Entlassung im Großkonzern: Lohnt sich der Anwalt, wenn es einen Sozialplan gibt? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Einigt sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auf einen Sozialplan, bekommen alle beim Stellenabbau gekündigten Mitarbeiter grundsätzlich die dort bestimmte Abfindung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, ob es sich dann überhaupt lohnen kann, einen Anwalt einzuschalten und für eine höhere Abfindung zu kämpfen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Viele zögern, gegen eine Kündigung mit Sozialplanabfindung anwaltlich oder gerichtlich vorzugehen. Die Abfindung erscheint einem oft großzügig. Auch hört man oft, dass an der Höhe einer Sozialplanabfindung nichts geändert werden könne, und dass es sich um das bestmögliche Angebot handele. Bloß stimmt das so meist nicht.


Die Höhe der Sozialplanabfindung ist nämlich auch nur das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Betriebsrat, wo eine Seite der anderen regelmäßig entgegenkommt. Zudem kalkulieren Arbeitgeber spätere individuelle Vereinbarungen regelmäßig mit ein, bei denen sie aufgrund von Kündigungsschutzklagen mehr an einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen müssen. Tatsächlich kann jeder Gekündigte trotz Sozialplans im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeber eine höhere Abfindung vereinbaren, was mit Hilfe eines erfahrenen und auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalts oft auch gelingt.


Wer gegen die Kündigung klagt und einen gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich abschließt, bekommt aber nicht nur oft eine höhere Abfindung. Vor Gericht lassen sich andere Ansprüche, etwa wegen Urlaubs, Überstunden, oder auf ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, regelmäßig mit erledigen; bei einem Sozialplan werden derartige Ansprüche so meist nicht automatisch mitgeregelt.


Die Kosten des Anwalts oder der Anwältin spielt man mit einem individuellen gerichtlichen Verhandlungsergebnis so gut wie immer wieder ein. Und falls, wie oft, der Arbeitgeber unter Zeitdruck gerät, kann man fast immer deutlich bessere Ergebnisse erreichen. Ein Risiko auf Seiten des Arbeitnehmers ist kaum ersichtlich: Der Sozialplan bildet das Netz, in das er regelmäßig zurückfällt, falls man sich vor Gericht wider Erwarten doch nicht einig wird.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Rufen Sie am Tag der Kündigung bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und fragen Sie nach, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Zwar haben Sie für die Klage nach Zugang des Kündigungsschreibens drei Wochen Zeit. Wer aber sofort beim Anwalt anruft, kann die Kündigung gegebenenfalls wegen Formfehler sofort zurückweisen lassen, was die Abfindungschancen oft abermals verbessert.


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