Fahrerflucht nach Bagatellschaden: Alles andere als eine Bagatelle!
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Inhaltsverzeichnis
Sie waren einen Moment unaufmerksam und schon ist es passiert: Beim Einparken haben Sie ein anderes Auto leicht gestreift, haben mit Ihrem Wagen eine Leitplanke beschädigt oder eine Autotür mit ihrem Fahrradlenker zerkratzt. Wer jetzt glaubt, das sei halb so schlimm, und einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschäden werden in der Regel geringfügige Sachschäden bezeichnet, die zum Beispiel durch einen Parkrempler auf dem Parkplatz entstanden sind, wie:
ein kleiner Kratzer im Lack
eine winzige Delle im Blech
Voraussetzung für einen Bagatellschaden ist, dass keine Person zu Schaden gekommen ist. Einen gesetzlichen Grenzwert, bis zu dem ein Schaden noch als Bagatellschaden einzustufen ist, gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung liegt die Bagatellgrenze für Schäden derzeit bei 1.300 Euro. Ab diesem Betrag geht das Gericht in der Regel von einem bedeutenden Schaden aus, so zum Beispiel die Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss v. 12.05.2005 - 2 Ss 278/05), Hamm (Beschluss v. 30.09.2010 - III 3 RVs 72/10) oder Düsseldorf (Beschluss v. 11.07.2013 - III-3 Ws 225/13). Aber: Dieser Wert stellt lediglich einen Mittelwert dar. Er ist nicht einschlägig und kann im Einzelfall abweichen.
Auch bei Bagatellschäden: Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht
Haben Sie als Verkehrsteilnehmer einen Schaden verursacht – auch bei einem geringfügigen Schaden bzw. Bagatellschaden –, müssen Sie immer eine den Umständen angemessene Zeit am Unfallort warten, damit Geschädigte und Unfallbeteiligte Gelegenheit erhalten, Ihre Personalien und Angaben zu Fahrzeug und Versicherung zu notieren. Taucht der Geschädigte in dieser Zeit nicht auf, müssen Sie die Polizei verständigen oder unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle mitteilen, dass Sie am Unfall beteiligt waren, und Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeugs angeben.
Reicht es nicht, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen? Nein, das reicht nicht aus! Wenn Sie einen Zettel mit Ihren Personalien hinterlassen und weiterfahren, entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort und begehen somit Fahrerflucht.
Einzige Ausnahme: Ist der verursachte Schaden völlig belanglos und Sie entfernen sich vom Unfallort, ohne eine angemessene Wartefrist einzuhalten, dann handeln Sie nicht strafbar. Es liegt keine Unfallflucht vor. Die Rechtsprechung setzt die Grenze für einen völlig belanglosen Schaden bei ca. 25 bis 50 Euro an. Aber: Ob der verursachte Schaden völlig belanglos ist, ist für einen Laien schwer bis unmöglich einzuschätzen. Sie sollten daher in jedem Fall die oben genannten Schritte befolgen, um sich nicht doch strafbar zu machen.
anwalt.de-Tipp: Haben Sie eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten? Dann wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht oder an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Er kann Einblick in Ihre Ermittlungsakte nehmen, um Ihre Verteidigung bestmöglich vorzubereiten. Mit unserer Suche finden Sie jetzt den passenden Anwalt!
Strafen für Fahrerflucht bei Bagatellschaden
Im Allgemeinen liegt die Strafe für eine Fahrerflucht bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (§ 142 Strafgesetzbuch), sofern keine Personen verletzt wurden. Da die Schadenshöhe auch das Strafmaß bestimmt, verhängt das Gericht regelmäßig eine Geldstrafe. Oder das Verfahren wegen Fahrerflucht bei Bagatellschaden wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, vorausgesetzt der Angeklagte ist nicht vorbelastet (z. B. durch Vorstrafe oder Bewährung). Neben der Geldbuße drohen regelmäßig Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie bei einer Fahrerflucht mit Bagatellschaden dagegen nicht rechnen. Die Fahrerlaubnis wird beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nur entzogen, wenn Sie wissen oder wissen können, dass Sie bei dem Unfall einen Menschen getötet oder nicht unerheblich verletzt haben oder an fremden Sachen bedeutenden Schaden verursacht haben (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB).
Bei tätiger Reue kann die Strafe für Fahrerflucht im Einzelfall noch gemildert werden oder ganz entfallen, vorausgesetzt:
Es liegt ein nicht bedeutender Sachschaden, also ein Bagatellschaden vor.
Sie melden sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig bei der Polizei.
Der Unfall ereignete sich außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. Parkplatzrempler).
Was, wenn Sie den Schaden nicht bemerkt haben?
Um Fahrerflucht zu begehen, müssen Sie sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt haben, obwohl Sie wussten, dass Sie einen Schaden verursacht haben. Haben Sie den Unfall bzw. die Beschädigung nicht bemerkt, können Sie auch nicht wegen Fahrerflucht belangt werden. Sie müssen natürlich glaubhaft vor Gericht darlegen, warum Sie von dem Unfall nichts bemerkt haben. Normalerweise gelingt dies nur im Fall von Bagatellschäden.
anwalt.de-Empfehlung: Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, Sie haben davon jedoch nichts mitbekommen? Nehmen Sie die Anzeige ernst holen Sie sich Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht oder einen Anwalt für Verkehrsrecht. Suchen Sie jetzt nach einem Anwalt!
Wann liegt überhaupt ein Schaden vor?
Schaden bezeichnet die Summe aller zivilrechtlicher Ansprüche anderer Unfallbetroffener (sogenannter Fremdschaden). Verkehrsteilnehmer können Schäden an fremden Sachen oder Personenschäden (Schaden am Körper) verursachen. Fremde Sachen meint insbesondere andere Fahrzeuge, jedoch zählen dazu auch Verkehrseinrichtungen wie Leitplanken oder Ampeln. Schäden an fremden Sachen werden u. a. in der Höhe der Reparaturkosten (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) oder in der geschätzten Wertminderung beziffert. Für Schäden am Körper, an denen der Unfallverursacher die Schuld trägt, werden insbesondere Heilkosten, Schmerzensgeld oder eine Geldrente fällig. Zusammengefasst: Schaden umfasst alle Kosten, die nach einem Unfall entstehen, u. a. auch Kosten für Abschleppdienst, Bergung, Mietwagen oder Verdienstausfall.
Lohnt sich eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden?
Sie bemerken eine Schramme an Ihrem Auto, vom Verursacher des Schadens fehlt jedoch jede Spur? Es kann sich dennoch lohnen, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, auch wenn Fälle von Fahrerflucht nach einem Sachschaden häufig nicht aufgeklärt werden. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass sich Zeugen melden, die etwas gesehen oder die Unfallflucht beobachtet haben.
