Wie Sie Ihren Flug stornieren und Kosten sparen
- 10 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Flug stornieren und Geld zurück: Geht das?
- Wie setzt sich der Preis für Ihren Flug zusammen?
- Welche Kosten entstehen der Airline, wenn Sie einen Flug stornieren?
- Welche Kosten bleiben bei einem nicht stornierbaren Flug an Ihnen hängen?
- Welche Kosten werden Ihnen bei einem nicht stornierbaren Flug erstattet?
- Welche Kosten bleiben bei einem stornierbaren Flug an Ihnen hängen?
- Darf Ihnen die Airline für die Bearbeitung der Stornierung eine Gebühr in Rechnung stellen?
- Müssen Sie Ihren Flug stornieren, anstatt ihn einfach nicht anzutreten?
- Was gilt, wenn Sie Ihren Flug schlichtweg verpassen?
- Wie können Sie die Stornokosten umgehen?
- FAQ
Sie sind unpässlich, der Flug zur Urlaubsdestination steht aber unmittelbar bevor. Jetzt möchten Sie Ihren Flug stornieren, also kündigen! Denn eine Stornierung ist juristisch gesehen eine Kündigung. Ob Sie überhaupt kündigen können und welche Kosten Ihnen in diesem Fall entstehen, aber auch, wie Sie die Kosten umgehen können oder so gering wie möglich halten, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Flug stornieren und Geld zurück: Geht das?
Ja, das geht in manchen Fällen. Wie Sie in den folgenden Ausführungen sehen werden, bieten Airlines Tarife an, die die Möglichkeit der Kündigung, also eine Stornierung des Fluges, vorsehen. In manchen Fällen erstattet die Airline dann 100 Prozent der Kosten. In anderen Fällen sind – je nach Stornierungszeitpunkt – Stornokosten vorgesehen. Zumeist handelt es sich hierbei um einen pauschalierten Ausfallschaden, der in Form vom anteiligen Flugpreis geltend gemacht wird.
Wenn Sie jedoch einen nicht kündbaren, also nicht stornierbaren Tarif gebucht haben, dann bleibt die zwischen Ihnen und der Airline vereinbarte Vergütung geschuldet. Allenfalls die Bestandteile der Vergütung, die die Airline aufgrund Ihrer Kündigung – Stornierung – nicht verbraucht hat, wird sie Ihnen gegebenenfalls erstatten, ist aber dazu nicht verpflichtet. Was auf Ihren Flug zutrifft, lässt sich nur beurteilen, wenn Sie wissen, wie sich der Flugpreis zusammensetzt.
Wie setzt sich der Preis für Ihren Flug zusammen?
Der Preis für Ihr Flugticket setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Die wichtigsten Posten sind die folgenden:
- Flugpreis: Das ist der eigentliche Preis für den Flug, der von der Airline selbst festgelegt wird. Es handelt sich hierbei um die Fixkosten des Gesamtbeförderungsvorgangs, also Personalkosten, kalkulierter Gewinn, Buchhaltungskosten und anderes. Er besteht in sich aus unterschiedlichen Komponenten. Die Airline kann diese Kosten auch dann nicht vermeiden, wenn einzelne Fluggäste ihren Flug stornieren und nicht antreten. Zum anderen sind hier Kosten für den Treibstoff zu nennen. Die Kosten für den Treibstoff sind als Treibstoffzuschlag meist tagesaktuell. Der Zuschlag – auch Kerosinzuschlag genannt – wird nicht von allen Airlines gesondert in Rechnung gestellt. Wenn doch, dann wird er häufig unter den Steuern und Gebühren aufgeführt. Das hat zur Folge, dass der eigentliche Flugpreis auf den ersten Blick nicht deutlich erkennbar ist.
anwalt.de-Tipp: Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt immer, auch im Zusammenhang mit Ihrem Flugticket. Die Airlines sind verpflichtet, Ihnen aufzuschlüsseln, was reiner Beförderungspreis ist und was an Steuern und Gebühren hinzukommt. Auf der Seite ITA Matrix finden Sie ebenfalls Flüge. Sie können hier einen Kostenvergleich zwischen den einzelnen Airlines anstellen und bekommen gleichzeitig einen umfassenden Überblick über die einzelnen Flugpreise, Steuern und Gebühren.
