Geblitzt: Gem. Speyer, A 61, Kreuz Speyer, bei km 378,1, Fahrtrichtung Hockenheim- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann bestehen sehr gute Chancen, dass dieses Bußgeldverfahren durch eine Anfechtung des Messvorganges beendet wird. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses  Gerät sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit.  Dies ist dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein wegen der eingestellten Messlänge kommt es zu einer nicht geplanten Auffächerung der Laserstrahlen und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dieses geschieht hier so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem treten Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung auf, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen liegt kein zuverlässiger Nachweis vor, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug mit der behaupteten Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Hersteller fordert ausdrücklich, dass der Messsensor im rechten Winkel zur Straße justiert wird. Häufig ist aber die Ausrichtung während des Aufbaus nicht exakt genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, darf die Messsung ebenfalls nicht verwertet werden. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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