Fack ju Göhte Abmahnung im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer

  • 2 Minuten Lesezeit

Constantin Film Verleih GmbH lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer den Film „Fack ju Göhte" abmahnen.

Den Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, den Film öffentlich zugänglich in sogenannten Tauschbörsen im Internet (Filesharing) gemacht zu haben.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages bis zu i. H. v. 815,00 EUR.

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in „Zeitnot" oder aus „Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - wir helfen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Sie können uns unter 030 206 269 22 telefonisch erreichen oder Sie senden uns unter http://abmahnung-hilfe.info/kontakt/ Ihren Rückrufwunsch zu und werden von uns schnellstmöglich kontaktiert.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema