Firmeneigentum sichern: Was Selbständige im Trennungsfall wissen müssen
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Die Trennung oder Scheidung ist für viele Ehepaare ein emotionaler Ausnahmezustand – doch gerade für Selbständige kann sie auch zur existenziellen Bedrohung werden. Denn nicht nur das private Leben, sondern auch die berufliche Existenz steht oft auf dem Spiel, wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten geht. Grundsätzlich und auch im Großraum Nürnberg, Fürth, Schwabach und Roth, in dem viele Selbständige tätig sind, stellt sich die Frage: Wie lässt sich das eigene Firmeneigentum vor negativen Folgen einer Trennung schützen? Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen hier mit fundiertem Wissen zur Seite. Dieser Beitrag gibt Ihnen die wichtigsten Informationen und zeigt auf, wie Sie sich rechtzeitig absichern können.
Trennung und Scheidung: Was bedeutet das für Selbständige und Firmeneigentümer?
Die gesetzliche Grundlage für den Ausgleich aufgebauten Vermögens in der Ehezeit im Scheidungsfall ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Die Ehepartner teilen in der Regel den Vermögenszuwachs, den sie während der Ehe beiderseits erwirtschaftet haben. Für Selbständige bedeutet dies oft, dass die Wertsteigerung ihres Unternehmens Zugewinn darstellt. Dies kann erhebliche finanzielle Forderungen des anderen Ehepartners zur Folge haben, die nicht nur das Privatvermögen betreffen, sondern im Ergebnis auch das Fortbestehen des Unternehmens gefährden können.
Zugewinnausgleich: Was genau wird einbezogen?
Beim Zugewinnausgleich wird vereinfach gesagt das Anfangsvermögen, das die Partner im Zeitpunkt der Eheschließung, mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Die Differenz bildet den Zugewinn. Ein besonderes Problem für Selbständige ist, dass der Wert des Unternehmens während der Ehe oft deutlich gestiegen ist. Dieser Wertzuwachs gilt als Zugewinn und kann die Liquidität des Unternehmens massiv belasten, wenn der Ausgleichsanspruch des Ehepartners erfüllt werden muss. Hier ist eine gründliche juristische Beratung unabdingbar, um das Firmeneigentum abzusichern.
Absicherungsmöglichkeiten durch Ehevertrag
Ein wirksames Mittel, um das Unternehmensvermögen im Trennungsfall zu schützen, ist der Ehevertrag. Hier können Partner vor oder während der Ehe Vereinbarungen treffen, um den Zugewinnausgleich gezielt auszuschließen oder einzuschränken. Ein Ehevertrag kann den Betrieb vom Zugewinnausgleich ausnehmen oder klare Regelungen zum Umgang mit Firmeneigentum im Scheidungsfall enthalten.
Es ist wichtig, dass ein solcher Ehevertrag individuell auf die Situation der Eheleute abgestimmt ist und sowohl den Schutz des Unternehmens als auch die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt. Vereinbarungen zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs müssen rechtlich einwandfrei formuliert sein, um im Ernstfall Bestand zu haben. Hier kommt es auf eine erfahrene rechtliche Beratung an.
Der richtige Zeitpunkt für einen Ehevertrag
Idealerweise wird der Ehevertrag vor der Eheschließung abgeschlossen. Doch auch während der Ehe ist eine Anpassung an Vermögensverhältnisse möglich. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein solcher Vertrag für beide Seiten fair gestaltet ist, da „unbillige“ vertragliche Absprachen gegebenenfalls nichtig sein können. Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, einen Ehevertrag aufzusetzen, der die Sicherheit des Firmeneigentums langfristig garantiert.
Vorbeugung im laufenden Betrieb: Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
Um das Unternehmensvermögen zusätzlich zu sichern, empfiehlt es sich, betriebliche und private Finanzen strikt voneinander zu trennen. Beispielsweise sollten betriebliche Investitionen nicht aus dem gemeinsamen Konto finanziert werden. Auch wenn die strikte Trennung keinen absoluten Schutz vor dem Zugewinnausgleich bietet, so kann sie die Argumentation im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung erleichtern.
Weitere Schutzmaßnahmen: Unternehmensform und Verträge prüfen
Ein weiterer Faktor zur Absicherung von Firmeneigentum ist die Unternehmensform. Kapitalgesellschaften wie die GmbH bieten einen gewissen Schutz, da hier das Unternehmen als eigenständige juristische Person gilt. Bei Personengesellschaften, wie der GbR oder einer Einzelunternehmung, ist der Unternehmer hingegen voll haftbar und das Firmenvermögen wird direkt dem Privatvermögen zugerechnet. In diesem Fall ist es umso wichtiger, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Zusätzlich sollten bereits bestehende Gesellschaftsverträge überprüft und – wenn notwendig – angepasst werden. Im Gesellschaftsvertrag können Regelungen getroffen werden, die den Eintritt des Ehepartners in die Firma verhindern oder die Wertberechnung des Unternehmens beeinflussen.
Scheidungsvereinbarung als Alternative
Falls keine Vorkehrung in Form eines Ehevertrags getroffen wurde und es zur Trennung kommt, kann eine Scheidungsvereinbarung eine Lösung sein, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu sichern. Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Vereinbarung, die zwischen den Ehepartnern regelmäßig in notarieller Form getroffen wird. Ziel ist es, durch einvernehmliche Regelungen die Firma zu schützen und eine für beide Seiten faire Vermögensaufteilung zu finden.
In einer solchen Vereinbarung kann beispielsweise festgelegt werden, dass der Ehepartner, der das Unternehmen führt, an den anderen eine einmalige Abfindung zahlt. Diese Abfindung kann individuell vereinbart und unter Umständen auch in Raten gezahlt werden, um die finanzielle Belastung zu minimieren.
Fazit: Rechtzeitig handeln und das Unternehmen schützen
Eine Trennung muss nicht das Ende Ihres Unternehmens bedeuten – vorausgesetzt, Sie treffen rechtzeitig die richtigen Vorkehrungen. Durch einen Ehevertrag, die klare Trennung von Privat- und Betriebsvermögen sowie eine durchdachte Wahl der Unternehmensform können Sie die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens auch im Trennungsfall absichern.
Ich unterstütze Sie als Fachanwalt für Familienrecht gerne dabei, den für Sie passenden Weg zu finden und langfristig Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Durch gezielte, präventive Beratung und maßgeschneiderte Vereinbarungen schaffen wir eine solide Basis, um Ihr Unternehmen vor den Folgen einer Scheidung zu bewahren.
Auch im bestehenden Streit um Vermögensauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich setze ich mich mit langjähriger Erfahrung für ein für Sie möglichst positives Ergebnis ein, das das wirtschaftliche Überleben Ihres Unternehmens dauerhaft sicherstellt.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch – online oder vor Ort. Ich stehe Ihnen deutschlandweit zur Seite und vertrete Sie im Bedarfsfall auch vor Gericht.
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