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Elternzeit als Vater clever planen: Wann und wie lange?

  • 7 Minuten Lesezeit
Elternzeit als Vater clever planen: Wann und wie lange?

Elternzeit können Sie sowohl für ein leibliches Kind als auch für ein Adoptivkind in Anspruch nehmen. Auch für ein nicht leibliches Kind, das der Partner in die Ehe oder Lebenspartnerschaft mitbringt, ist Elternzeit möglich.  

Um Elternzeit nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie sind Arbeitnehmer und nicht selbstständig tätig. Anspruch auf Elternzeit haben Sie auch, wenn Sie sich in der Ausbildung befinden, befristet beschäftigt sind, in Teilzeit arbeiten oder verbeamtet sind. 

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt, 

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst, 

  • Sie arbeiten während der Elternzeit nicht oder durchschnittlich weniger als 32 Wochenstunden. 

Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Davon müssen Sie mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Die restlichen 24 Monate Elternzeit müssen Sie spätestens bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes genommen haben. 

Sie können die Elternzeit bis zu drei Jahre am Stück nehmen oder in zwei oder drei Abschnitte aufteilen. Wenn Sie die Elternzeit in mehr als drei Abschnitte aufteilen wollen, muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Sie können flexibel entscheiden, wann Sie in Elternzeit gehen: gleichzeitig mit dem anderen Elternteil, überlappend oder nacheinander. 

Wie viel Geld bekommt man während der Elternzeit?

Das Elterngeld gleicht Ihr fehlendes Einkommen aus und kann – als Basiselterngeld – für maximal zwölf Monate bezogen werden. Die restlichen Monate können Sie also auch ohne Elterngeld in Elternzeit gehen. Das Elterngeld müssen Sie allerdings beantragen, es wird nicht automatisch gezahlt.   

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich wie folgt: Sie erhalten als Elterngeld in der Regel 65 bis 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt. Der Mindestbetrag beim Elterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro (Stand: 2024). Beantragen Sie statt des Basiselterngeldes das ElterngeldPlus, dann erhalten Sie 24 statt zwölf Monate Elterngeld. Die Bezugsdauer verdoppelt sich also, allerdings erhalten Sie monatlich nur halb so viel Elterngeld wie beim Basiselterngeld (mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro). Erfahren Sie mehr über die Beantragung von Elterngeld im Ratgeber Elterngeld und ElterngeldPlus oder nutzen Sie den Elterngeldrechner zur vorläufigen Berechnung des Elterngeldes! 

Zwei Monate Elternzeit für Väter: Mehr Geld durch Partnermonate 

Vierzehn statt nur zwölf Monate Elterngeld gibt es, wenn beide Elternteile Elternzeit in Anspruch nehmen und Sie als Vater mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen. Das gilt allerdings nur, wenn Paare die Elternzeit für vor April 2024 geborene Kinder nehmen. Denn für später geborene Kinder gilt eine Kürzung des Basiselterngelds auf einen Monat. Zudem ist der gemeinsame Monat Elternzeit in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes zu nehmen.

Die Zusatzmonate werden deshalb auch Partnermonate genannt. Künftig ist es nur noch ein Partnermonat. Der finanzielle Anreiz soll dazu führen, dass mehr Väter Elternzeit in Anspruch nehmen und die Betreuungsarbeit gleichmäßiger zwischen Mutter und Vater aufgeteilt wird.

Noch länger Elterngeld erhalten Sie mit dem Partnerschaftsbonus. Dann können Sie nach den 14 Monaten bis zu vier weitere Monate Elterngeld beziehen, wenn beide Elternteile während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. 

Elternzeit und Rente 

Die Elternzeit wird Ihnen als Kindererziehungszeit für die Rente angerechnet. Derzeit wird die Elternzeit jedoch nur einem Elternteil zugewiesen, und zwar automatisch der Mutter, wenn Sie nichts anderes angeben. Soll die Elternzeit Ihnen als Vater für die Rente angerechnet werden, müssen Sie und die Mutter eine gemeinsame Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgeben.

