Freelancing – Was bedeutet das eigentlich?

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Freelancing, auch bekannt als Freiberuflichkeit, ist eine Arbeitsform, bei der Selbstständige ihre Dienstleistungen und Fähigkeiten gegen Bezahlung anbieten, ohne dabei fest in einem Unternehmen angestellt zu sein. Es gibt zahlreiche Berufe und Branchen, in denen Freelancer tätig sein können, darunter Grafikdesign, Texterstellung, Programmierung, Marketing, Beratung und viele mehr.

Für viele Menschen bietet das Freelancing die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ihre eigenen Arbeitszeiten zu bestimmen und sich auf ihre Stärken und Leidenschaften zu konzentrieren. Doch bevor man sich dazu entscheidet, als Freelancer tätig zu werden, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.

  • Selbstständigkeit und Eigenverantwortung: Als Freelancer ist man sein eigener Chef und trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Das bedeutet, dass man nicht nur für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich ist, sondern auch für die Akquise neuer Projekte, die Abrechnung, die Steuererklärung und vieles mehr. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass dies zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit sich bringt.

  • Finanzielle Sicherheit: Als Freelancer ist man nicht durch ein festes Gehalt abgesichert, sondern verdient sein Geld durch Aufträge und Projekte. Das bedeutet, dass es Zeiten geben kann, in denen man weniger Aufträge hat und entsprechend weniger verdient. Es ist daher wichtig, sich in solchen Phasen finanziell abzusichern und Rücklagen zu bilden.

  • Networking und Selbstvermarktung: Als Freelancer ist es wichtig, sich selbst zu vermarkten und sein Netzwerk stetig auszubauen. Nur so kann man neue Aufträge akquirieren und langfristig erfolgreich sein. Es empfiehlt sich, auf Branchenveranstaltungen zu gehen, sich in Online-Communities zu vernetzen und eine professionelle Online-Präsenz aufzubauen.

  • Zeitmanagement und Arbeitsethik: Da man als Freelancer seine eigenen Arbeitszeiten bestimmen kann, ist es wichtig, diszipliniert zu sein und sich selbst zu organisieren. Es ist wichtig, klare Arbeitszeiten festzulegen und sich nicht von Ablenkungen ablenken zu lassen. Auch die Einhaltung von Deadlines und Absprachen ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg als Freelancer.

  • Rechtliche Aspekte: Als Freelancer ist man nicht automatisch selbstständig, sondern kann auch als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Es ist daher wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Freelancer zu informieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Dazu gehört auch die Wahl der richtigen Rechtsform und die Absicherung gegen eventuelle Haftungsrisiken.

Freelancer sind unabhängige Arbeitskräfte, die im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages Aufträge eigenständig und persönlich ausführen, ohne dabei als Arbeitnehmer angestellt zu sein. Die Abgrenzung zwischen Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbständiger und freiem Mitarbeiter kann schwierig sein und hängt vom tatsächlich ausgeübten Arbeitsverhältnis ab, insbesondere von der persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit, der Einbindung in eine Arbeitsorganisation, der Wahl von Arbeitszeit und -ort sowie der Bindung an Weisungen.

Freie Mitarbeiter sind vor allem in verschiedenen Berufsfeldern wie Gastronomie, Verkehr, Werbung, Medien, Journalismus, Informationstechnik und technischen Berufen tätig. Sie ermöglichen es Unternehmern, ihr Risiko zu reduzieren und Kosten zu senken, da sie keine Sozialabgaben leisten müssen und keinen Kündigungsschutz genießen. Die Beschäftigung freier Mitarbeiter hat dabei oft betriebswirtschaftliche Gründe.

Die Frage nach dem Status freier Mitarbeiter wurde erstmals im Januar 1982 relevant, als das Bundesverfassungsgericht über Urteile des Arbeitsgerichts bezüglich freier Mitarbeiter des WDR entscheiden musste. Rundfunkanstalten beschäftigen viele freie Mitarbeiter, die keinen Arbeitnehmerstatus haben und daher keine arbeitsrechtlichen Schutzrechte besitzen. Der Kreis der freien Mitarbeiter umfasst eine Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Tätigkeiten, die oft ähnlich denen festangestellter Arbeitnehmer sind.