- Luftverkehrsteuer: Nach § 11 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) beträgt die Steuer pro Fluggast 15,53 Euro, wenn der Flug innerdeutsch verläuft oder ins europäische Ausland führt. 39,34 Euro werden fällig, wenn der Zielflughafen in Nah-Ost oder Teilen Afrikas liegt, vergleiche Anlage 2 zu § 11 LuftVStG). Alle Flüge zu weiter entfernten Zielflughäfen sind mit einem Betrag in Höhe von 70,83 Euro pro Fluggast besteuert. Ausgenommen sind Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ohne eigenen Sitzplatz. Dieser Kostenpunkt ist personenbezogen, muss also von der Airline pro Fluggast entrichtet werden.
- Umsatzsteuer auf innerdeutschen Flügen in Höhe von 19 Prozent des Flugpreises.
- Servicegebühr für den Flughafen: Diese Gebühr unterscheidet sich je nach Abflughafen. Sie ist personenbezogen und muss pro Fluggast von der Airline entrichtet werden.
- Sicherheitsgebühr für den Flughafen: Diese Gebühr unterscheidet sich je nach Abflughafen. Sie ist personenbezogen und muss pro Fluggast von der Airline entrichtet werden.
- Sitzplatzreservierung (optional): Wer seinen Sitzplatz im Flugzeug reservieren möchte, muss mit unterschiedlich hohen Kosten – je nach Sitzplatz und Airline – rechnen. Zumeist ist die Reservierung nur in der Business Class und First Class kostenfrei.
- Gepäckgebühr (optional): Bei manchen Airlines gibt es Tarife, die die Beförderung von Gepäck ausschließen. Das heißt, dass Sie jedes Gepäckstück – zumindest das Aufgabegepäck – extra zahlen müssen. Ein zusätzlicher Gepäckzuschlag wird für Übergepäck erhoben, also etwa dann, wenn Ihr Gepäckstück mehr wiegt als das in der Gepäckgebühr oder für Freigepäck angegebene Gewicht.
- Servicegebühr (optional): Für das Servieren von Getränken oder für andere Annehmlichkeiten erheben Airlines manchmal Servicegebühren.
Welche Kosten entstehen der Airline, wenn Sie einen Flug stornieren?
Wenn Sie einen Flug stornieren, entstehen der Airline trotzdem durch die Vorbereitung und Durchführung des Gesamtbeförderungsvorgangs Kosten. Denn diese sind unabhängig vom Auslastungsgrad des Flugzeugs.
Das ist der Flugpreis, also der von der Airline festgelegte Preis für die Beförderung. Er inkludiert die Kerosinkosten. Es handelt sich dabei um Fixkosten, die sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn Sie Ihren Flug stornieren, wie bereits ausgeführt. Es sind also gerade keine personenbezogenen Kosten, die pro Fluggast anfallen.
Welche Kosten bleiben bei einem nicht stornierbaren Flug an Ihnen hängen?
Sie müssen wissen, dass sämtliche Kosten an Ihnen hängenbleiben können. Zumindest die Fixkosten, die die Airline hat, werden Ihnen nicht erstattet.
Dies ist eine zulässige und mittlerweile höchstrichterlich anerkannte Vorgehensweise. Das folgt daraus, dass Airlines Tarife ohne freies Kündigungsrecht anbieten dürfen. Es handelt sich zwar um einen Werkvertrag, wenn Sie einen Flug bei einer Airline buchen, und dieser sieht grundsätzlich ein Kündigungsrecht vor. Allerdings kann das Kündigungsrecht seitens des Luftfahrtunternehmens ausgeschlossen werden, wenn die Airline Ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich für einen bestimmten Tarif zu entscheiden. Wenn Ihnen also ein kündbarer flexibler Tarif neben einem nicht-kündbaren günstigeren Spar-Tarif angeboten wird, ist das rechtmäßig. Ein solcher Tarif mit abbedungenem Kündigungsrecht stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Benachteiligung des Fluggastes dar.
Welche Kosten werden Ihnen bei einem nicht stornierbaren Flug erstattet?
Die Airline muss Ihnen nichts zurückzahlen, erstattet aber häufig Steuern und Gebühren. Man spricht auch von personenbezogenen Kosten, da diese nur dann anfallen, wenn Sie Ihren Flug antreten. Die Steuern und Gebühren, die Sie bereits gezahlt haben, erhalten Sie in vielen Fällen zurück, vom eigentlichen Flugpreis sehen Sie in den meisten Fällen nichts mehr wieder.
Zumeist steht in den Bedingungen zum Ausschluss der Kündigung, dass nicht verbrauchte Steuern und Gebühren erstattbar sind, dass allerdings der internationale/nationale Zuschlag nicht erstattet wird. Eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof als zulässig erachtet.
Welche Kosten bleiben bei einem stornierbaren Flug an Ihnen hängen?