(THH)
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Rechtstipps zu "Fahrerflucht Bagatellschaden"
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20.11.2024 Rechtsanwalt Andreas Junge„… . Was ist Fahrerflucht bzw. Unfallflucht? Nach § 142 des Strafgesetzbuches bezeichnet „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Die Definition lautet: Strafbarer Tatbestand …“ Weiterlesen
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08.11.2023 Rechtsanwalt Claus Erhard„… ? Verursacher bekannt Verursacher unbekannt Parkrempler ohne sichtbaren Schaden: Was tun? Schaden unbemerkt – Fahrerflucht? Wer übernimmt die Kosten? Fazit Schaden beim Einparken: Was tun als Verursacher …“ Weiterlesen
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21.07.2023 anwalt.de-Redaktion„… die Strafbarkeit der Fahrerflucht geht. Auf der sicheren Seite sind Sie stets, wenn Sie auch bei einem Rempler im Parkhaus auf das Eintreffen des Geschädigten beziehungsweise der Polizei warten …“ Weiterlesen
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28.05.2023 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Ein unbeachtlicher Bagatellschaden liegt i.d.R. bei unter 50,00 EUR vor, also in der Praxis …“ Weiterlesen
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08.06.2021 Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Daniel Özkara„… Fahrzeug an, sondern auf den Schaden am Rechtsgut der Geschädigten. Bei Bagatellschäden, bei denen üblicherweise nicht mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden muss, scheidet der Tatbestand …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„Sie stehen unter Verdacht, Fahrerflucht begangen zu haben und wollen sich deshalb genauer mit der Thematik auseinandersetzen? Dann ist dieser Fachartikel für Sie definitiv hilfreich. Sie erfahren …“ Weiterlesen
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03.12.2019 Rechtsanwältin Manon Heindorf„Die Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt, das in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter der Bezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt ist. Die Vorschrift ist kein …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„Grundregel Nr. 1: Es gibt keinen Bagatellschaden Ein Bagatellschaden liegt nach landläufiger Meinung vor, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Schadenshöhe können Sie jedoch …“ Weiterlesen
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05.05.2018 Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski„Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort , im Volksmund gern auch als „Fahrerflucht“ bezeichnet, kann weitreichende Konsequenzen für den Täter nach sich ziehen und sollte daher nicht irrtümlicherweise …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… ! Zu beachten ist noch: Auch ein Bagatellschaden, z.B. ein Kratzer, stellt bereits eine Beschädigung eines anderen Fahrzeugs dar und kann eine Ermittlung wegen Fahrerflucht nach sich ziehen. Fazit …“ Weiterlesen
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26.08.2015 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Bekanntlich reicht die Hinterlassung einer Zettelnotiz nicht aus. Ein unbeachtlicher Bagatellschaden liegt i.d.R. bei unter 50,00 EUR vor, also in der Praxis so gut wie gar …“ Weiterlesen
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14.04.2018 Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht„… der Fahrerflucht? Im Falle eines Bagatellschadens (max. 50 Euro) wird bereits das Vorliegen eines Unfalls verneint. Folglich können Sie sich auch nicht wegen Unfallflucht strafbar machen. Ansonsten …“ Weiterlesen
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09.04.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… hinausgehende Einwirkung auf das Geschehen hinzutreten). Der Vorwurf der sog. „Fahrerflucht“ wiegt schwer. Ein unbeachtlicher Bagatellschaden liegt i.d.R. lediglich bei unter 50,00 EUR …“ Weiterlesen
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29.07.2013 Rechtsanwalt Michael Bauer„… . Die Mehrzahl der Fahrerfluchten geschehen nicht nach schweren Unfällen, sondern nach Unfällen mit Bagatellschäden, und zwar vor allem im ruhenden Verkehr. entscheidend ist hier, ob der verursachte …“ Weiterlesen
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28.11.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… haben kann. Bekanntlich reicht die Hinterlassung einer Zettelnotiz nicht aus. Ein unbeachtlicher Bagatellschaden liegt i.d.R. bei unter 50,00 EUR vor, also in der Praxis so gut wie gar …“ Weiterlesen
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29.06.2023 Rechtsanwalt Christoph Birk„… Bei Bagatellschäden: Fahrbahn freimachen Evtl. Verletzten Erste Hilfe leisten Evtl. Polizei und/ oder Notarzt rufen Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Unfallort nicht verlassen …“ Weiterlesen
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21.12.2010 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Bagatellschaden liegt i.d.R. bei unter 50,00 EUR vor, also in der Praxis so gut wie gar nicht. Sachverständigengutachten der Staatsanwaltschaft über den Unfallschaden fallen regelmäßig …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Straßenverkehrsordnung (StVO) zu folgenden Sofortmaßnahmen vor Ort verpflichtet: sofort anhalten, den Verkehr sichern (Warndreieck aufstellen etc.) und bei Bagatellschäden unverzüglich auf die Seite fahren …“ Weiterlesen