Freie Mitarbeiter sind selbständige Personen mit einem Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, auf die arbeitsrechtliche Regeln nicht zutreffen. Sie können jedoch arbeitnehmerähnlich sein und bestimmte Arbeitsrechte geltend machen. Ein Lektor, der Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen kann, gilt als freier Mitarbeiter. Honorarlehrkräfte sind ebenfalls freie Mitarbeiter, wenn ihre Arbeitsbedingungen vertraglich festgelegt sind und somit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers entzogen wurden.

Ein Blick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von freien Mitarbeitern offenbart die komplexen rechtlichen Fragen, die mit dieser Form der Beschäftigung verbunden sind. Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern ist hier von entscheidender Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer und die Einkommensteuer hat. Ein Arbeitnehmer ist typischerweise weisungsunterworfen und hat feste Arbeitszeiten, die von seinem Arbeitgeber vorgegeben werden. Als solcher hat er keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, während er die ausgewiesene Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen schuldet.

Im Sozialversicherungsrecht kann die Einordnung eines freien Mitarbeiters abweichen und zu Rückzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge rückwirkend nachzahlen muss. Deshalb ist eine genaue Prüfung der Arbeitsverhältnisse und gegebenenfalls eine Statusfeststellung erforderlich, um festzustellen, ob es sich um ein weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Die Frage der Bezahlung und des Vertragsverhältnisses ist ebenfalls von großer Bedeutung. Ein freier Mitarbeiter erhält in der Regel ein vertraglich vereinbartes Entgelt, das er selbst für alle mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Kosten tragen muss. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten trägt, erhält ein freier Mitarbeiter nur das vereinbarte Entgelt. Dies kann stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags erfolgen, je nach Vereinbarung im Honorar- oder Dienstvertrag bzw. Werkvertrag.

Es ist wichtig, freie Mitarbeiter von anderen Gruppen wie arbeitnehmerähnlichen Personen, Heimarbeitern oder Hausgewerbetreibenden abzugrenzen. Arbeitnehmer sind Personen, die weisungsgebundene Arbeit leisten und in die Arbeitsorganisation ihres Arbeitgebers eingegliedert sind. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein freier Mitarbeiter die gleichen Aufgaben wie ein Angestellter erledigt und direkte Weisungen von einem Vorgesetzten erhält.

Freie Mitarbeiter sind in der Regel hochqualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert. Sie zeichnen sich durch ihre persönliche Unabhängigkeit aus und sind in der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen relativ frei. Bezeichnend sind auch die verschiedenen Unterkategorien wie „feste Freie“ und „Pauschalisten“, die häufig kontinuierliche Aufträge erhalten und gegen ein pauschales Entgelt arbeiten. Diese Konstruktionen können jedoch den Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkommen lassen.

Der Gesetzgeber hat auch arbeitnehmerähnliche Selbständige definiert, die einer erhöhten Abhängigkeit unterliegen und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber haben. Diese Selbständigen unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Insgesamt zeigt die rechtliche Behandlung von freien Mitarbeitern die vielschichtigen rechtlichen Fragen und Risiken, die mit dieser Beschäftigungsform verbunden sind. Eine genaue Prüfung und Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Rechte der freien Mitarbeiter zu wahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl für freie Mitarbeiter als auch für Auftraggeber bei der Zusammenarbeit Vor- und Nachteile zu beachten sind. Freie Mitarbeiter profitieren von der Flexibilität, der Möglichkeit, für verschiedene Auftraggeber tätig zu sein und der freien Zeiteinteilung. Sie sind jedoch auch den Schwankungen des Marktes ausgesetzt, haben keine festen Ansprüche wie bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und tragen alle Kosten für ihre Ausstattung und Versicherungen selbst.

Auf der anderen Seite haben Auftraggeber die Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe zu reagieren und von den Erfahrungen der freien Mitarbeiter zu profitieren. Sie haben jedoch nicht die Sicherheit eines festen Arbeitsverhältnisses mit Kündigungsschutz und können nicht alle Aufgaben, die im Betriebsalltag anfallen, an freie Mitarbeiter auslagern.

Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern eine gute Möglichkeit für Unternehmen, flexibel auf veränderte Anforderungen zu reagieren und von externem Know-how zu profitieren. Für freie Mitarbeiter bietet diese Form der Beschäftigung die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten und für verschiedene Auftraggeber tätig zu sein. Es gilt jedoch, die Risiken und Einschränkungen, die mit dieser Art der Beschäftigung einhergehen, zu erkennen und zu berücksichtigen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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