Als Vater Elternzeit beantragen

Elternzeit müssen Sie genau genommen nicht beantragen, da Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben. Daher müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber auch keinen Antrag auf Elternzeit stellen, und umgekehrt darf Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch, in Elternzeit zu gehen, grundsätzlich nicht ablehnen.  

Ausnahme: Wenn Sie den dritten Abschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes anmelden, kann der Arbeitgeber das ablehnen – jedoch nur, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

anwalt.de-Empfehlung: Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach Elternzeit ab? Ein Rechtsanwalt prüft für Sie, ob die Ablehnung begründet und fristgerecht erfolgt ist. Finden Sie den passenden Anwalt für Arbeitsrecht auf anwalt.de!

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie Elternzeit nehmen möchten. In dem Schreiben geben Sie an, ab wann und für wie lange – am besten jeweils mit genauem Datum – Sie Elternzeit nehmen. Männer können die Elternzeit auch direkt nach der Geburt beginnen. In diesem Fall schreiben Sie „ab Geburt“ und geben zusätzlich den berechneten Geburtstermin an. Die Elternzeit kann auch verlängert oder vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine Mitteilung per E-Mail ist nicht zulässig, da Sie die Anmeldung der Elternzeit eigenhändig unterschreiben müssen. Lassen Sie sich die Anmeldung der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Er ist dazu verpflichtet, da Sie die Bestätigung benötigen, um Elterngeld beantragen zu können. 

Bitte beachten Sie dabei: Wenn Sie die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes – der sogenannten Bindungsfrist – anmelden, haben Sie mit der Anmeldung festgelegt, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre Sie Elternzeit nehmen.   

Beispiel: Der errechnete Geburtstermin Ihres Kindes ist der 08.03.2024. Sie möchten ab der Geburt ein Jahr Elternzeit nehmen und haben dies Ihrem Arbeitgeber bereits mitgeteilt. Das bedeutet, dass Sie im zweiten Lebensjahr Ihres Kindes nicht in Elternzeit sind, da Sie diesen Zeitraum bereits hätten anmelden müssen. 

Bis wann müssen Väter ihre Elternzeit anmelden?

Es gibt zwei verschiedene Fristen für die Anmeldung der Elternzeit: 

  • Wollen Sie die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes in Anspruch nehmen, müssen Sie dies spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. 

  • Soll die Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr Ihres Kindes stattfinden, müssen Sie dies dem Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vor Beginn mitteilen.

Es ist ratsam, den Arbeitgeber frühestens acht beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit zu informieren, da Sie erst ab diesem Zeitpunkt einen besonderen Kündigungsschutz haben. Eltern haben also ein Zeitfenster von jeweils einer Woche, um die Elternzeit anzumelden. Versäumen Sie diese Frist und reichen Sie die Mitteilung später als sieben beziehungsweise 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit ein, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit automatisch. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich. Andere Fristen gelten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Frühgeburt. 

Beispiel: Ihr Kind ist am 15.07.2023 geboren und Sie möchten ab dem 01.02.2024 für sechs Monate in Elternzeit gehen. Da Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist, hätten Sie dies Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 13.12.2023 schriftlich mitteilen müssen. Sie haben die Frist um eine Woche verpasst und ihn erst am 20.12.2023 informiert. In diesem Fall beginnt Ihre Elternzeit erst am 08.02.2024.   

Kündigungsschutz während der Elternzeit: Was gilt für Väter?

Sind Sie als Vater in Elternzeit, gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen. Der besondere Kündigungsschutz gilt allerdings nicht für die Zeit zwischen zwei Elternzeitabschnitten. Nur in besonderen Ausnahmefällen wie z. B. bei einer Betriebsstilllegung kann eine Kündigung auch während der Elternzeit zulässig sein. Spricht der Arbeitgeber in dieser Zeit eine Kündigung aus, muss die für Arbeitsschutz zuständige Behörde dieser jedoch zustimmen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. 

