Freiwilligenprogramm – tun Sie DAS als Arbeitnehmer

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Um Arbeitsplätze abzubauen, rufen Arbeitgeber oft sogenannte Freiwilligenprogramme ins Leben. Die dort teilnehmenden Arbeitnehmer geben ihre Jobs freiwillig auf und bekommen dafür Abfindungen. Was aber ist von solchen Programmen zu halten? Wie verhält man sich hier als Arbeitnehmer am besten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Solche Programme tragen oft unterschiedliche Namen, auch „Speed-Prämie“ beispielweise. Im Grunde geht es immer darum, dass sich ein Unternehmen von Personal trennen will, ohne wegen einer Kündigungswelle in die Schlagzeilen zu geraten.


Finanzielles spielt regelmäßig auch eine Rolle: Arbeitgeber wollen mit solchen Programmen oft teure Klagewellen vermeiden, und die dort gezahlten höheren Abfindungsbeträge.


Damit möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Programm teilnehmen, bauen Arbeitgeber oft Druck auf die Belegschaft auf. Die Angebote werden als „einmalige Gelegenheit“ angepriesen oder die Teilnahmezahl limitiert. Oft wird gedroht, man werde betriebsbedingt kündigen, falls nicht genügend Arbeitnehmer mitmachen würden.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Lassen Sie sich von solchen Angeboten und der, oft marketingtechnischen, Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers nicht beeindrucken. Überprüfen Sie das Angebot mithilfe eines Experten, bevor Sie zustimmen. Rufen Sie am besten einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und sprechen Sie mit ihm darüber, wie Sie ein besseres Ergebnis erreichen können.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Freiwilligenprogramm Ihres Arbeitgebers?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema