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Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder und weitere Strafen

  • 6 Minuten Lesezeit
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder und weitere Strafen

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot nach dem neuen Bußgeldkatalog

Die 5 häufigsten Bußgelddelikte Deutschlands

Verwarnungsgeld bei Tempoüberschreitungen unter 21 km/h

Je höher die festgestellte Geschwindigkeit, desto empfindlicher fallen die Strafen aus, mit denen Verkehrssünder rechnen müssen. Im Falle einer Tempoüberschreitung von weniger als 16 km/h kommt es noch nicht zur Verhängung eines Bußgelds. Man erhält stattdessen ein Verwarnungsgeld. Diese auch als Verwarngeld bezeichnete Geldbuße kann bis zu 55 Euro betragen. 

Binnen einer Woche muss der geforderte Betrag überwiesen werden. Hält man diese Frist nicht ein, so kommt es zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens durch die Behörden. Man erhält einen Bußgeldbescheid und muss nun in der Regel eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro tragen. 

Geschwindigkeitsübertretungen innerorts

Ausschlaggebend für Tempolimits ist § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort wird eine grundlegende Unterscheidung zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften getroffen. Nach dieser gesetzlichen Regelung gilt für Pkw innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Innerhalb sogenannter verkehrsberuhigter Zonen muss wegen Lärmschutz oder der Verkehrssicherheit eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten werden. Man spricht von 30er-Zonen oder Tempo-30-Zonen. 

Punkte im Flensburger Fahreignungsregister drohen Verkehrssündern innerorts ab 21 km/h Geschwindigkeitsübertretung. Ein Fahrverbot von einem Monat droht bei einem ab dem 9. November 2021 festgestellten Geschwindigkeitsverstoß ab 26 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowohl innerorts als außerorts. Drei Monate Fahrverbot hat man im äußersten Fall ab innerorts 71 km/h zu viel zu befürchten, hinzu kommen laut Bußgeldkatalog zwei Punkte sowie ein Bußgeld von 800 Euro. 

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welche Folgen die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit voraussichtlich haben wird.

zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 Eurokeinenein
11-15 km/h50 Euro keinenein
16-20 km/h70 Euro keinenein
21-25 km/h115 Euro 1nein
26-30 km/h180 Euro 11 Monat
31-40 km/260 Euro 21 Monat 
41-50 km/h400 Euro 21 Monat 
51-60 km/h560 Euro 22 Monate
61-70 km/h700 Euro 23 Monate
über 70 km/h800 Euro 23 Monate

Geschwindigkeitsübertretungen außerorts und auf Autobahnen

Außerorts können die Straßen oft besser eingesehen werden und es nehmen deutlich weniger Fußgänger und Radfahrer am Straßenverkehr teil. Daher ist dort eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften liegt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei 100 km/h. 

Auf deutschen Autobahnen besteht grundsätzlich kein gesetzlich festgelegtes Tempolimit, jedoch gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Im Falle schlechter Sicht oder komplizierter Verkehrs-, Straßen- oder Wetterverhältnisse müssen Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit verringern. Wenn die Sichtweite nicht geringer als 50 Meter ist, gilt gemäß Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Punkte im Flensburger Fahreignungsregister drohen Verkehrssündern außerorts ab 21 km/h Geschwindigkeitsübertretung. Außerorts wird ein dreimonatiges Fahrverbot ab 71 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit verhängt. Zusätzlich droht ein Bußgeld von 700 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister. 

Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen können zudem den Verdacht eines illegalen Autorennens erwecken. Die Tempoüberschreitung ist in diesem Fall keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, wenn sie den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllt (§ 315d StGB). Bei einem Personenschaden können zudem Straftaten von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zum Mord verwirklicht werden. 

zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 Eurokeinenein
11-15 km/h40 Eurokeinenein
16-20 km/h60 Eurokeinenein
21-25 km/h100 Euro1nein
26-30 km/h150 Euro11 Monat
31-40 km/h200 Euro11 Monat
41-50 km/h320 Euro21 Monat
51-60 km/480 Euro21 Monat
61-70 km/h600 Euro22 Monate
über 70 km/h700 Euro23 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung mit LKW oder Anhänger

Pkw mit Anhänger sowie Lkw bis maximal 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen außerorts eine maximal erlaubte Geschwindigkeit von 80 km/h einhalten. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen dürfen maximal 60 km/h fahren. 

Mit einem Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie einem Fahrzeug mit Anhänger sind maximal 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen erlaubt. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Lkw und Gespannen werden aufgrund des größeren Risikos regelmäßig strenger geahndet als mit Pkw oder Motorrad. 

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Bei Fahranfängern in der Probezeit kann es im Falle einer Tempoüberschreitung zusätzlich zur Bestrafung laut Bußgeldkatalog zur Verhängung von Probezeitmaßnahmen kommen. Das Missachten der Geschwindigkeitsbegrenzung kann als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) eingestuft werden. 

In diesem Fall kann eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre erfolgen und die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt werden. Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, erhalten die Fahranfänger eine Verwarnung sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein dritter schwerwiegender Verstoß hat dann den Entzug der Fahrerlaubnis als Konsequenz. 

