Ekosem-Agrar GmbH: 2. Gläubigerversammlung zur Restrukturierung der beiden Anleihen
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Der Ekosem-Agrar GmbH ist es im ersten Anlauf nicht gelungen, die beiden im Jahre 2012 begebenen Anleihen zu restrukturieren. Die Gesellschaft hatte den Gläubigern sowohl der im März 2017 fällig werdenden Anleihe (ISIN: DE000A1MLSJ1 / WKN: A1MLSJ) als auch der im Dezember 2018 fällig werdenden Anleihe (ISIN: DE000A1R0RZ5 / WKN: A1R0RZ) vorgeschlagen, die Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils 4 Jahre zu verlängern. Die Anleihegläubiger konnten hierüber in einer Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 16. und dem 19. Februar 2016 abstimmen. Bei dieser Abstimmung wurde jedoch das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens bei beiden Anleihen nicht erreicht. Aufgrund dessen hat die Ekosem-Agrar GmbH für jede der beiden Anleihen zu einer zweiten Gläubigerversammlung eingeladen. Die Gläubiger der Anleihe 2012/2017 sollen am 16. März 2016 und die Anleger der Anleihe 2012/2018 am 17. März 2016 in Wiesloch über die die geplante Laufzeitverlängerung abstimmen.
Hintergrund
Grund für die geplante Laufzeitverlängerung ist nach Angaben der Ekosem-Agrar GmbH, dass sich die Gesellschaft die finanzielle Flexibilität erhalten will, ihr laufendes Investitionsprogramm zum Ausbau der Marktführerschaft im russischen Milchmarkt abzuschließen und die aufgebauten Kapazitäten seiner Milchviehanlagen voll auszulasten. Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte ist die geplante Laufzeitverlängerung vielmehr dem Umstand geschuldet, dass es der Ekosem-Agrar GmbH nicht gelungen ist, die beiden Anleihen zu refinanzieren. So hatte die Gesellschaft Ende 2014 überlegt, an die Börse zu gehen. Auch andere Finanzierungsformen sollen geprüft worden sein, wurden jedoch verworfen, weil Refinanzierungen mit Russlandbezug sich derzeit schwierig gestalten.
Beschlussvorschläge: Laufzeitverlängerung aber keine Zinsreduzierung
Anders als andere Unternehmen, schlägt die Ekosem-Agrar GmbH den Gläubigern ihrer beiden Anleihen lediglich eine Verlängerung der Laufzeit vor. Eine Reduzierung der Zinsen, wie sie beispielsweise bei den inzwischen insolventen Unternehmen friedola Gebr. Holzapfel GmbH und German Pellets GmbH geplant war, soll es nicht geben.
Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte ist die von der Gesellschaft geplante Laufzeitverlängerung mit Risiken für die Anleger verbunden. Presseberichten zufolge bereiten der Ekosem-Agrar GmbH in letzter Zeit der niedrige Milchpreis und die Währungseffekte Probleme. Da die Ekosem-Gruppe operativ im Wesentlichen in Russland tätig ist, werden die Umsätze wohl überwiegend in Rubel abgerechnet. Ihre Verbindlichkeiten, z. B. die Zinsen für die beiden Anleihen, muss die Gesellschaft jedoch in Euro bezahlen.
Ein weiteres Risiko besteht für die Anleger aus Sicht von ARES Rechtsanwälte wegen der unvollständigen Auslastung der Milchviehanlagen. Die Ekosem-Agrar GmbH hatte in den letzten Jahren in den Ausbau ihrer Milchviehanlagen investiert, um den Milchabsatz zu erhöhen. Diese sind, weil die Geschäftsleitung im Rahmen der Veröffentlichung der geplanten Restrukturierung eingeräumt hat, jedoch nicht ausgelastet. Einen Grund für die mangelnde Auslastung wurde von der Gesellschaft jedoch nicht genannt.
Vor diesem Hintergrund sollten die Anleihegläubiger einer Verlängerung der Laufzeit ihrer Anleihe nur zustimmen, wenn die Anleihe angemessen besichert wird.
Gläubigern der Unternehmensanleihen, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung ihrer Anleihe teilnehmen wollen, bietet ARES Rechtsanwälte an, sie auf der Versammlung zu vertreten.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.
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