Wenn Sie aus der Elternzeit zurückkehren, müssen Sie keine bösen Überraschungen befürchten. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht einfach eine andere, möglicherweise minderwertige Tätigkeit zuweisen. Sie haben Anspruch darauf, an Ihren früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige oder ähnliche Tätigkeit zugewiesen zu bekommen. Beamte dürfen nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht niedriger eingruppiert werden als zuvor, auch wenn die Tätigkeit nach der Elternzeit nicht mehr der vorherigen Einstufung entspricht (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 07.09.2017, Az.: C-174/16).

anwalt.de-Tipp: Sie haben während oder nach der Elternzeit eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber benachteiligt Sie nach der Elternzeit oder Sie werden sogar gemobbt, damit Sie kündigen? Suchen Sie sich in diesen Fällen sofort Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht auf anwalt.de!

Darf man während der Elternzeit arbeiten?

Sie können während Ihrer Elternzeit arbeiten, jedoch nicht mehr als durchschnittlich 32 Wochenstunden. Bei Geburten vor dem 01. September 2021 sind es höchstens 30 Wochenstunden. Auch eine selbstständige Tätigkeit oder eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.  

Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit stellen und angeben, wie die Stunden verteilt werden sollen. Für den Antrag gelten die gleichen Fristen wie für die Anmeldung der Elternzeit. Haben Sie bereits vorher in Teilzeit gearbeitet, können Sie das in der Elternzeit unverändert fortsetzen – jedoch höchstens 32 beziehungsweise 30 Stunden pro Woche im monatlichen Durchschnitt. Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit haben Sie, wenn 

  • Ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, wobei Auszubildende nicht mitzählen,

  • Ihr Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung besteht, 

  • Sie für mindestens zwei Monate mit mindestens 15 und höchstens 32 (beziehungsweise 30) Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, 

  • keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. 

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, gilt währenddessen ebenfalls ein besonderer Kündigungsschutz. Kehren Sie aus der Elternzeit zurück, arbeiten Sie automatisch wieder so viele Wochenstunden wie vorher.

anwalt.de-Empfehlung: Ihr Arbeitgeber lehnt Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit ab oder Sie können sich mit ihm nicht auf eine zufriedenstellende Regelung einigen? Ein Anwalt kann Ihren Anspruch auf Teilzeit prüfen und gegebenenfalls durchsetzen. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt für Arbeitsrecht auf anwalt.de!

Elternzeit als Vater: Urlaubsanspruch

Haben Sie zu Beginn der Elternzeit noch Resturlaub, verfällt dieser nach der Elternzeit nicht. Sie können den Resturlaub im laufenden Jahr, in dem Sie aus der Elternzeit zurückkehren, oder im darauffolgenden Jahr nehmen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit, wird Ihnen der Resturlaub ausbezahlt.  

Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie vor der Elternzeit. In den Monaten, in denen Sie in Elternzeit sind und nicht arbeiten, haben Sie keinen Urlaubsanspruch. Ihr Arbeitgeber kann daher für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit ein Zwölftel Ihres jährlichen Urlaubsanspruchs kürzen. Er muss diese Kürzung jedoch ankündigen.  

Beispiel: Sie waren vom 15.05.2023 bis zum 10.11.2023 in Elternzeit. Da Sie sich fünf volle Kalendermonate (Juni bis Oktober) in Elternzeit befanden, darf der Arbeitgeber Ihren jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen um zehn Tage kürzen.

anwalt.de-Tipp: Ihnen steht nach der Elternzeit noch Resturlaub zu, doch Ihr Arbeitgeber stellt sich quer? Ein Anwalt für Arbeitsrecht tritt für Ihre Ansprüche ein!

(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/sorapop

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