Erneute Abmahnung der Handy Deutschland GmbH durch Rechtsanwalt Scholz | Mehrwertsteuer-Ausweis
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Die Abmahner
Die in Hannover ansässige Firma Handy Deutschland GmbH (Fränkische Straße 41 in 30455 Hannover) bietet zahlreiche Mobilfunktelefone und Handyverträge über den eigenen Onlineshop an. Der Geschäftsführer Herr Lorenz Dengel vertritt das Unternehmen.
In der aktuellen Sache vertritt erneut Herr Rechtsanwalt Scholz aus Hannover das Unternehmen.
Der Vorwurf
Hierbei handelt es sich um eine erneute Abmahnung, die in einen ähnlichen Bereich fällt, wie die erste Abmahnung, die einige Woche zuvor ausgesprochen wurde.
Es wird ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG geltend gemacht, da ein eBay-Verkäufer Smartphones entgegen den Bestimmungen der Preisangabenverordnung angeboten hat: Der Verkäufer hat das Produkt mit dem Preis sowie dem Zusatz „inkl. MwSt.“ ausgewiesen, wobei dies zu einer Irreführung gewerblicher Käufer führen kann. Diese könnten davon ausgehen, dass die MwSt. in Höhe von 19 % abzuziehen ist, da diese vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Derselbe Verkäufer wurde kurz zuvor schon einmal von der Handy Deutschland GmbH wegen Verletzung der Preisangabenverordnung abgemahnt: damals wegen Fehlens der Mehrwertsteuerangaben.
Die Forderung
Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, um Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen. Der Betroffene muss zudem für die Anwaltskosten in Höhe von 887,03€ aufkommen.
Unsere Einschätzung
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV schreibt vor, dass Online Händler den Gesamtpreis einer Ware angeben und zudem darüber aufklären müssen, in welcher Form die MwSt. im Gesamtpreis enthalten ist. Dies kann in Form eines Zusatzes „inkl. MwSt.“, eines Sternchens (*) oder eines Hinweises auf einer nächsten Seite erfolgen, die unausweichlich vom Kunden besucht wird (BGH, Urt. v. 04.10.2007, Az. I ZR 143/04).
Unser Rat
Wir raten Ihnen, die Preisangabenverordnung ernst zu nehmen. Zeichnen Sie Ihre Waren mit dem Gesamtpreis aus und geben Sie stets Hinweise, wie der Preis zu verstehen ist bzw. was dieser beinhaltet. Verstöße werden immer häufiger durch eine Abmahnung sanktioniert.
Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtskonformen Auszeichnung Ihrer Waren. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, nehmen wir gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung vor. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns, da diese in den meisten Fällen modifiziert werden muss.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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