Mit Probezeitmaßnahmen muss man jedoch erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw bzw. 15 km/h mit einem Lkw rechnen. Liegt lediglich ein Geschwindigkeitsverstoß im Bereich des Verwarnungsgeldes vor, handelt es sich noch um keinen A-Verstoß. 

Geschwindigkeitsüberschreitung: Gibt es eine Toleranz bei der Messung?

Um Verkehrsteilnehmern Tempoüberschreitungen nachzuweisen, muss die Nichteinhaltung der Geschwindigkeit festgestellt werden. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle kann außerdem der Abstand gemessen werden. Auf diese Weise können auch Abstandsverstöße erkannt werden. 

Um die Geschwindigkeit zu kontrollieren, stehen der Polizei unterschiedliche Messgeräte zur Verfügung. Diese können nach Bauart stationär oder mobil eingesetzt werden. Obwohl man umgangssprachlich von Blitzern spricht, erfolgt die Messung der Geschwindigkeit manchmal auch ohne Blitz. Ausschlaggebend ist die jeweilige Technik, die dabei zum Einsatz kommt. Neben der oft verwendeten Radarkontrolle gibt es u. a. auch die Möglichkeit der Laser- oder Videomessung. 

Blitzer sind oft an Gefahrenpunkten, unfallträchtigen Straßenabschnitten oder anderen Stellen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu finden. Hierzu zählen u. a.: 

  • Baustellen 
  • Schulen 
  • Kindergärten 
  • Spielstraßen 
  • kurvenreiche Strecken 
  • gefährliche Einmündungen 

Um womöglich vorhandenen Ungenauigkeiten der Geräte Rechnung zu tragen, wird bei der Geschwindigkeitsmessung stets eine Toleranz abgezogen. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von höchstens 100 km/h erfolgt ein Toleranzabzug von 3 km/h. Bei einer festgestellten Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden 3 Prozent Toleranz abgezogen.  

Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Lassen Sie zunächst immer die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid prüfen. Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es häufig zu Fehlern, weil Messgeräte zum Beispiel falsch bedient wurden oder Geschwindigkeitsbeschränkungen gar nicht galten. 

Bei einem Einspruch ist unbedingt die Frist von zwei Wochen ab der Zustellung zu beachten. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingelegt worden sein. Wird die Frist versäumt, ist ein Vorgehen nicht mehr so einfach möglich, jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen. Um die Chancen eines solchen Vorgehens auszuloten, sollten Autofahrer einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. 

Treffen die gemachten Vorwürfe hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitung zweifelsfrei zu, sollten Verkehrssünder die im Bußgeldbescheid genannte Geldstrafe rechtzeitig per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens begleichen. Andernfalls erhalten sie sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung inklusive einer zusätzlichen Mahngebühr von fünf Euro. 

Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland

In europäischen Nachbarländern sind die Bußgelder teilweise deutlich höher als in Deutschland und können in der EU länderübergreifend vollstreckt werden. Daher sollte man sich vor einer Reise mit dem Auto ins europäische Ausland unbedingt über die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten informieren. 

In Frankreich beispielsweise kann das Bußgeld aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 1.500 Euro betragen, was bereits ab 50 km/h zu schnell grundsätzlich möglich ist. Auch in Österreich kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung richtig teuer werden. Wer dort mit mehr als 50 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, der muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 2.180 Euro rechnen. 

FAQs zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Wann wird Verkehrsteilnehmern bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz unterstellt?

Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Geschwindigkeitsüberschreitungen können sich noch deutlich erhöhen. Dies ist dann der Fall, wenn die Behörden dem Verkehrssünder Vorsatz unterstellen.

Das hohe Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung kann ein Indiz für Vorsatz sein. Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 40 Prozent oder mehr wird regelmäßig Vorsatz angenommen. Laut Bußgeldkatalog kann sich in diesem Fall das Bußgeld verdoppeln.

Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht vollkommen einheitlich. In den Augen mancher Gerichte müssen, damit tatsächlich Vorsatz vorliegt, weitere Umstände hinzukommen. Hierzu zählen u. a.:

  • wiederholte Hinweise auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit

  • Abbremsen eines Ortskundigen bei Erreichen eines Blitzers

  • große Fahrpraxis des Verkehrssünders

  • vom Sünder eingeräumter Termindruck

  • seine Einsichtsfähigkeit

Was passiert, wenn man wiederholt die Geschwindigkeit deutlich überschreitet?

Wer mehrfach eine Verkehrsregel nicht einhält, muss oftmals mit einer deutlich härteren Bestrafung, das heißt, einem längeren Fahrverbot, rechnen. Dies gilt neben Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr u. a. auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Laut § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) droht bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen ein zusätzlicher Monat Fahrverbot. Bei einem wiederholten Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der letzten Entscheidung droht danach ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 28. April 2020 droht dieses jedoch bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Das Verhältnis der genannten Regelungen ist deshalb unklar.

Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen können den Verdacht eines illegalen Autorennens erwecken. Die Tempoüberschreitung kann in diesem Fall auch als Straftat verfolgt werden. Und dabei in erster Linie der Straftatbestand des illegalen Autorennens (§ 315d StGB). Weitere naheliegende Straftaten sind eine Gefährdung des Straßenverkehrs die bis hin zu Mord reichen können, wenn Menschen dabei getötet werden.

(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/Powell83; ©anwalt.de/ANH

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