified measures by a bank, financial services provider or payment institution, he identifies legal options for action and enforces his clients’ claims before all courts with the necessary vigour and procedural finesse.

www.accountfreeze.com

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Foto(s): Michael Kyprianou & Co LLC // Kyprianou & Hasan GbR

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