Gallus Immobilien Konzepte GmbH: Auszahlung erneut verschoben

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Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH (München/Heidelberg) hat ihre Anleger aktuell mit Schreiben vom 07.10.2024 darüber informiert, dass die Auszahlung rückständiger Zinsen und die Rückzahlung der bei der Gallus Immobilien Gruppe investierten Gelder an die Anleger erneut verschoben werden muss.

Begründet wurde dies von der Gallus Unternehmensgruppe und ihrem neuen Geschäftsführer Lenard von Stockhausen unter anderem mit erschwerten Bedingungen auf dem Immobilienmarkt, die zur Folge hätten, dass verschiedene Prozesse länger als geplant dauern und auch teurer würden.


Gallus Immobilien Konzepte GmbH übergibt an Prospero Service GmbH

In ihrem vorbezeichneten Schreiben hat die Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe weiter angekündigt, dass sich ihr Management dazu entschieden habe, sich mit den Gesellschaften in der Schweiz zukünftig vollständig auf die Entwicklung der dortigen Immobilien zu fokussieren.

Der deutsche Teil der Gallus Unternehmensgruppe sei bereits an die Prospero Service GmbH übergeben worden, die zukünftig auch für alle Anleger der neue Ansprechpartner bei allen Fragen rund um ihr Investment sei.

Die Prospero Service GmbH soll außerdem die Aufgabe haben, die Gallus Unternehmensgruppe (mit Ausnahme der Gallus Immobilien eG i.L.) in Deutschland neu zu strukturieren.


Gallus Unternehmensgruppe und unsere Erfahrungen mit einer möglichen Vermittlerhaftung

Falls betroffene Anleger, die Gesellschaften der Gallus Immobilien Gruppe (z.B. der GIK 2, 3, 4, 6, 20 GmbH & Co. KG) sogenannte Nachrangdarlehen gewährt oder bei der Gallus Immobilien eG i.L. eine Mitgliedschaft gezeichnet haben, von den jeweiligen Unternehmen keine Zins- oder Rückzahlung mehr erhalten, besteht für sie immer noch die Möglichkeit, wegen ihrer Verluste Schadensersatz von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler zu verlangen.

Ein solcher Schadensersatzanspruch, der auf eine vollständige Rückerstattung der bei der Gallus Gruppe investierten Gelder gerichtet ist, besteht insbesondere dann, wenn der Anlageberater oder Anlagevermittler gegenüber dem Anleger eine oder mehrere seiner vielfachen Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat.

Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine solche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung zum Beispiel regelmäßig bereits dann vor, wenn der Berater oder Vermittler die Investition in solche hochspekulativen Nachrangdarlehen als "sicher" bezeichnet hat, obwohl bei diesen Anlagen tatsächlich ein besonders hohes Totalverlustrisiko besteht.

Nachdem unsere Anwälte inzwischen bereits eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen betroffener Anleger prüfen konnten, hat sich in der überwiegenden Mehrzahl aller von uns untersuchten Fälle gezeigt, dass unseren Mandanten ein solcher Schadensersatzanspruch gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler zustehen dürfte.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen bei der Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe (Schweiz/München/Heidelberg)

Falls geschädigte Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen bei der Gallus Immobilien Konzepte GmbH und den zu ihrer Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften den Eindruck haben, von ihrem Anlageberater oder -vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die exorbitant hohen Verlust- und Totalverlustrisiken dieser Kapitalanlagen aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht worden zu sein, sollen sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die verlorenen Gelder von ihrem Berater oder Vermittler zurückzuverlangen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Informationen unserer Kanzlei zu dem Thema "Gallus Immobilien Konzepte GmbH"


Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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