Wenn Sie einen stornierbaren, zumeist Flex-Tarif genannten Tarif buchen, dann dürfen Sie Ihren Flug – zumindest bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor Antritt des Flugs – stornieren. Zumeist bleiben dann keine Kosten an Ihnen hängen, sondern Sie erhalten den gesamten Preis Ihres Fluges erstattet.
Das ist gerade Sinn und Zweck eines flexiblen Tarifs. Stornokosten in Höhe eines gewissen Prozentsatzes des eigentlichen Flugpreises sind jedoch möglich und manchmal abhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung. Lesen Sie hierzu die Bedingungen der Airline, für die Sie sich entschieden haben. Dafür ist der Flex-Tarif meist sehr viel höher als nicht stornierbare Tarife.
Darf Ihnen die Airline für die Bearbeitung der Stornierung eine Gebühr in Rechnung stellen?
Nein! Bearbeitungsgebühren für Flugstornierungen sind nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2017 entschieden. Unabhängig von dem von Ihnen gebuchten Tarif müssen Sie also keine Gebühr der Airline für die Bearbeitung Ihrer Stornierung zahlen.
Müssen Sie Ihren Flug stornieren, anstatt ihn einfach nicht anzutreten?
Wenn Sie einen Flugtarif ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht haben, können und müssen Sie ihn nicht stornieren. Sie können dem geplanten Flug schlichtweg fernbleiben. Das wird auch No-Show genannt. Es gibt dann keinen Unterschied zwischen Fernbleiben und vorheriger Kündigung beziehungsweise Ankündigung, dass Sie Ihren Flug nicht antreten werden.
Der Hintergrund ist wiederum, dass Sie den günstigeren Tarif gebucht haben, der eine Stornierung des Fluges ausschließt. Wenn Sie gar nicht kündigen können, müssen Sie auch nicht kündigen. Wenn Sie der Airline allerdings Bescheid geben, dass Sie nicht mitfliegen werden, ist die Möglichkeit gegeben, dass Ihr Platz weiterverkauft werden kann und Sie einen Teil Ihrer Kosten zurückbekommen.
Wenn Sie einen kündbaren, also einen stornierbaren Tarif gebucht haben und Ihrem Flug einfach fernbleiben, wird Ihr Fernbleiben als konkludente – das bedeutet stillschweigende, aber folgerichtige – Kündigung angesehen werden. Das hat der BGH bereits so entschieden. Sie können also auch bei einer Flugbuchung mit einem stornierbaren Tarif schlichtweg nicht auftauchen, und trotzdem haben Sie – konkludent – gekündigt. Sie müssen allerdings mit finanziellen Nachteilen rechnen. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel in den Stornierungsbedingungen der Airline steht, dass Sie eine Kostenerstattung nur erhalten, wenn Sie Ihren Flug bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor dessen Start stornieren.
Bei vielen Airlines ist geregelt: Sie müssen bis 24 Stunden vor dem Flug Ihre Stornierung getätigt haben, um eine Erstattung des gesamten beziehungsweise anteiligen Flugpreises zu erhalten. Diese Vertragsbedingungen sind rechtmäßig.
anwalt.de-Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und kommunizieren Sie der Airline Ihr Fernbleiben, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten werden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen und entnehmen Sie diesen, bis zu welchem Zeitpunkt Ihr Storno eingegangen sein muss, damit Sie eine Kostenerstattung erhalten.
Was gilt, wenn Sie Ihren Flug schlichtweg verpassen?
Wenn Sie einen nicht stornierbaren Tarif gewählt haben, dürfen Sie keine Erstattung erwarten. Ihnen werden sowieso allenfalls Steuern und Gebühren erstattet, wenn die Bedingungen der Airline die Erstattung überhaupt vorsehen. Das gleiche gilt für ein No-Show im gewählten stornierbaren Tarif: Wenn Sie einfach nicht zum Flug kommen, erhalten Sie nur dann eine Erstattung, falls das so in den Vertragsbedingungen der Airline steht. In den meisten Fällen wird Ihnen also zumindest der reine Beförderungspreis nicht erstattet werden, weil Sie die Frist zur Stornierung – also etwa eine 24-Stunden-Frist – verpasst haben.
In dem Fall, dass etwa Ihr Zug zum Flug eine Verspätung hatte und Sie hierdurch den Flug verpasst haben oder in anderen Fällen eines nicht von Ihnen zu vertretenen No-Shows, haben Sie jedoch möglicherweise Schadensersatzansprüche. Dies gilt unabhängig von dem von Ihnen gebuchten Tarif. Ein Schadensersatzanspruch ist Ihnen also auch dann gegeben, wenn Sie einen nicht stornierbaren Tarif gebucht haben. Er ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss es beispielsweise einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verspätung Ihrer Bahn und dem Verpassen des Fluges geben. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht beraten. Sie finden Ihren Anwalt bei anwalt.de!
