Forderungen richtig geltend machen – Ein Ratgeber für Gläubiger
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Im Alltag eines Unternehmers, aber auch eines Verbrauchers kommt es hin und wieder vor, dass offene Forderungen nicht beglichen werden, sodass sich die Frage des weiteren Vorgehens stellt, die dieser Beitrag darstellt.
Die Forderung als Ausgangspunkt
Ausgangspunkt ist stets die eigene Forderung, wobei die eigene Forderung aus diversen tatsächlichen und rechtlichen Gründen herrühren kann, in der Regel handelt es sich um Geldforderungen.
Zunächst die Forderung selbst weiterverfolgen
Gleich, ob der Schuldner auf die eigene Forderung hin die Leistung verweigert, oder schlicht nicht reagiert, sollte zunächst selbst die Forderung weiterverfolgt werden, damit der Gläubiger in Verzug gesetzt wird.
Entweder teilt der Schuldner mit, dass er die Forderung nicht zahlen möchte, oder er reagiert schlichtweg nicht. In beiden Fällen sollte der Schuldner gemahnt werden, indem ihm eine letztmalige Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung übersendet wird, bei welcher die Einleitung weiterer Schritte in Aussicht gestellt werden sollte.
Lehnt der Schuldner weiter die Leistung ab oder lässt die gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen lassen, so befindet er sich in Verzug i.S.v. § 286 BGB.
Der Verzug als Voraussetzung für die weiteren Schritte
Der Verzug des Schuldners ist der Wendepunkt und damit der nächste Schritt in der Geltendmachung der eigenen Forderung, denn ab dem Verzugseintritt können Verzugszinsen verlangt werden und ein Rechtsanwalt unter Kostentragung des Schuldners beauftragt werden.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes
Nachdem der Schuldner selbst in Verzug gesetzt wurde, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die weitere Durchsetzung der Forderung zu übernehmen.
Dieser wird den Schuldner nochmals unter Androhung entsprechender einzuleitender Schritte zur Erfüllung der Forderung und Ausgleich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auffordern, woraufhin meist geleistet wird oder eine Basis für Vergleichsverhandlungen geschaffen wird, gerade, wenn auch der Schuldner anwaltlich vertreten ist.
Die weitere Geltendmachung der Forderung
Sollte die Forderung außergerichtlich nicht erfüllt werden bzw. ein Vergleich nicht möglich sein, so muss die Forderung im nächsten Schritt unter Wahrnehmung gerichtlichen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.
Zunächst werden unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erfolgsaussichten geprüft und sodann zusammen mit dem Gläubiger das weitere Vorgehen festgelegt.
Sodann wird die Forderung weiter geltend gemacht, sodass letztendlich ein Gericht über den Anspruch und Kosten entscheiden wird.
Zusammenfassung und Fazit
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Ansprüche und Forderungen sollte ein Gläubiger bei ausbleibender Leistung des Schuldners diesen in Verzug setzen und sodann einen Rechtsanwalt beauftragen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Anwaltskosten, sodass sich das Kostenrisiko des Gläubigers auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt.
Daher beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderung, oder der Abwehr von Forderungen. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.
Den vollständigen Beitrag finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
https://ostermann-rechtsanwaelte.de/forderungen-richtig-geltend-machen-ein-ratgeber-fuer-glaeubiger/
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