Geblitzt: BAB 14, km 37,0, FR Magdeburg – Dresden, Gem. Leisnig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen hat gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet? Der Ihnen eröffnete Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gegen die Messung vorzugehen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Messfehler überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Diese Fehleranfälligkeit beruht zum großen Teil auf seinem Messprinzip. Das Gerät sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Dadurch werden Messdaten gewonnen, mit denen die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt und damit eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt werden kann. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Verursacht sie doch eine nicht geplante Strahlenauffächerung und damit verbunden auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Fast immer  befindet sich auch mehr als ein Fahrzeug im Messbereich. In diesen Fällen kommt es oft zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung  der Messobjekte, dann liegt kein sicherer Nachweis vor, dass auch tatsächlich das fotografierte Fahrzeug mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Messsensor muss nach den Herstellervorgaben exakt im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Oft geschieht die Justierung während des Geräteaufbaus aber nicht genau genug, was automatisch überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen verursacht. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, sind nicht alle vorgeschriebenen  Funktionstests in der Akte vollständig dokumentiert oder wurde eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, kann der Verteidiger der Verwertung der Messung ebenfalls erfolgreich widersprechen. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Es erfolgt kein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch ein drohendes Fahrverbot wird dann nicht aufrechterhalten.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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