Wie können Sie die Stornokosten umgehen?
Stornokosten im Sinne von Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig. Somit müssen Sie diese nicht zahlen. Stornokosten im Sinne von Kosten des Fluges, auf denen Sie sitzenbleiben, wenn Sie nicht mitfliegen, können Sie allerdings in vielen Fällen umgehen. Dafür müssen Sie aber anderswo tiefer in die Tasche greifen:
Buchen Sie einen stornierbaren Tarif, oft Flex-Tarif genannt!
Sie können selbstverständlich einen stornierbaren Tarif buchen. Dann können Sie Ihren Flug – zumindest bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor dem Flug – stornieren und erhalten häufig sogar den gesamten Flugpreis zurück, also neben den personenbezogenen Steuern und Gebühren auch die reinen Beförderungskosten. Solche Tarife sind in der Regel wesentlich teurer als die nicht stornierbaren Tarife. Empfehlenswert ist die Buchung eines Flex-Tarifs insbesondere dann, wenn Sie genau wissen, dass Sie flexibel sein müssen.
Holen Sie sich Schadensersatz!
Wenn Sie Ihren Flug verpasst haben und die Verspätung nicht zu vertreten haben, haben Sie möglicherweise einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher Ihrer Verspätung. Ist der Zug zum Flug etwa so spät, dass Sie Ihren Flug nicht mehr erreichen, sollten Sie einen Schadensersatzanspruch prüfen lassen. Finden Sie bei uns einen Anwalt für Schadensersatzrecht.
Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab!
Die größte Sicherheit vor ungewollten Kosten bietet Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung. Bei Krankheit und anderen im Versicherungsvertrag definierten Fällen erhalten Sie von Ihrer Versicherung sämtliche Kosten erstattet, die Ihnen mit der Buchung des Flugs entstanden sind. Wenn Sie also Ihren Flug stornieren oder nicht antreten, weil Sie zum Beispiel erkrankt sind, dann müssen Sie Ihrer Versicherung das ärztliche Attest oder Ähnliches vorlegen, aus dem sich ergibt, dass Sie Ihren Flug nicht antreten konnten.
Die Kostenerstattung durch Ihre Reiserücktrittsversicherung findet unabhängig von dem gewählten Tarif statt. Sie können also auch einen nicht stornierbaren Tarif wählen und erhalten Ihre Kosten erstattet. Der Vorteil ist, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung schon relativ günstig erhalten und nach Abschluss die günstigen nicht stornierbaren Flüge wählen können, und die Erstattung Ihrer Kosten ist Ihnen dennoch sicher. Sie sparen also bares Geld. Der Nachteil ist, dass die Reiserücktrittsversicherung nur in bestimmten Fällen greift, zum Beispiel bei einer akuten Erkrankung. Wenn Sie dementsprechend Ihren Flug nicht antreten, weil Sie zum Beispiel beruflich gerade nicht kürzertreten können und den Urlaub daher verschieben müssen, bleiben Sie auf Ihren Reisekosten sitzen, zumindest im nicht stornierbaren Spar-Tarif.
(ANZ)
FAQ
Was ändert sich, wenn der Flug in einer Pauschalreise inkludiert ist?
Eine Pauschalreise kann stets storniert werden. Die Stornierung ist ein Rücktritt vom Vertrag und gesetzlich in § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dann erhalten Sie den entrichteten Reisepreis – der die Kosten Ihres Fluges beinhaltet – in voller Höhe zurück. Stornokosten jedoch kann Ihnen der Reiseveranstalter in Rechnung stellen. Die Stornokosten werden auch angemessene Entschädigungspauschale genannt. Sie bemessen sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung – Ihrem Storno – und dem Reisebeginn sowie der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung von Reiseleistungen.
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Generalstreik in Spanien und anderen südeuropäischen Ländern am 14.11.: Was können Flugreisende tun?13.11.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Informationen erleichtern es später, eventuelle Ansprüche durchzusetzen. Gestrichener Flug: Umbuchen oder stornieren Wer wegen des Generalstreiks nicht wie geplant abheben kann, hat die Wahl: Entweder den Flug …“ Weiterlesen
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17.10.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… und er nur noch den Flug stornieren und einen neuen Flug für die zweite Person buchen könne. Darauf ließ sich der Kunde aber nicht ein. Stattdessen trat er die Flugreise alleine an. Für die zweite …“ Weiterlesen