Geblitzt in 10707, Berlin, Lietzenburger Straße 101- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich fast immer die Messung anzufechten. Denn der hier eingesetzte Einseitensensor vom Typ PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.
Dieser Blitzer erfasst mit Hilfe seiner fünf Messsensoren die Straße auf einer Länge von 25 Meter. In diesem Bereich erfasst das Gerät die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber bei dieser Messmethode führen schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder auf der Nebenspur fahrenden Fahrzeugs, zu Fehlern bei der Messwertbildung. Diese Wirkung hat auch das Licht vom LED- Scheinwerfern, da dieses das Erfassen der Fahrzeugumrisse erschwert. Ist der Messbalken, auf welchem sich die Messsensoren befinden, nicht exakt im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es sehr oft zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto mit der behaupteten Geschwindigkeit gemessen wurde. Befindet sich in der Akte kein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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