Gallus Immobilien (GIK): Angebot für Partizipationsscheine?

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Die Anlegerverwaltung GIK und Gallus Immobilien hat ihre Anleger und Nachrangdarlehensgeber aktuell mit Schreiben vom 11.12.2024 darüber informiert, dass die Verwaltung ab sofort von der Prospero Service GmbH aus Konstanz (Geschäftsführer: Stefan Klaile) übernommen werde und zusammen mit Herrn Michael Oehme versucht werden soll, eine Strategie durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen zu entwickeln, um die Forderungen der Anleger aus ihren Nachrangdarlehen zu sichern und zurückzuführen.

Im Rahmen einer Bestandsaufnahme habe sich ergeben, dass die Eigenkapitaldecke sehr viel dünner sei, als vermutet.

Aus diesem Grunde sei eine "Neuausrichtung" und der Aufbau eines "Bestandsportfolios" geplant.


Gallus Immobilien und Michael Oehme: Wandlungsangebot in Partizipationsscheine?

In dem Schreiben der Anlegerverwaltung GIK und Gallus Immobilien werden die Anleger darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung ihrer Gelder nur dann möglich sei, wenn dies nicht zu einem Insolvenzverfahren bei der Empfängerin der Nachrangdarlehen führt. Daher sei eine fristgemäße Rückzahlung der Anlegergelder bis auf weiteres nicht möglich.

Als Lösung stünde jedoch im Raum, dass den Anlegern ein "Wandlungsangebot" ihrer Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine einer Schweizer Gesellschaft unterbreitet werde, die bereits jetzt zur Gallus Unternehmensgruppe gehöre und die mittelbar an der Weiterentwicklung der von Herrn Michael Oehme "börsenkodierten Immobilienaktiengesellschaft" partizipiere.

Dieses Angebot soll im Jahre 2025 im Detail vorgestellt werden. Wie das Angebot konkret aussehen wird und ob es für Anleger ratsam ist, ein solches Angebot anzunehmen, bleibt daher vorerst abzuwarten.

Anleger und Nachrangdarlehensgeber der Gallus Immobilien Gruppe sollten jedenfalls nicht vorschnell ein solches Angebot unkritisch annehmen, sondern zunächst eingehend prüfen oder prüfen lassen, ob der Tausch ihrer Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine einer namentlich noch nicht genannten Gesellschaft für sie Vor- oder Nachteile mit sich bringt.


Haftung der Anlegervermittler?

Ein Anlageberater oder Anlagevermittler ist nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den von ihm beratenen Anleger über sämtliche Besonderheiten und Risiken der von ihm empfohlenen Kapitalanlage zu unterrichten.

Außerdem muss er diese Anlage vor der Vermittlung eigenständig auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft haben und darf sich dabei auch grundsätzlich nicht einfach auf die Angaben des Emittenten, bzw. Kapitalsuchenden verlassen.

Auch darf er einem Anleger, der eine mehr oder weniger sichere Kapitalanlage zeichnen wollte, nicht so ohne weiteres ein hochriskantes und spekulatives Anlageprodukt wie ein solches (qualifiziertes) Nachrangdarlehen empfehlen und vermitteln, das dessen Kenntnissen und Erfahrungen mit solchen Anlageprodukten nicht entspricht.

Verstößt der Anlageberater oder Vermittler gegen diese oder andere Aufklärungs- und Beratungspflichten, ist er dem Anleger grundsätzlich zum Ersatz seines gesamten Schadens, mithin also zur Erstattung seines vollen Anlageverlustes verpflichtet.


Rechtsrat für Nachrangdarlehensgeber der Gallus Immobilien Gruppe

Betroffene Zeichner von Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien Gruppe sollten vor der Annahme eines Angebotes auf Wandlung ihrer Darlehen in Partizipationsscheine von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob dieses Angebot für sie Vor- oder Nachteile bietet und ob gegenüber dem Anlagevertrieb möglicherweise Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Informationen unserer Kanzlei zur Gallus Immobilien Gruppe

Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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