​Foto-Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen ​für Rainer Sturm

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit geht der Fotograf Rainer Sturm über die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin gegen die nicht lizenzkonforme Verwendung seiner Fotografien vor.

Konkret rügt Rainer Sturm, dass bei der Verwendung eines von ihm erstellten Lichtbildes entgegen § 13 UrhG und der vertraglichen Vereinbarung keine Urhebernennung erfolgt ist.

Abmahnung von Rainer Sturm - das sind die Forderungen                


In der Abmahnung selbst macht Rainer Sturm zunächst noch keine Zahlungsansprüche geltend, sondern verlangt infolge der Urheberrechtsverletzung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und macht Auskunftsansprüche geltend.

Allerdings ist zu beachten, dass die Auskunftsansprüche regelmäßig geltend gemacht werden, um im Nachgang die Höhe des Lizenzschadensersatzes berechnen zu können.


Das richtige Verhalten nach einer Abmahnung von Rainer Sturm                


Behalten Sie zunächst einen kühlen Kopf und beachten Sie unsere goldenen Regeln zum Umgang mit der Abmahnung:

1. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!             

2. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft!

3. Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen an die Gegenseite!


Nicht selten sind die Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber überhöht, sodass hier im Rahmen der anwaltlichen Verteidigung der Abmahnung mitunter erheblicher Verhandlungsspielraum besteht. 

Teilweise erfüllt die Abmahnung auch nicht die notwendigen gesetzlichen formalen Voraussetzungen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine Abmahnkosten an den abmahnenden Rechtsanwalt zahlen müssen, sondern umgekehrt unsere anfallenden Kosten für die Abwehr vom Rechteinhaber erstattet verlangen können.


Auch eine Abmahnung von Rainer Sturm erhalten? Kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung nutzen!


Sie haben eine Abmahnung wegen der Verwendung einer Fotografie erhalten? Dann nehmen Sie im Rahmen unserer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung unverbindlich Kontakt mit uns auf, um Ihre individuelle Situation besprechen zu können.

Im Rahmen der anwaltlichen Ersteinschätzung prüfen wir formale Aspekte der Foto-Abmahnung und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können. Sind die Ansprüche der Gegenseite vollumfänglich berechtigt, legen wir Ihnen auch dies offen.

Die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden

Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten

per Email: info@heldt-zuelch.de

als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.

Foto(s): DALL-E

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Florian Skupin M.A.

Beiträge zum Thema