Geblitzt: BAB 24, aus Ri. Berlin/Höhe des schadhaften Brückenbauwerk, km 95,6- Schwere Messfehler!
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Die Messstelle auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Berlin, Höhe des schadhaften Brückenbauwerks bei Kilometer 95,6, ist ein besonders intensiv überwachter Abschnitt. Hier überprüft die Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Für die Geschwindigkeitsüberwachung wird das Lasermessgerät PoliScan Speed eingesetzt. Dieses moderne System gilt als äußerst präzise, ist jedoch nicht frei von Schwächen und Fehlerquellen. Diese können dazu führen, dass die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen rechtlich angreifbar sind. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, die auf dieser Messstelle basieren, haben daher häufig sehr gute Erfolgsaussichten – insbesondere mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge, einem erfahrenen Experten für Verkehrsrecht, der bundesweit tätig ist und zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt hat.
Funktionsweise des Messgeräts:
Das PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Diese Methode nutzt unsichtbare Laserimpulse, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen auf Grundlage der Laufzeitmessung zu ermitteln. Das Gerät sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die die Fahrbahn in einem horizontalen Bereich abtasten. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen im Messbereich reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Die Laufzeit, also die Zeitspanne zwischen Aussenden und Empfangen der Impulse, wird gemessen, um die Entfernung der Fahrzeuge zu bestimmen. Aus der Veränderung der gemessenen Entfernung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit der Fahrzeuge.
Sobald ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, löst das PoliScan Speed automatisch eine Kamera aus. Diese fertigt ein Beweisfoto an, das das Fahrzeug, das Kennzeichen sowie die gemessene Geschwindigkeit dokumentiert. Das Foto enthält zudem Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit der Messung und bildet die Grundlage für den Bußgeldbescheid.
Fehler des Messgeräts:
Trotz seiner technischen Raffinesse weist das PoliScan Speed in der Praxis Schwächen auf, die zu fehlerhaften Messungen führen können. Eine der Hauptursachen für Fehler liegt in der Strahlenaufweitung. Während die Laserstrahlen die Fahrbahn abtasten, breiten sie sich über die Messdistanz aus und bilden einen Signalkegel. Diese Aufweitung kann zu Verzerrungen der reflektierten Signale führen, insbesondere wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden. Dies kann dazu führen, dass die Messergebnisse nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können.
Ein weiteres Problem sind Signalverzerrungen, die durch unregelmäßige Fahrzeugkonturen oder Reflexionen entstehen können. Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Formen oder glänzenden Oberflächen können die Laserstrahlen in unvorhersehbare Richtungen ablenken, was die Messgenauigkeit beeinträchtigt. Auch die Position des Fahrzeugs im Messbereich spielt eine Rolle. Fahrzeuge, die sich am Rand des Messfelds befinden, können weniger präzise erfasst werden.
Die korrekte Justierung des Geräts ist ein weiterer entscheidender Faktor für die Genauigkeit der Messungen. Bereits geringfügige Abweichungen im Messwinkel können systematische Fehler verursachen, die zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Besonders anfällig ist das Gerät, wenn es nach einer Wartung oder bei einer mobilen Aufstellung nicht exakt ausgerichtet wurde. Solche Justierungsfehler sind häufig anzutreffen und müssen in den Messprotokollen dokumentiert sein.
Ebenfalls problematisch ist die unzureichende Dokumentation der Messung. Für die rechtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse sind vollständige Protokolle über die Justierung und Kalibrierung des Geräts sowie über die Funktionstests vor und nach der Messung erforderlich. Fehlende oder fehlerhafte Protokolle können dazu führen, dass die Messergebnisse vor Gericht nicht standhalten. Zudem ist es erforderlich, dass die Beamten, die die Messung durchführen, entsprechend geschult sind. Fehlt ein Nachweis über die Schulung oder gibt es Unstimmigkeiten in den Protokollen, ist die Messung anfechtbar.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Eichung des PoliScan Speed. Diese stellt sicher, dass das Gerät korrekt arbeitet und genaue Messwerte liefert. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlen die entsprechenden Nachweise, sind die Messergebnisse rechtlich nicht verwertbar. Auch technische Störungen oder unsachgemäße Handhabung des Geräts während der Messung können die Ergebnisse verfälschen.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt:
Aufgrund dieser Schwächen bietet ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die auf Messungen mit dem PoliScan Speed basieren, gute Erfolgsaussichten. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich waren, die gemessene Geschwindigkeit auffällig hoch erscheint oder Zweifel an der Justierung oder Kalibrierung des Geräts bestehen. Ein erfolgreicher Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder der Betroffene freigesprochen wird, wodurch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vermieden werden können.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge:
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Spezialist im Verkehrsrecht, der Betroffene bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden unterstützt. Mit seiner umfassenden Erfahrung prüft er die Messunterlagen auf technische und formale Fehler. Er arbeitet eng mit unabhängigen Gutachtern zusammen, um die Schwächen der Messung aufzudecken. Fundierte Gutachten können vor Gericht den entscheidenden Unterschied machen und haben in der Vergangenheit fast immer zu einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung geführt. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung garantiert Rechtsanwalt Junge, dass Ihnen keine Kosten entstehen. Ein eventueller Selbstbehalt wird nicht geltend gemacht.
Kontakt zu Rechtsanwalt:
Betroffene können sich unkompliziert und schnell an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden. Eine kostenfreie Ersteinschätzung ist jederzeit möglich, und über das Kontaktformular auf anwalt.de können relevante Unterlagen wie Bußgeldbescheide hochgeladen werden. Für dringende Fragen steht Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der Bürozeiten unter der Telefonnummer 0179 234 6907 zur Verfügung.
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