Die Kündigung im Arbeitsrecht aus Sicht des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
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Die Kündigung ist im Arbeitsrecht der häufigste Beendigungsgrund für ein Arbeitsverhältnis, dabei ist der praktische Regelfall die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Der richtige Umgang in Bezug auf Kündigungen ist sowohl für den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer elementar wichtig, weswegen in diesem Beitrag die Voraussetzungen der Kündigung im Überblick dargestellt werden.
Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
Eine ordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird, während eine außerordentliche Kündigung dann vorliegt, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird.
Schriftformerfordernis
Die Kündigung muss, gleich ob sie durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgt, nach § 623 BGB der Schriftform i.S.v. § 126 BGB entsprechen. Somit sind v.a. mündliche Kündigungen unwirksam.
Eindeutigkeit und Bedingungsfeindlichkeit
Die Kündigung als einseitige Gestaltungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und darf nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden.
Zugang
Nach § 130 BGB muss die Kündigung zugehen, damit Sie wirksam wird, d.h. entweder persönlich unter Zeugen übergeben oder per Übergabeeinschreiben übersenden.
Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers
Im Arbeitsrecht geht der Gesetzgeber von einer strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber aus, weswegen es zahlreiche Schutzmechanismen gibt, die den Arbeitnehmer schützen, gerade im Falle einer Kündigung.
So gibt es den besonderen Kündigungsschutz nach vereinzelten Gesetzen für besondere Personengruppen, sowie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Daneben müssen die oben dargelegten allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt werden.
Besteht ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören nach § 102 BetrVG.
Gegebenenfalls finden sich weitere zu beachtende Voraussetzungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmers
Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so hat dieser grds. die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten, es gibt grds. keine weitergehenden besonderen Voraussetzungen.
Bedeutung der Kündigungsschutzklage
Um gegen die Kündigung vorzugehen bleibt dem Arbeitnehmer nur die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden, §§ 4, 7 KSchG.
Ein Widerspruch oder sonstige gleichlautende Erklärungen des Arbeitnehmers entfalten hier keine Wirkung.
Fazit
Wie aufgezeigt, sind an eine wirksame Kündigung strenge Anforderungen zu stellen, weswegen diese stets durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte, aber auch ein Vorgehen gegen eine Kündigung sollte nicht ohne einen Rechtsanwalt erfolgen.
Daher beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Themen rund um das Arbeitsrecht, gleich ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in unserem Blog auf unserer Webseite unter folgendem Link: https://ostermann-rechtsanwaelte.de/die-kuendigung-im-arbeitsrecht-aus-sicht-des-arbeitnehmers-und-des-arbeitgebers/
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