Geblitzt: BAB 4, km 62,3, Gem. Görlitz, FR Dresden, i H. PWC “Löbauer Wasser- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dann gibt es einen einfachen Weg das Bußgeldverfahren zu Ihren Gunsten zu beenden. Bei dieser Messstelle werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt. Grund dafür sind fast immer eklatante Mängel des Messvorgangs. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PolIScan Speed ist so unzuverlässig, dass sich eine Anfechtung der Messung fast immer lohnt.

Die Arbeitsweise des Geräts ist einfach erklärt. Es sendet ununterbrochen Lasersignale aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter abdecken. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen dann eine Weg- Zeit- Berechung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier hier eingestellte überlange Messstrecke führt zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rücksttrahlimpulse. Natürlich führt dies auch zu einer Verfälschung der Messdaten und zwar so häufig und schwerwiegend, dass schon allein wegen diesem Funktionsfehlers etwa 50 % aller Geschwindigkeitsanzeigen falsch sind. Auch kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung, wenn sich mehr als ein Auto im Messbereich befindet. In diesen Fällen liegt kein tauglicher Nachweis vor, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Beim Aufbau muss der Messsensor umbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber die Ausrichtung nicht genau genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wir ein Ablauf der Geräteeichung oder das Fehlen eines Schulungsnachweises für die Messbeamten festgestellt, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Mit diesem wird dem hier zuständigen Amtsgericht Görlitz die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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